Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

(040) 600 550 700

Consultatio Strafrecht Hamburg

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht

Möglicherweise haben Sie als Jugendlicher oder Heranwachsender eine Vorladung der Polizei oder einen Anhörungsbogen erhalten. Vielleicht sind Sie aber auch ein Elternteil, dessen Kind einer Straftat beschuldigt wird. Häufig handelt es sich hierbei um den ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden, was zu Unsicherheit und Überforderung in dieser unbekannten Situation führen kann. Als spezialisierte Anwälte für Jugendstrafrecht bieten wir Ihnen jedoch Unterstützung.

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass mit der richtigen Verteidigungsstrategie und dem richtigen Experten an Ihrer Seite auch diese Herausforderung gemeistert werden kann. Jugendliche sind auf ihrem Weg ins Erwachsenenalter oft mit besonderen Situationen konfrontiert und können gelegentlich auf Abwege geraten. Dieser Prozess ist normal und Teil des Reifens. Um ihnen eine Chance auf Rehabilitation und positive Veränderungen zu geben, gibt es ein spezielles Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht liegt der Schwerpunkt hier auf der Erziehung und Resozialisierung der Jugendlichen, nicht auf Bestrafung.

Trotzdem muss solch ein Strafverfahren ernst genommen werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese jugendlichen Handlungen keine langfristigen Folgen für den weiteren Lebensweg haben. Deshalb muss gerade im Jugendstrafrecht so früh wie möglich eine professionelle Strafverteidigung ansetzen. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir gerne, welche Möglichkeiten Sie oder Ihr Kind haben, um die Auswirkungen des Strafverfahrens für die Zukunft so gering wie möglich zu halten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um ein Erstgespräch mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte zu vereinbaren.

Auf einen Blick

Das Jugendstrafrecht folgt ganz eigenen Regelungen. Dies betrifft sowohl das Verfahren als auch die Sanktionen. Gerade aus diesem Grund ist eine spezielle Expertise auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts beim Rechtsanwalt nötig. In vielen Fällen kann durch uns selbst bei schwereren Vorwürfen ein Ergebnis erzielt werden, mit dem die Zukunft des Jugendlichen – insbesondere die weitere Berufswahl – nicht gefährdet ist.

Warum gibt es ein spezielles Jugendstrafrecht?

Mit dem Jugendstrafrecht begegnet der Gesetzgeber dem Umstand, dass jugendliche Delinquenz oftmals eine normale Phase der Entwicklung junger Menschen ist. Straftaten durch Jugendliche ist normal, da es für viele Jugendliche ein Teil des Reifungsprozesses ist, in dem sie die Grenzen der Gesellschaft testen und ihren Platz darin suchen. Sie ist ubiquitär, weil sie in allen gesellschaftlichen Schichten und Kulturen vorkommt, unabhängig vom sozialen Hintergrund oder der Bildung. Zudem ist sie meist episodenhaft, weil sie in vielen Fällen nur in bestimmten Lebensphasen auftritt und sich nicht durch das gesamte Leben zieht.

Das Jugendstrafrecht ist daher nicht primär auf Bestrafung ausgerichtet, sondern auf Erziehung und Resozialisierung. Es verfolgt das Ziel, jungen Menschen zu helfen, ihre Fehler zu erkennen und zu lernen, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Darum verlangt das Jugendstrafrecht auch vom Anwalt spezielles Wissen und Erfahrung. Das Verfahrensrecht und das Sanktionsrecht im Jugendstrafrecht unterscheiden sich stark vom Erwachsenenstrafrecht. Die Verfahren sind oft weniger formal und konzentrieren sich mehr auf den Einzelfall. Die Sanktionen sind meist erzieherischer Natur und zielen darauf ab, den Jugendlichen auf den richtigen Weg zu bringen, anstatt sie einfach zu bestrafen.

