Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Ablauf eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren ist für Sie kein Alltag. Es ist eine komplexe, oft beängstigende Situation, die in Ihr Leben einbricht und das Potential hat, vieles durcheinander zu wirbeln. Ihr Alltag, Ihr Beruf, Ihre Reputation – plötzlich scheint all das auf dem Spiel zu stehen. Die Unsicherheit ist groß und das Verständnis für das, was gerade passiert, oft gering. Diese Unsicherheit, verbunden mit der Sorge um die eigene Zukunft, kann schnell überwältigend sein.

In solchen Zeiten ist es wichtig, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen nicht nur beisteht, sondern auch genau weiß, wie er Sie optimal verteidigt. Jemand, der das Strafverfahren versteht und Sie sicher durch diesen Prozess führt. Dies ist die Aufgabe, welcher wir uns als Ihre Strafverteidiger mit vollem Einsatz widmen. Mit unserer Expertise und unserer Leidenschaft für das Recht sind wir an Ihrer Seite und setzen uns für Ihre Rechte ein. Dabei verlieren wir nie aus den Augen, was wirklich auf dem Spiel steht: Ihre Freiheit, Ihr guter Ruf, Ihre Zukunft.

Auf einen Blick

Ein Strafverfahren, oft eingeleitet durch Vorladung, Anhörungsbogen oder Hausdurchsuchung, ist ein hoch formalisierter Prozess mit erheblichen Konsequenzen. Vom Ermittlungsverfahren, über Möglichkeiten der außergerichtlichen Einstellung, bis hin zur Hauptverhandlung und möglichen Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision – jeder Schritt birgt Herausforderungen und Chancen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen sind auch Nebenfolgen, wie der Verlust des Führerscheins, möglich. Gerade deswegen sollten Sie möglichst frühzeitig auf eine professionelle Strafverteidigung setzen.

Wann liegt ein Strafverfahren vor?

Ihnen wird vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben. Die erste Konfrontation damit erfolgt oft ganz unvermittelt, wenn plötzlich eine Vorladung der Polizei in Ihrem Briefkasten liegt oder ein Anhörungsbogen Sie erreicht. Manchmal aber ist der erste Schrecken noch größer: Durch eine Hausdurchsuchung oder gar eine Festnahme. In allen Fällen benötigen Sie eine professionelle Unterstützung an Ihrer Seite.

Ein Strafverfahren ist immer ernst zu nehmen. Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit, bei der am Ende meist nur ein Bußgeld droht, wird das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft betrieben und kann mit erheblichen Konsequenzen enden. Es drohen empfindliche Strafen wie Geldstrafen und unter Umständen sogar Freiheitsstrafen.

Unabhängig davon, welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird: Jedes Strafverfahren ist ernst zu nehmen. Die Anschuldigungen können Ihr Leben stark beeinflussen, sowohl persönlich als auch beruflich. Das Strafverfahren läuft dabei nach strengen, formalisierten Prozessen ab und ist in verschiedene Phasen unterteilt. Gerade diese Formalisierung und strengen Regeln können den einfachen Bürger, ohne die notwendige Unterstützung an seiner Seite, überfordern.

Angesichts dieser potenziellen Gefahren und Unsicherheiten ist es wichtig, dass Sie Unterstützung haben. Es ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern in Ihrem Interesse, einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben, der Sie durch das Dickicht des Strafrechts führt. Es geht um nichts Geringeres als Ihre Zukunft.

Das Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren stellt die erste Phase eines Strafverfahrens dar und ist oft eine verwirrende, belastende Zeit für den Beschuldigten. Es ist die Zeit, in der die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Beweise sammelt, Zeugen befragt und Durchsuchungen durchführt. Diese Phase kann sehr belastend sein und ist oft von Unsicherheit geprägt, da der normale Bürger meist nicht genau weiß, wie das Verfahren abläuft und was auf ihn zukommt.

Doch genau in dieser Phase können wir als Rechtsanwälte einen großen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Während Sie vielleicht unsicher sind und Angst haben, sind wir in unserem Element. Wir kennen das Prozedere, die möglichen Strategien und wissen, was zu tun ist.

Es ist jedoch auch die Phase, in der Sie als Beschuldigter entscheidende Fehler machen können. Ein weit verbreiteter Fehler ist der Versuch, ohne anwaltliche Beratung mit der Polizei zu sprechen oder die Sache „klarzustellen“. Doch das kann sich als folgenschwer erweisen. Die Polizei ist kein neutraler Berater. Die Polizei betrachtet Sie als Tatverdächtigen und hat das Ziel, Sie zu überführen. Hier sind Sie klar im Nachteil, denn Sie haben keine Erfahrung auf diesem Gebiet und kennen Ihre Rechte und Pflichten nicht genau. Ihnen gegenüber sitzen jedoch erfahrene Vernehmungsbeamte, die tagtäglich versuchen Tatverdächtige zu überführen.

