Verhaltenstipps bei Vorwürfen aus dem Medizinstrafrecht
Gerade im Medizinstrafrecht kommen die Vorwürfe für Ärzte und medizinische Fachkräfte meist überraschend. Selbst wenn Sie als Arzt oder Pfleger alles in Ihrer Macht stehende getan haben, um Ihren Patienten bestmöglich zu versorgen, können plötzlich Vorwürfe wie Körperverletzung oder fahrlässige Tötung erhoben werden. In solchen Momenten ist es zwar verständlich, dass Sie sich sofort verteidigen und den Vorwurf „klarstellen“ wollen, jedoch ist Vorsicht geboten. Ihre berufliche Zukunft und Ihr persönlicher Ruf stehen auf dem Spiel, und daher sollten Sie jeden Schritt in Zusammenarbeit mit einem Experten planen.
Unser Rat an alle Mandanten ist, zuerst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Erst wenn Sie einen klaren Überblick über die konkreten Vorwürfe haben, können Sie diesen gezielt und effektiv begegnen. Dies gilt insbesondere für Ärzte, die oft nicht nur ein Schweigerecht, sondern auch eine ärztliche Schweigepflicht haben. Ein strafrechtlicher Vorwurf hebt Ihre Pflicht zur Wahrung von Patientengeheimnissen nicht automatisch auf. Im Gegenteil, es könnten weitere rechtliche Probleme entstehen, wenn im Rahmen Ihrer Verteidigung versehentlich Patienteninformationen offengelegt werden.
Daher ist es gerade als Arzt von größter Bedeutung, umfassend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Falls Ihre Praxis durchsucht wird und Patientenunterlagen beschlagnahmt werden, sollten Sie zu den Vorwürfen selbst keine Angaben machen, aber der Sicherstellung widersprechen und umgehend Kontakt mit uns aufnehmen.
Als Anwälte im Medizinstrafrecht erörtern wir mit Ihnen, wie Sie am besten auf die konkreten Vorwürfe reagieren sollten. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie und haben die Gelegenheit, auf der Grundlage von konkreten Fakten den Vorwürfen im Detail entgegenzutreten.
In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren der Vorwurf entkräftet und das Strafverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt werden. Dies ist gerade für Ärzte äußerst wichtig, da bei Ärzten die möglichen Konsequenzen nicht nur strafrechtlicher Natur sind; schon die mediale Berichterstattung kann den Ruf schädigen und existenzielle Gefahren mit sich bringen. Hier zeigt sich der Vorteil unserer Vorgehensweise: die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und so Ihre berufliche und persönliche Integrität zu schützen.