Wegen dieser spezifischen Aspekte des Jugendstrafrechts ist es wichtig, einen spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der die Besonderheiten des Jugendstrafrechts versteht und effektiv für Ihre Interessen eintritt. In unserer Kanzlei haben unsere Anwälte umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich des Jugendstrafrechts. Wir sind darauf spezialisiert, junge Menschen und ihre Familien durch diesen oft unbekannten und emotional belastenden Prozess zu begleiten. Gerade in dieser Phase ist eine professionelle Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt notwendig, da der Ausgang eines Strafverfahrens maßgeblichen Einfluss auf den jungen Beschuldigten haben kann und gegebenenfalls auch eine spätere Berufswahl oder das Finden eines Ausbildungsplatzes beeinflussen kann.

„Im Jugendstrafrecht muss immer der Jugendliche und sein Umfeld als Gesamtes betrachtet werden. Nur so kann eine erfolgreiche Verteidigung durch den Anwalt erfolgen.“

Rechtsanwältin Alina Niedergassel

Wann findet Jugendstrafrecht Anwendung?

Die Anwendung von Jugendstrafrecht bestimmt sich nach dem Alter des Beschuldigten zur Tatzeit. Die Strafmündigkeit beginnt dabei in Deutschland erst ab 14 Jahren. Vor diesem Alter erfolgt kein strafrechtliches Verfahren, stattdessen können jedoch erzieherische Maßnahmen vom Jugendamt und den Familiengerichten ergriffen werden. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren fallen immer unter das Jugendstrafrecht. Zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr spricht man von sogenannten „Heranwachsenden“, hier wird konkret vom Gericht geprüft, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt.

Altersgruppe Anwendbares Recht
Unter 14 Jahren Kein Strafrecht (Strafunmündigkeit)
14 – 17 Jahre Jugendstrafrecht
18 – 20 Jahre Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht (abhängig von individuellen Faktoren)
Ab 21 Jahren Erwachsenenstrafrecht

Im Falle von Heranwachsenden hängt die Anwendung des Jugendstrafrechts von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu gehört unter anderem die emotionale und geistige Reife des Heranwachsenden und der Charakter der begangenen Straftat. Bei der Art der Straftat wird geschaut, ob es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelt und damit typisch für Jugendliche ist. In diesen Fällen wird Jugendstrafrecht angewandt.

Bei der persönlichen Reife wird dagegen geschaut, ob der Heranwachsende in seiner emotionalen und geistigen Entwicklung eher einem Jugendlichen oder einem Erwachsen ähnelt. Gerade hier können wichtige Weiche durch den Anwalt gestellt werden, um das Verfahren in eine positive Richtung zu lenken. Dabei werden in der Praxis in der Regel die Kriterien der Marburger Richtlinien herangezogen, um diese Frage zu beantworten. In der Regel geht es dabei unter anderem um folgende Fragen:

  • Bestehen bereits konkrete Lebensplanungen?
  • Wohnt der Heranwachsende noch bei seinen Eltern oder hat er bereits einen eigenen Hausstand gebildet?
  • Befindet sich der Heranwachsende noch in Ausbildung?
  • Hat der Heranwachsende schon eine eigene Familie gegründet?
  • Trifft der Jugendliche eher spontane Entscheidungen oder plant er bereits mit Weitblick?

Diese Fragen müssen im Rahmen des Strafverfahrens individuell erforscht und beantwortet werden. Als spezialisierte Anwälte im Jugendstrafrecht, klären wir mit Ihnen, welche Umstände in Ihrem Einzelfall für die Anwendung von Jugendstrafrecht sprechen und bauen darauf die Verteidigungsstrategie auf. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch mit einem unserer Anwälte auf. In den meisten Fällen kann ein Rechtsanwalt unserer spezialisierten Kanzlei bereits im Erstgespräch eine Einschätzung geben, ob Jugendstrafrecht Anwendung finden kann oder nicht.

Gut zu wissen

Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende bildet nicht die Ausnahme. In den meisten Fällen können unsere Anwälte mit den richtigen Argumenten die Staatsanwaltschaft und Gerichte davon überzeugen, dass auch noch auf Personen über 18 Jahren das Jugendstrafrecht Anwendung finden muss.

Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?

Im Unterschied zum allgemeinen Strafrecht für Erwachsene, steht im Jugendstrafrecht die Erziehung und Resozialisierung des jungen Beschuldigten im Vordergrund, nicht die Bestrafung. Das Jugendstrafrecht sieht daher andere Sanktionen vor, welche auf die besondere Situation und Entwicklungsphase der Jugendlichen und Heranwachsenden abgestimmt sind. Es unterteilt sich in Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafen.