Aus diesem Grund sollten Sie, sobald Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren gegen sich haben, sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren. Gerne erörtern wir mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch das weitere Vorgehen. Anschließend beantragen wir Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, um einen genauen Überblick über den Sachverhalt und die gegen Sie vorliegenden Beweise zu erhalten.

„Der wichtigste Rat, den wir Ihnen geben können: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie sich zuerst von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten.“

RECHTSANWÄLTIN ALINA NIEDERGASSEL

Außergerichtliche Erledigung durch Einstellung

Bei Consultatio Strafverteidiger verfolgen wir stets das Hauptziel, die Einstellung Ihres Verfahrens zu erreichen. Nachdem wir Akteneinsicht erhalten und ein umfangreiches Aktenstudium durchgeführt haben, besprechen wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen. Anschließend bereiten wir eine umfassende Verteidigungsschrift vor und treten mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt.

Im Idealfall erreichen wir eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO. Dies wäre gleichbedeutend mit einem „Freispruch im Ermittlungsverfahren“ und somit das bestmögliche Ergebnis.

Es gibt jedoch auch weitere Möglichkeiten, ein Strafverfahren einzustellen. Eine davon ist die Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO. Eine andere Option ist die Einstellung gegen Auflagen, in der Regel eine Geldzahlung, nach § 153a StPO. Beide Ergebnisse sind hervorragend und resultieren häufig aus unseren strategischen Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft.

Als Ihr starker Partner an Ihrer Seite kämpfen wir unermüdlich für das bestmögliche Ergebnis. Dazu gehört es auch, dass wir prüfen, ob eine Einstellung Ihres Verfahrens zu erreichen ist oder nicht. Häufig sind unsere Mandanten überrascht, in welchen herausfordernden Situationen wir noch dank unserer langjährigen Erfahrung eine Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Einstellungen im Ermittlungsverfahren

Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts Einstellung wegen Geringfügigkeit Einstellung gegen Auflagen
§ 170 Abs. 2 StPO § 153 StPO § 153a StPO
Der „Freispruch“ im Ermittlungsverfahren Meist nur bei erstmaligen und kleinen Vergehen Vergehen, bei denen das Strafverfolgungsinteresse durch Auflagen beseitigt werden kann
Keine Bestrafung Keine Bestrafung Meist muss eine Geldauflage gezahlt werden
Kein Gerichtstermin notwendig Kein Gerichtstermin notwendig Kein Gerichtstermin notwendig
Kein Eintrag ins Führungszeugnis Kein Eintrag ins Führungszeugnis Kein Eintrag ins Führungszeugnis

Gut zu wissen

Mit der Einstellung des Strafverfahrens können wir nicht nur eine belastende und kostenintensive Hauptverhandlung vermeiden, sondern auch das Führungszeugnis unserer Mandanten bleibt sauber. Die Unschuldsvermutung bleibt bestehen und die Mandanten haben beruflich mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen.

Strafbefehl oder Anklageschrift

Wenn eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich ist, hat die Staatsanwaltschaft zwei Möglichkeiten: Sie kann einen Strafbefehl beantragen oder eine Anklage bei Gericht erheben. Beide Optionen haben unterschiedliche Implikationen und erfordern eine spezifische Vorgehensweise.

Ein Strafbefehl erfolgt im schriftlichen Verfahren und steht einer Verurteilung gleich. Im Strafbefehl kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr festgelegt werden. Aufgrund des schriftlichen Verfahrens ergeht der Strafbefehl ohne eine Hauptverhandlung. Der Nachteil ist, dass ein Strafbefehl als Verurteilung gilt, wenn er rechtskräftig wird, und es daher zu einer Eintragung in das Bundeszentralregister, und damit auch häufig in das Führungszeugnis, kommt. Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten und mit der Strafe unzufrieden sein, können wir Einspruch einlegen. Dann kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung, also einem Gerichtstermin.

Bei einer Anklageschrift hingegen beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird oder nicht. Auch in dieser Phase können wir erheblichen Einfluss nehmen und mit einer weiteren Schutzschrift die Nichteröffnung des Verfahrens beantragen. In dieser Phase können wir auch Beweismittel erheben und somit Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung nehmen.

