Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Medizinstrafrecht & Arztstrafrecht

Das Medizinstrafrecht, auch als Arztstrafrecht bekannt, ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das eine Vielzahl von rechtlichen und ethischen Herausforderungen mit sich bringt. Medizinische Fachkräfte, darunter Ärzte, Zahnärzte, Pfleger und viele andere, sehen sich zunehmend mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, die ihre berufliche und persönliche Zukunft gefährden können. Vorwürfe wie Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug oder Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine spezialisierte Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Medizinstrafrecht ist in dieser Situation unumgänglich. Als Experten auf diesem Gebiet kämpfen wir von Anfang an für Ihre Rechte und können in den meisten Fällen eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Der Schutz Ihrer beruflichen Reputation und Ihrer Zukunft ist unsere oberste Priorität, und wir stehen Ihnen in allen Phasen eines Medizinstrafverfahrens zur Seite.

Auf einen Blick

Das Medizinstrafrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, wobei es nicht mehr nur Ärzte betrifft, sondern auch andere medizinische Berufe. Vorwürfe aus dem Medizinstrafrecht, sei es wegen angeblichen Behandlungsfehlern oder möglichen Abrechnungsfehlern, können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Ein erfahrener Anwalt für Medizinstrafrecht ist entscheidend für die Verteidigung. Bei Vorwürfen ist es ratsam, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich sofort an einen Experten zu wenden. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die in vielen Fällen das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden kann. Wenn Sie mit Vorwürfen aus dem Medizinstrafrecht konfrontiert sind, zögern Sie nicht, Kontakt mit einem unserer erfahrenen Anwälte aufzunehmen.

Was fällt unter das Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht?

In der heutigen Zeit gewinnt das Medizinstrafrecht zunehmend an Bedeutung. Früher lag der Fokus hauptsächlich auf dem Arztstrafrecht, das sich auf Vorwürfe konzentrierte, die unmittelbar Ärzten vorgeworfen wurden. Typische Strafverfahren in diesem Zusammenhang betrafen Behandlungsfehler oder das Ausstellen von falschen Attesten. Besonders während der Corona-Pandemie gerieten viele Ärzte ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, sei es wegen der Ausstellung falscher Maskenatteste oder der Fälschung von Impfausweisen.

Allerdings sind heutzutage nicht nur Ärzte und Zahnärzte immer mehr von strafrechtlichen Verfahren bedroht, sondern auch Angehörige anderer medizinischer Berufe wie Pflegekräfte, Apotheker, Physiotherapeuten und viele andere. Dabei rücken auch Straftaten aus dem Bereich des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB) oder der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB) verstärkt in den Fokus.

Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs hat dazu geführt, dass heute vermehrt von Medizinstrafrecht gesprochen wird und nicht mehr ausschließlich von einem reinen Arztstrafrecht. Das Medizinstrafrecht umfasst eine breite Palette von Straftatbeständen, die im Zusammenhang mit medizinischer Tätigkeit stehen, zum Beispiel:

  • Fahrlässige Tötung als Mediziner (§ 222 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung als Mediziner (§ 229 StGB)
  • Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 ff. StGB)
  • Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung als Mediziner (§ 323c StGB)
  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Bestechlichkeit im Gesundheitsweisen (§ 299a StGB)
  • Verletzung Schweigepflicht als Arzt (§ 203 StGB)
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)

Alle diese Vorwürfe müssen ernst genommen werden, da sie nicht nur strafrechtliche Folgen, sondern auch erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können, die die berufliche und private Existenz gefährden. Darüber hinaus können strafrechtliche Vorwürfe dazu führen, dass bei Vertragsärzten die kassenärztliche Vereinigung ein Disziplinarverfahren einleitet oder sogar die Kassenzulassung entzogen wird. Die Aufsichtsbehörde kann ebenfalls ein Approbationsentzugsverfahren einleiten. Alle diese Folgen müssen bereits im Strafverfahren berücksichtigt werden, um nicht am Ende böse Überraschungen außerhalb des Strafverfahrens zu erleben. Auch vor dem Hintergrund dieser Nebenfolgen ist es notwendig einen spezialisierten Anwalt für das Medizinstrafrecht an seiner Seite zu haben, wenn Sie sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen.