Erziehungsmaßregeln stellen keine Strafe im eigentlichen Sinne dar. Es sind Maßnahmen, die die der weitergehenden Erziehung des jungen Menschen dienen und auf die Verbesserung seines sozialen Verhaltens abzielen. Typische Erziehungsmaßregeln sind zum Beispiel:

  • Sozialstunden abzuleisten
  • Sich eine Ausbildung zu suchen
  • An einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen
  • Einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen
  • An einem Verkehrsunterricht teilzunehmen

Zuchtmittel dienen dagegen dazu dem jungen Menschen die Folgen seines Fehlverhaltens vor Augen zu führen. Sie sollen den jungen Beschuldigten zur Einsicht und Veränderung seines Verhaltens bewegen. Beispiele für Zuchtmittel sind:

  • Verwarnung durch den Richter
  • Schadenswiedergutmachung
  • Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung
  • Jugendarrest

Auch die Zuchtmittel gelten nicht als Strafe, sondern dienen weiterhin der Erziehung. Dabei kann aber gerade der Jugendarrest eine erhebliche Strafwirkung haben. Der Jugendarrest kann entweder ein Wochenendarrest sein oder aber ein Dauerarrest von bis zu vier Wochen. In dieser Zeit kommt der Jugendliche in eine spezielle Arrestanstalt.

Schließlich gibt es noch die Jugendstrafe, das Pendant zur Gefängnisstrafe im Erwachsenenstrafrecht. Die Jugendstrafe stellt die schwerste Form der Sanktion im Jugendstrafrecht dar. Sie kommt nur zur Anwendung, wenn die Schwere der Schuld dies erfordert oder Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen, um das Verhalten des jungen Beschuldigten zu ändern. Gerade hier zeigt sich, dass ein Anwalt für Jugendstrafrecht nicht nur das Juristische sondern auch die individuelle Situation des jungen Beschuldigten im Blick haben muss. Eine Jugendstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt oder, je nach Schwere der Tat, auch als Freiheitsentzug vollzogen werden. Die Dauer einer Jugendstrafe liegt in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, kann aber in besonderen Fällen auch bis zu zehn Jahre betragen.

Unser Ansatz als Rechtsanwälte im Jugendstrafrecht

Im Mittelpunkt unseres Ansatzes als Rechtsanwälte im Jugendstrafrecht steht das Bestreben, das bestmögliche Ergebnis für unsere jungen Mandanten zu erreichen. In vielen Fällen bedeutet dies, eine Einstellung des Verfahrens nach § 45 oder § 47 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zu erzielen. Diese Bestimmungen ermöglichen es, das Verfahren unter bestimmten Bedingungen einzustellen, beispielsweise wenn der Jugendliche bereit ist, Sozialstunden zu leisten oder einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Darauf arbeiten unsere Anwälte in der Regel im Jugendstrafrecht hin. In den meisten Fällen gelingt uns diese Art der Verfahrenserledigung im Jugendstrafrecht.

Unsere Arbeit beginnt mit einer gründlichen Analyse des konkreten Einzelfalls. Wir betrachten alle Aspekte und Umstände der Tat sowie die individuelle Situation des jungen Beschuldigten. Anschließend treten wir in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und erörtern die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Dabei stützen wir uns auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Wissen im Jugendstrafrecht. Dabei haben Sie und Ihr Kind immer einen persönlichen Rechtsanwalt oder eine persönliche Rechtsanwältin unserer Kanzlei an Ihrer Seite.

Selbst in Fällen von schwereren Straftaten konnten unsere Anwälte in der Vergangenheit häufig eine Einstellung des Verfahrens gegen Leistung von Sozialstunden oder Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs erreichen. Auf diese Weise konnten wir unseren Mandanten helfen, schwerwiegende Folgen wie eine Vorstrafe zu vermeiden und ihre Zukunftsaussichten, wie zum Beispiel den angestrebten Ausbildungsplatz oder das Studium, zu sichern.