Die Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der Kern des Strafverfahrens. In den Fällen, in denen eine Einstellung des Verfahrens nicht im Ermittlungsverfahren in Betracht kommt, insbesondere bei schwerwiegenderen Strafverfahren, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dabei stehen wir von Consultatio Strafverteidiger in der gesamten Hauptverhandlung an Ihrer Seite. Niemand sollte allein vor Gericht stehen müssen, insbesondere nicht in einem Strafverfahren. Bei uns können Sie darauf vertrauen, dass Sie bei jedem Schritt des Prozesses begleitet werden. Vor dem Termin bereiten wir uns gemeinsam mit Ihnen gründlich auf die Verhandlung vor, damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Gerade in der Hauptverhandlung selbst lässt sich das Verfahren oft noch in eine für Sie positive Richtung durch uns lenken. Es ist wichtig zu wissen, dass selbst in dieser Phase des Strafverfahrens neben einem Freispruch immer noch die Möglichkeit einer Einstellung besteht. Diese kann durch geschicktes Prozessverhalten und eine durchdachte Verteidigungsstrategie erreicht werden.

Gut zu wissen

Wir haben es in unserer langjährigen Praxis schon häufig erlebt: Die Ausgangslage nach der Ermittlungsakte scheint schwierig. Aber durch unsere genaue Analyse und geschickte Zeugenbefragung während der Hauptverhandlung gerät die Argumentation der Staatsanwaltschaft immer mehr ins Wanken. Das Gericht erkennt, dass weitere Beweismittel und Verhandlungstage benötigt werden. Mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl überzeugen wir in diesen Fällen häufig Staatsanwaltschaft und Gericht, das Verfahren einzustellen. Das Ergebnis: Ein glücklicher Mandant, der sich nicht nur den weiteren Prozess erspart, sondern auch ein unbelastetes Führungszeugnis behält.

Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Nebenfolgen

Wenn es weder zu einer Einstellung noch zu einem Freispruch kommt, erfolgt eine Verurteilung und das Gericht legt eine Strafe fest. In Deutschland sind die Hauptstrafen die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Die Höhe der Geldstrafe wird in der Regel nach Ihrem monatlichen Einkommen berechnet. Bei der Freiheitsstrafe besteht die Möglichkeit, dass sie bis zu einer Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird, sofern eine positive Sozialprognose vorliegt.

Zusätzlich zur Hauptstrafe kann das Gericht Nebenstrafen wie ein Fahrverbot bei Verkehrsstraftaten oder Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie beispielsweise eine Führerscheinsperre oder Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, anordnen. Bei Consultatio Strafverteidiger behalten wir immer auch die möglichen Nebenfolgen im Blick, die in manchen Fällen sogar schwerwiegender sind als die eigentliche Hauptstrafe. Gerade hier zeigt sich, dass Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite benötigen, der sich auch mit diesen strafrechtlichen Besonderheiten auskennt.

Berufung oder Revision

Es ist an dieser Stelle wichtig zu wissen, dass Sie das Urteil nicht einfach hinnehmen müssen. Es stehen Ihnen weitere Rechtsmittel zur Verfügung, insbesondre die Berufung oder die Revision. Wurde das Urteil vom Amtsgericht gefällt, können Sie zwischen diesen beiden Rechtsmitteln wählen. In der Regel wird die Berufung hier die richtige Wahl sein. Dies führt dazu, dass das Verfahren noch einmal vollständig von vorne vor dem Landgericht beginnt. Möchten Sie dagegen gegen ein Urteil des Landgerichts vorgehen, bleibt nur die Möglichkeit der Revision im Strafrecht.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult einen Experten auf dem Gebiet des Revisionsrechts. Er berät Sie gerne bei der Entscheidung, welches Rechtsmittel das richtige ist und welche Erfolgsaussichten eine Revision in Ihrem konkreten Fall hat. Bei uns sind Sie von Anfang an in den besten Händen und für alle Instanzen, einschließlich der Revisionsinstanz, ist kein Wechsel der Kanzlei notwendig. Dies ist ein bedeutender Vorteil unserer Kanzlei und Sie können darauf vertrauen, dass wir Sie durch den gesamten Ablauf eines Strafverfahrens begleiten und mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung Ihre bestmögliche Verteidigung in allen Instanzen sicherstellen.

„Wir unterstützen Sie in allen Stadien des Strafverfahrens. Vom Ermittlungsverfahren, über die Hauptverhandlung bis hin zu den Rechtsmittelinstanzen, wie Berufung und Revision .“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Die beste Strafverteidigung von Anfang an

Bei Consultatio Strafverteidiger verteidigen wir Sie in allen Stadien des Strafverfahrens. Je früher wir in Ihr Verfahren eingeschaltet werden, desto aktiver können wir das Verfahren beeinflussen. Vor allem in der frühen Phase des Ermittlungsverfahrens können wir häufig eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Das bedeutet, dass die frühzeitige Beauftragung eines Anwalts nicht nur zu einem besseren Ergebnis führen, sondern Ihnen in vielen Fällen sogar Geld sparen kann.

Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten, die sich durch langjährige Erfahrung und hochspezialisiertes Wissen auszeichnen. Durch unser digitalisiertes Arbeiten bieten wir eine moderne und effektive Strafverteidigung, die sich auf Ihre Bedürfnisse anpasst. Mit uns an Ihrer Seite können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Rechte umfassend geschützt und Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Unverbindliches Erstgespräch

Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte kämpfen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen – wir sind für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ihr Schutz und Ihre Zufriedenheit sind unser oberstes Ziel.

Häufige Fragen und Antworten

Ein Strafverfahren wird von der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde. Ziel ist es, die Straftat aufzuklären, einen Tatverdächtigen zu ermitteln und gegebenenfalls den Täter zu bestrafen.

Ein Strafverfahren wird typischerweise durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeleitet, oft aufgrund einer Anzeige oder von Amts wegen, wenn die Ermittlungsbehörden auf andere Art und Weise von einer möglichen Straftat erfahren. Es folgen Ermittlungen, die Sammlung von Beweisen und die Vernehmung von Zeugen. Auch wird der Beschuldigte vorgeladen. Dabei sollten Sie als Beschuldigter dieser Vorladung nicht folgen, sondern stattdessen einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, der Akteneinsicht beantragen kann.

Als Beschuldigter haben Sie umfassende Schweigerechte und müssen einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten. Es ist ratsam, anstelle der Vorladung der Polizei nachzukommen, sofort Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Nachdem das Verfahren eingeleitet wurde, ermittelt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft und sammelt Beweise. Schon in dieser Phase können spezialisierte Rechtsanwälte den Prozess positiv beeinflussen und in vielen Fällen eine Einstellung erreichen. Wird das Verfahren nicht eingestellt, kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl oder eine Anklage beantragen.

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren, in dem das Gericht eine Strafe verhängt. Der Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Der Beschuldigte kann diesen akzeptieren oder Einspruch einlegen, was zu einer Hauptverhandlung führt.

Sie haben die Möglichkeit, die im Strafbefehl vorgeschlagene Strafe zu akzeptieren oder dagegen vorzugehen. Sie haben zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Bei Erhalt eines Strafbefehls ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die Chancen eines Einspruchs zu erörtern.

Mit einer Anklageschrift möchte die Staatsanwaltschaft Ihren Fall vor Gericht bringen. In einem sogenannten Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob eine Hauptverhandlung durchgeführt werden sollte. In diesem Zwischenverfahren können weitere entlastende Umstände vorgebracht werden, um die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern.

In der Hauptverhandlung werden die Beweise präsentiert, Zeugen und Sachverständige gehört und am Ende durch das Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden. Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich und stellt meist eine besonders belastende Situation für den Beschuldigten dar. Deswegen ist es unser oberstes Ziel bei Consultatio Strafverteidiger eine Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt zu bekommen.

Endet die Gerichtsverhandlung mit einem Schuldspruch, wird auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe vom Gericht verhängt. Gegen das Urteil kann der Verurteilte aber Berufung oder Revision einlegen, was eine Überprüfung durch ein höheres Gericht zur Folge hat.

Ja, das ist möglich. Wir zielen stets darauf ab, das Verfahren ohne belastende Hauptverhandlung eingestellt zu bekommen. Unser Erfahrung zeigt dabei: Je früher wir im Ermittlungsverfahren beauftragt werden, desto größer sind unsere Erfolgschancen.

Ein spezialisierter Strafverteidiger kann in allen Verfahrensstadien entscheidende Unterschiede machen. Wir begleiten und beraten Sie von Anfang an in allen Verfahrensstadien. Nach erfolgter Akteneinsicht erörtern wird mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie und setzen diese in Abstimmung mit Ihnen um. Häufig können wir bereits mit einem Verteidigungsschriftsatz eine Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren erreichen.

Die Dauer eines Strafverfahrens kann stark variieren und hängt von vielen Faktoren ab. Im Optimalfall können wir bereits im Ermittlungsverfahren positiv auf das Verfahren einwirken und so eine schnelle Verfahrenseinstellung erreiche. Diesbezüglich ist es von Vorteil, wenn wir möglichst frühzeitig kontaktiert werden, um die wichtigen Weichen für die Verteidigung bereits zum Beginn des Strafverfahrens stellen zu können.

Die Kosten für einen Anwalt im Strafrecht hängen vom Umfang und der Komplexität des Falles ab. Eine frühzeitige Beauftragung kann jedoch eine schnelle Verfahrenseinstellung ermöglichen und dadurch Kosten sparen. Wir bei Consultatio Strafverteidiger arbeiten in der Regel mit Pauschalhonoraren und können so faire und transparente Kosten für das Strafverfahren sicherstellen.