Gut zu wissen

Als Spezialisten im Medizinstrafrecht können wir Sie umfassend auf dem gesamten Gebiet des Medizinstrafrechts beraten. Wenn es um die Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche oder berufsrechtlicher Konsequenzen geht, ziehen wir einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzu, mit dem wir eng zusammenarbeiten, um Ihnen die bestmögliche Vertretung zu garantieren.

Steigende Anzahl an Strafverfahren im Medizinstrafrecht

Der Beruf des Arztes oder anderer medizinischer Fachkräfte war schon immer mit bestimmten Risiken verbunden. Medizinische Eingriffe gehen oft mit physischen Eingriffen in den Körper einher und könnten theoretisch als Körperverletzung betrachtet werden. Diese Eingriffe werden jedoch in der Regel durch die informierte Einwilligung des Patienten gerechtfertigt. Dennoch kommt es gelegentlich vor, dass Patienten im Nachhinein den Vorwurf der Körperverletzung erheben. Darüber hinaus beobachten wir eine steigende Anzahl von Strafanzeigen gegen Ärzten wegen fahrlässiger Tötung durch Angehörige.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die zunehmende Beteiligung von Medizinern im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Das kassenärztliche Abrechnungssystem ist inzwischen derart komplex geworden, dass immer öfter der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs erhoben wird. Dies betrifft insbesondere die Abrechnung von medizinischen Leistungen, die angeblich nicht erbracht wurden oder die absichtliche Erhöhung von Diagnosen, um höhere Gebühren zu generieren, was auch als „Upcoding“ bekannt ist.

In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Hessen, wurden spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften für das Medizinstrafrecht eingerichtet. Auch die Krankenkassen haben spezielle Abteilungen ins Leben gerufen, die sich ausschließlich mit Fragen zur möglicherweise rechtswidrigen Abrechnung durch Ärzte befassen. Gerade diese Spezialisierung bei Staatsanwaltschaften und Krankenkassen zeigt, wie wichtig es ist, auch als Arzt einen Spezialisten an seiner Seite zu haben. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Medizinstrafrechts stehen wir Ihnen in allen Stadien des Strafverfahrens zur Seite, vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision. Unser Team aus erfahrenen Anwälten für Medizinstrafrecht ist darauf spezialisiert, Ihre Interessen zu schützen und Ihre berufliche Reputation zu wahren.

„In der Medizin geht es nicht nur um Heilung, sondern auch um Vertrauen. Ähnlich ist es bei der Strafverteidigung. Beide Disziplinen erfordern eine Hingabe für den Menschen und die Fähigkeit, die Rechte und Würde des Einzelnen zu schützen.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Verhaltenstipps bei Vorwürfen aus dem Medizinstrafrecht

Gerade im Medizinstrafrecht kommen die Vorwürfe für Ärzte und medizinische Fachkräfte meist überraschend. Selbst wenn Sie als Arzt oder Pfleger alles in Ihrer Macht stehende getan haben, um Ihren Patienten bestmöglich zu versorgen, können plötzlich Vorwürfe wie Körperverletzung oder fahrlässige Tötung erhoben werden. In solchen Momenten ist es zwar verständlich, dass Sie sich sofort verteidigen und den Vorwurf „klarstellen“ wollen, jedoch ist Vorsicht geboten. Ihre berufliche Zukunft und Ihr persönlicher Ruf stehen auf dem Spiel, und daher sollten Sie jeden Schritt in Zusammenarbeit mit einem Experten planen.