Sofern Ihnen als Jugendlicher oder Heranwachsender eine Straftat vorgeworfen wird, nehmen Sie möglichst frühzeitig mit einem unserer spezialisierten Anwälte Kontakt auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtert ein erfahrener Anwalt unserer Kanzlei mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem konkreten Fall.

Gut zu wissen

Eine Einstellung nach dem Jugendstrafrecht taucht nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf. Stattdessen gibt es eine Eintragung im „Erziehungsregister“. Auf dieses haben aber nur Staatsanwaltschaft, Gerichte und spezielle Behörden Zugriff. Zukünftige Arbeitgeber erfahren von diesem Eintrag nichts. Mit dem 24. Geburtstag wird das Erziehungsregister grundsätzlich gelöscht. Der Anwalt im Jugendstrafrecht muss daher auch immer die registerrechtlichen Folgen im Blick haben.

Unverbindliches Erstgespräch mit einem Anwalt vereinbaren

Sofern Sie oder Ihr Kind eine Vorladung der Polizei oder einen Anhörungsbogen bekommen hat, vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte. Gerne erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche weitere Vorgehen und können Ihnen in der Regel schon in diesem Gespräch eine Ersteinschätzung des Falles geben und Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten. In vielen Fällen konnten wir durch eine frühzeitige Verteidigung bereits eine Einstellung des Verfahrens erreichen und so das Führungszeugnis des jugendlichen Mandanten sauber halten.

Häufige Fragen und Antworten

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich sowohl vom Verfahrensgang als auch im Sanktionssystem. Dabei hat der Gesetzgeber für das Jugendstrafrecht eine eigene Verfahrensordnung im Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlassen. Das Jugendstrafrecht ist insbesondere auf Erziehung ausgelegt und dementsprechend ist die Staatsanwaltschaft und das Gericht auch deutlich flexibler. Genau hier kann ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht eingreifen und ein Vorgehen fördern, das dem jungen Mandanten wirkliche Unterstützung bietet. Der Rechtsanwalt kann hier proaktiv auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft einwirken, um die bestmögliche Förderung für den jungen Mandanten sicherzustellen.

Das Hauptziel des Jugendstrafrechts ist nicht primär, wie oft missverstanden, die Erziehung des Jugendlichen. Vielmehr geht es darum, weitere Straftaten durch den jungen Beschuldigten zu verhindern. Die angewandten erzieherischen Maßnahmen sind nur Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Daher ist nicht jede erzieherische Maßnahme gerechtfertigt. Sie muss immer in Bezug zum Ziel der zukünftigen Straffreiheit stehen. In der Praxis vergessen die Gerichte dies gelegentlich und gerade hier zeigt sich, wie wichtig ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite ist.

Auch ein Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche ist und bleibt ein Strafverfahren, welches ernst zu nehmen ist. Sie sollten daher von Anfang an auf einen erfahrenen Strafverteidiger auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts setzen. Ein falsches Vorgehen im Jugendstrafrecht kann erhebliche Auswirkung auf die Zukunft Ihres Kindes haben. Vor allem wenn spezielle Berufe oder Ausbildungsplätze angestrebt werden, ist eine professionelle Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Jugendstrafrecht unerlässlich. Wir haben uns als spezialisierte Kanzlei ganz auf das Strafrecht konzentriert und wir helfen Ihnen und Ihrem Kind gerne bei allen Fragen aus dem Jugendstrafrecht. Nutzen Sie daher die Möglichkeit einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung durch einen Anwalt unserer Kanzlei.

Einen speziellen Fachanwalt für Jugendstrafrecht gibt es nicht. Das Jugendstrafrecht ist ein Untergebiet des Strafrechts, sodass Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden können, der sich auf das Jugendstrafrecht spezialisiert hat. Gerade die besonderen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), und der Umgang mit jungen Menschen, setzt besondere Fähigkeiten beim Rechtsanwalt voraus. Nicht jeder Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Strafrechts aktiv ist, ist auch zugleich erfahren im Jugendstrafrecht. Daher lohnt es sich, nach einer speziellen Ausrichtung des jeweiligen Fachanwalts für Strafrecht zu schauen.

