Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Ihre Strafverteidiger bei Consultatio

Sollte gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet worden sein, benötigen Sie einen erfahrenen Experten an Ihrer Seite. Bei Consultatio Strafverteidiger verteidigen Sie drei Fachanwälte für Strafrecht, die ausschließlich im Strafrecht arbeiten. Vom ersten Brief der Polizei bis zur Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Sie haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, einen Verteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das gilt bei einer Vorladung als Beschuldigter, nach einer Hausdurchsuchung oder bei einer Festnahme. Bis Sie mit uns gesprochen haben, gilt eine einfache Regel: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Eine strafrechtliche Angelegenheit ist nicht nur eine rechtliche, sondern oft auch eine persönliche und emotionale Herausforderung. Daher legen wir großen Wert darauf, unseren Mandanten nicht nur rechtlich zu unterstützen, sondern auch persönlich und individuell zu begleiten. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und die optimale Verteidigung für Sie zu entwerfen. Unsere engagierte Betreuung geht über die rein juristische Beratung hinaus, um sicherzustellen, dass Sie sich während des gesamten Prozesses unterstützt und verstanden fühlen. Unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement für die bestmögliche Verteidigung unserer Mandanten haben uns einen Ruf für Exzellenz und Integrität eingebracht. Wir sind stolz darauf, Ihnen unsere umfassenden Unterstützung anzubieten und stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite.

Unser Team

Strafverteidigerin Alina Niedergassel

Rechtsanwältin Alina Niedergassel

Alina Niedergassel hat sich von Beginn ihres Studiums an auf das Strafrecht konzentriert, mit dem Schwerpunkt Kriminologie, Kriminalitätskontrolle und Jugendstrafrecht. Ihr Referendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht führte sie zur Staatsanwaltschaft Lübeck, an die Helmut-Schmidt-Universität und zu zwei Hamburger Strafverteidigern. Seitdem verteidigt sie ausschließlich in Strafsachen und steht Ihnen als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht in allen Verfahrensstadien zur Seite.

Strafverteidiger Mathias Schult

Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult

Dr. Mathias Schult hat sich schon im Studium auf das Strafrecht spezialisiert und beide Staatsexamen mit Prädikat abgeschlossen. Im Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht hat er das Strafverfahren aus allen Perspektiven kennengelernt: bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, der Generalstaatsanwaltschaft, der Justizbehörde und bei einem Hamburger Strafverteidiger. Promoviert hat er zur Verwertung von KI-Daten im Strafprozess, am Beispiel intelligenter Fahrzeuge. Seit dem arbeitet er ausschließlich als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und in der Revision vor dem BGH.

Rechtsanwältin Laura Amrhein

(Angestellte Rechtsanwältin)
Rechtsanwältin Laura Amrhein hat an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Kriminalwissenschaften als Schwerpunkt studiert und am strafrechtlichen Lehrstuhl mitgearbeitet. Im Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg war sie bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg sowie bei Strafverteidigern in Würzburg und Hamburg. Danach war sie mehrere Jahre in einer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Als Fachanwältin für Strafrecht steht Ihnen Frau Amrhein als erfahrene Strafverteidigerin in allen Verfahrensstadien zur Seiten. Ein besonderer Schwerpunkt ist das Strafvollstreckungsrecht: Vorzeitige Entlassung, Vollzugslockerungen, Verlegungen und Beschwerden.

Was ein Strafverteidiger für Sie tut

Im Ermittlungsverfahren werden die wichtigsten Weichen gestellt. Wir beantragen als erstes für Sie Akteneinsicht (§ 147 StPO). Erst danach wissen Sie, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise es gibt. Statt einer Aussage bei der Polizei geben wir, wenn es sinnvoll ist, eine schriftliche Stellungnahme ab. Unser Ziel in dieser Phase ist häufig die Einstellung des Verfahrens, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Bei Haft oder Durchsuchung zählt Zeit. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und beantragen Haftprüfung oder Haftverschonung.

In der Hauptverhandlung verteidigen wir Sie vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Wir stellen Beweisanträge, befragen Zeugen und Sachverständige und arbeiten darauf hin, eine Freiheitsstrafe zu verhindern.

Nach dem Urteil prüfen wir eine mögliche Berufung oder Revision und begleiten Sie, falls nötig, in der Strafvollstreckung.

Wir geben Ihnen jederzeit einen Überblick über alle Phasen und erklären Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens. Wir stehen Ihnen vom ersten bis zum letzten Moment des Strafverfahrens an Ihrer Seite, um für Ihre Freiheit und Ihren guten Ruf zu kämpfen.

Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger?

Als Beschuldigter dürfen Sie sich in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger Ihrer Wahl nehmen (§ 137 StPO). In bestimmten Fällen ist eine Verteidigung gesetzlich vorgeschrieben (§ 140 StPO), zum Beispiel wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird oder Sie in Untersuchungshaft sind. Dann bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger.

Was viele nicht wissen: Sie müssen den Pflichtverteidiger nicht hinnehmen, den das Gericht aussucht. Sie können selbst einen Verteidiger benennen, und das Gericht bestellt ihn in der Regel (§ 142 Abs. 5 StPO).

Auch ein Pflichtverteidiger ist übrigens nicht automatisch kostenlos: Wer verurteilt wird, trägt grundsätzlich die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Verteidigergebühren. In vielen Fällen ist daher die Beauftragung eines Wahlverteidiger die bessere Entscheidung. Wir informieren Sie in allen Phasen des Verfahrens transparent und fair über die Kosten der Strafverteidigung.

So erfolgt die Zusammenarbeit mit uns als Strafverteidiger

Ein Strafverfahren ist für die meisten Betroffenen eine Ausnahmesituation, und die Unsicherheit ist oft das Belastendste. Deshalb sollen Sie von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt, wenn Sie uns als Strafverteidiger beauftragen. Die Zusammenarbeit folgt einem klaren Ablauf, den wir an Ihren Fall und das jeweilige Verfahrensstadium anpassen:

  • Kostenfreies Erstgespräch: Telefonisch, per Video oder persönlich. Wir besprechen Ihre Situation und das sinnvolle nächste Vorgehen, für die bestmögliche Verteidigung.
  • Mandat und Akteneinsicht: Nach diesem Erstgespräch melden wir uns bei Polizei oder Staatsanwaltschaft und beantragen die Ermittlungsakte.
  • Verteidigungsstrategie: Nach Auswertung der Akte besprechen wir mit Ihnen die Optionen und entscheiden gemeinsam, das beste Vorgehen in Ihrem konkreten Fall.
  • Verteidigung bis zum Abschluss: Sie haben bei uns einen Strafverteidiger als festen Ansprechpartner, der Sie durch das gesamte Verfahren begleitet.

Sie bleiben dabei stets informiert: Wir erklären Ihnen jeden Schritt, besprechen die Strategie vorher mit Ihnen und sind erreichbar, wenn sich etwas Neues ergibt. Das Erstgespräch ist bei uns immer kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn wir uns eine Übersicht über Ihren konkreten Verteidigungsbedarf verschaffen konnten, sprechen wir mit Ihnen offen und transparent die zu erwartenden Kosten. Dabei ist eine frühzeitige und effektive Strafverteidigung häufig die günstigste Option, um ein Strafverfahren schnell zu beenden. Je früher Sie sich melden, desto mehr Möglichkeiten bleiben für Ihre Verteidigung. Am besten melden Sie sich, wenn Sie das erste Mal Kenntnis von einem Strafverfahren gegen Sie erlangen.

Sprechen Sie mit einem Strafverteidiger, bevor Sie handeln

Ob Vorladung, Durchsuchung oder Anklage: In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, wo Sie stehen und was jetzt zu tun ist. Sie sprechen dabei direkt mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Strafrecht. Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie kurzfristig ein Beratungsgespräch mit uns.

Häufige Fragen und Antworten

Ja, gerade dann. Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Wer ohne Akteneinsicht aussagt, liefert oft unbeabsichtigt Beweise gegen sich selbst. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Wir sagen den Vernehmungstermin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht bei den Behörden.

Ja. Das Gericht muss Ihnen Gelegenheit geben, einen Verteidiger zu benennen, und bestellt diesen in der Regel. Auch wenn Sie schon einen Pflichtverteidiger haben, können Sie jederzeit einen Wahlverteidiger Ihrer Wahl zusätzlich beauftragen.

Einen Wahlverteidiger können Sie jederzeit wechseln. Ein Pflichtverteidiger kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgetauscht werden, etwa wenn das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist. Sprechen Sie uns an und wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten.

Ja. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten, und die besprechen wir transparent vorher mit Ihnen. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.

Wir verfügen über deutschlandweite Standorte und können Sie so bundesweit betreuen. Durch unsere bundesweit gebündelte Expertise, können wir Ihnen in ganz Deutschland die bestmögliche Verteidigung anbieten. Dabei lassen sich die meisten Besprechungen per Telefon oder verschlüsselt per Video führen, so dass Sie auch keine Anreise auf sich nehmen müssen.

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