Unser Rat an alle Mandanten ist, zuerst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Erst wenn Sie einen klaren Überblick über die konkreten Vorwürfe haben, können Sie diesen gezielt und effektiv begegnen. Dies gilt insbesondere für Ärzte, die oft nicht nur ein Schweigerecht, sondern auch eine ärztliche Schweigepflicht haben. Ein strafrechtlicher Vorwurf hebt Ihre Pflicht zur Wahrung von Patientengeheimnissen nicht automatisch auf. Im Gegenteil, es könnten weitere rechtliche Probleme entstehen, wenn im Rahmen Ihrer Verteidigung versehentlich Patienteninformationen offengelegt werden.

Daher ist es gerade als Arzt von größter Bedeutung, umfassend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Falls Ihre Praxis durchsucht wird und Patientenunterlagen beschlagnahmt werden, sollten Sie zu den Vorwürfen selbst keine Angaben machen, aber der Sicherstellung widersprechen und umgehend Kontakt mit uns aufnehmen.

Als Anwälte im Medizinstrafrecht erörtern wir mit Ihnen, wie Sie am besten auf die konkreten Vorwürfe reagieren sollten. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie und haben die Gelegenheit, auf der Grundlage von konkreten Fakten den Vorwürfen im Detail entgegenzutreten.

In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren der Vorwurf entkräftet und das Strafverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt werden. Dies ist gerade für Ärzte äußerst wichtig, da bei Ärzten die möglichen Konsequenzen nicht nur strafrechtlicher Natur sind; schon die mediale Berichterstattung kann den Ruf schädigen und existenzielle Gefahren mit sich bringen. Hier zeigt sich der Vorteil unserer Vorgehensweise: die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und so Ihre berufliche und persönliche Integrität zu schützen.

Sie sind mit Vorwürfen aus dem Medizinstrafrecht konfrontiert?

Wenn Sie mit Vorwürfen aus dem Medizinstrafrecht konfrontiert sind, stehen wir Ihnen als erfahrene Experten mit Rat und Tat zur Seite. Ihr beruflicher Ruf und Ihre Zukunft sind uns wichtig, und wir sind darauf spezialisiert, Sie in dieser komplexen rechtlichen Angelegenheit zu verteidigen. Vereinbaren Sie so früh wie möglich ein unverbindliches Erstgespräch mit uns, bei dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen können. Gemeinsam können wir eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre berufliche Reputation zu wahren. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Häufige Fragen und Antworten

Das Medizinstrafrecht bezieht sich auf Straftaten und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit medizinischen Berufen und medizinischer Tätigkeit. Das können sowohl Behandlungsfehler sein, aber auch Abrechnungsbetrug, Korruption oder Verstöße gegen die Schweigepflicht.

Es gibt keinen abgeschlossenen Katalog an Straftaten, die unter das Medizinstrafrecht fallen. Typisch sind Delikte aus dem Bereich der Behandlung selbst wie Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung. Aber auch der Vorwurf der Sterbehilfe oder der Tötung auf Verlangen gehört zum Medizinstrafrecht.

Neben diesen behandlungstypischen Vorwürfen, nehmen aber auch die Vorwürfe aus dem Wirtschaftsstrafrecht im Medizinstrafrecht zu. Dazu gehören zum Beispiel der Abrechnungsbetrug, die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen oder die Untreue zu Lasten der Krankenkassen.

Das Medizinstrafrecht wurde früher auch Arztstrafrecht genannt, da es sich primär auf Ärzte und Zahnärzte konzentrierte. In den letzten Jahren sehen sich aber auch alle anderen medizinischen Berufe, wie Pfleger, Physiotherapeuten oder Apotheker immer häufiger strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt.

Ein Arzt macht sich strafbar, wenn er eine fehlerhafte Behandlung vorsätzlich oder fahrlässig durchführt, die zu  körperlichen Schäden oder sogar zum Tod des Patienten führt. Dabei kommt es maßgeblich auf eine mögliche Einwilligung des Patienten an, und ob der Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht eingehalten hat.