Eine Verurteilung im Jugendstrafrecht kann weitreichende Folgen haben. Je nach verhängter Strafe und vorgeworfener Tat kann eine Eintragung im Erziehungsregister oder sogar im Führungszeugnis erfolgen. Eine Eintragung im Führungszeugnis kann gegebenenfalls sogar als Vorstrafe gewertet werden. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich Kontakt mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten aufzunehmen. Wir können bereits im Ermittlungsverfahren positiv auf das Strafverfahren einwirken und in den meisten Fällen können unsere Anwälte eine außergerichtliche Klärung anstreben.

Das Bundeszentralregister speichert für eine bestimmte Zeit alle Straftaten, für die Personen ab 14 Jahren verurteilt wurden. Dies ermöglicht Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden einen Überblick über bereits begangene Straftaten. Aus diesem Bundeszentralregister kann ein „polizeiliches Führungszeugnis“ beantragt werden, das oft für Arbeitgeber benötigt wird. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, der jedoch nicht alle Straftaten enthält. Leichtere einmalige Delikte werden beispielsweise im Bundeszentralregister, aber nicht im Führungszeugnis vermerkt.

Das Erziehungsregister ist dagegen eine Unterabteilung des Bundeszentralregisters. Es enthält Maßnahmen gegen Jugendliche, die sonst nicht im Bundeszentralregister erfasst werden. Das Erziehungsregister hilft Gerichten, Staatsanwaltschaften und bestimmten Behörden, einen Überblick über bisherige Maßnahmen gegen den jungen Menschen zu behalten. Auch ein großer Teil der eingestellten Verfahren wird im Erziehungsregister verzeichnet. Somit erhält ein Jugendlich deutlich schneller einen Antrag in das Erziehungsregister als ein Erwachsener dies im Bundeszentralregister erhalten würde. Im Gegenzug sind die Zugriffsrechte auf das Erziehungsregister stärker eingeschränkt. Ein zukünftiger Arbeitgeber hat weder Zugriff auf das Erziehungsregister noch kann er Auskünfte daraus einfordern.

Fast alle Maßnahmen aus dem Jugendstrafrecht führen zu einem Eintrag in das Erziehungsregister. Trotzdem kann mit einer vorausschauenden und auf das Jugendstrafrecht abgestimmten Verteidigung in vielen Fällen ein Eintrag im Erziehungsregister doch noch verhindert werden. Wir haben schon oft die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, Maßnahmen gemäß dem allgemeinen Strafrecht so zu verhängen, so dass kein Eintrag im Erziehungsregister erfolgt. Das Strafergebnis war für die Mandanten das gleiche, jedoch konnten sie sich über ein sauberes Erziehungsregister freuen. Genau solch eine vorausschauende Verteidigung macht den Unterschied bei der Wahl des Rechtsanwalts aus.

Das Jugendstrafrecht bietet für den Rechtsanwalt umfangreiche Möglichkeiten, ein Verfahren ohne eine Gerichtsverhandlung zu beenden. Oft hat unsere Kanzlei dank der richtigen Verteidigungsstrategie selbst bei schwereren Straftaten eine Einstellung erreichen können. Kontaktieren Sie uns gern, um in einem unverbindlichen Erstgespräch mit einem spezialisierten Anwalt die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung zu prüfen.

Das Jugendstrafverfahren bezieht nicht nur den Jugendlichen, sondern auch die Eltern ein. Diese haben bestimmte Anwesenheits- und Äußerungsrechte. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Verteidigung im Jugendstrafrecht am besten funktioniert, wenn wir als spezialisierte Anwälte für Jugendstrafrecht sowohl mit den jungen Mandanten als auch mit den Eltern zusammenarbeiten können. Bei uns in der Kanzlei erhalten Sie durchgehend einen Rechtsanwalt als Ihren persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite. Wenn Ihrem Kind also eine Straftat vorgeworfen wird, nehmen Sie bitte auch als Elternteil Kontakt mit uns auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch kann einer unserer erfahrenen Anwälte das beste Vorgehen im Fall Ihres Kindes besprechen und Ihnen alle Fragen rund um das Jugendstrafrecht beantworten.