Abrechnungsbetrug im medizinischen Kontext bezieht sich auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige falsche Abrechnung von medizinischen Leistungen. Dies kann beispielsweise das Abrechnen von Leistungen umfassen, die nicht erbracht wurden, oder das künstliche Erhöhen von Diagnosen, um höhere Gebühren zu erhalten (sogenanntes „Upcoding“). Abrechnungsbetrug ist eine Straftat und kann sowohl strafrechtliche als auch berufsrechtliche Konsequenzen haben.

Upcoding bezieht sich auf eine Praxis im medizinischen Bereich, bei der Gesundheitsdienstleister, insbesondere Ärzte, absichtlich Diagnosen oder medizinische Leistungen überhöht darstellen, um höhere Gebühren oder Erstattungen von Versicherungen zu erhalten. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ein Arzt eine schwerwiegender Diagnose oder eine aufwändigere medizinische Leistung als tatsächlich erbracht angibt, um eine höhere finanzielle Vergütung zu erhalten.

Das Annehmen von Geschenken von Krankenhäusern, Kollegen oder anderen medizinischen Einrichtungen kann in bestimmten Fällen problematisch sein. Der Gesetzgeber hat erst vor einigen Jahren den Straftatbestand der Bestechlichkeit im Gesundheitsweisen (§ 299a StGB) und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB) eingeführt. Die Taten werden jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Die Strafbarkeit der Sterbehilfe ist in Deutschland äußerst komplex und viele Ärzte, die mit der Palliativbehandlung von Patienten betreut sind, wandern häufig auf einem schmalen Grat zwischen menschenwürdiger Sterbebegleitung und strafbarer Sterbehilfe.

Eindeutig strafbar in Deutschland ist es, wenn ein Arzt oder jemand anderes einem Patienten aktiv ein tödlich wirkendes Mittel verabreicht (sogenannte „aktive Sterbehilfe“). Eine passive Sterbehilfe, also also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, ist dagegen grundsätzlich zulässig. Schwierig ist die sogenannte indirekte Sterbehilfe, in denen Patienten Medikamente zur Schmerzlinderung erhalten, diese aber zu einem früheren Versterben führen. Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zwar grundsätzlich ebenfalls nicht strafbar, der Arzt setzt sich aber der Gefahr aus sich hinsichtlich der Medikamentengabe rechtfertigen zu müssen.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch Schadensersatzforderungen und berufsrechtliche Folgen drohen. Dazu gehört insbesondere der Verlust der Kassenzulassung oder gar die Aberkennung der Approbation.

Es ist ratsam so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt beim Vorwurf aus dem Medizinstrafrecht zu kontaktieren. Je früher wir tätig werden können, desto effektiver lässt sich eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Nehmen Sie gerne bereits bei den ersten Vorwürfen Kontakt mit uns auf, in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrer Situation.

Bei einer Durchsuchung Ihrer Praxis sollten Sie sich freundlich und kooperativ verhalten. Sie sollten aber auch unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und der Mitnahme von Patientenunterlagen widersprechen. Anschließend nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf, damit wir die notwendigen weiteren Schritte einleiten können.

Ein erfahrener Anwalt kann eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln und möglicherweise das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung bringen. Daher lohnt sich auch in frühen Verfahrensstadien die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Medizinstrafrecht, da durch ein frühes Eingreifen häufig schwerwiegendere Folgen verhindert werden können.

Gerade bei Strafverfahren gegen Ärzte ist auch die Presse interessiert. Die mediale Berichterstattung kann den Ruf schädigen und existenzielle Gefahren mit sich bringen, weshalb eine frühzeitige Verteidigung entscheidend ist. Da wir häufig eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren erreichen können, wird dadurch auch eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden. In vielen Fällen erfahrt die Presse daher gar nicht von den Vorwürfen und Ihr Ruf ist von Anfang an geschützt.