Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

(040) 600 550 700

Consultatio Strafrecht Hamburg

Allgemeines Strafrecht

Wir verstehen, wie überwältigend und beunruhigend es sein kann, plötzlich mit einer Vorladung der Polizei oder gar einer Durchsuchung konfrontiert zu werden. Dieser Moment, wenn die Realität einen unerwartet trifft, kann das Gefühl der Sicherheit und Kontrolle über das eigene Leben erschüttern. Die Ungewissheit, die solch ein Schreiben oder Vorgehen mit sich bringt, kann Angst auslösen und Fragen aufwerfen: Was wird mir vorgeworfen? Wie sollte ich mich verhalten? Wer steht mir in dieser schwierigen Zeit zur Seite?

In solchen Momenten sind wir für Sie da. Unsere Kanzlei bietet nicht nur juristische Unterstützung, sondern auch ein offenes Ohr für Ihre Ängste und Sorgen. Wir begleiten Sie durch diesen herausfordernden Prozess, klären Ihre Fragen und setzen alles daran, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen. Es ist unsere Aufgabe, Sie nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zu unterstützen und Sie so wieder ruhig schlafen zu lassen.

Auf einen Blick

Nach dem Schock einer Vorladung oder Durchsuchung ist es von zentraler Bedeutung, Ihre Rechte zu kennen und richtig zu handeln. Hierzu zählt das elementare Schweigerecht. Bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern, sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Wir bieten Ihnen im Bereich des allgemeinen Strafrechts umfangreiche Expertise. Unser Ziel ist stets, das Verfahren einzustellen, um Nachteile wie Einträge im Führungszeugnis zu vermeiden.

Was zählt zum allgemeinen Strafrecht?

Das Strafrecht ist ein weitreichendes und komplexes Rechtsgebiet, mit vielen weiteren Spezialbereichen. Daher gibt es keine feststehende und klassische Definition für das, was genau unter das „Allgemeine Strafrecht“ fällt. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim allgemeinen Strafrecht um den großen Bereich der strafbaren Handlungen, der nicht unter spezialisierte Unterbereiche des Strafrechts – wie das Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder Sexualstrafrecht – fällt.

Insbesondere beinhaltet das allgemeine Strafrecht jene Straftatbestände, die in der öffentlichen Wahrnehmung als die „klassischen“ Straftaten gelten. Dazu gehören unter anderem:

Straftaten gegen das Vermögen

  • Diebstahl
  • Räuberischer Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Raub
  • Betrug
  • Erpressung
  • Räuberische Erpressung
  • Hehlerei
  • Sachbeschädigung

Straftaten gegen Leib und Leben

  • Körperverletzung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Raub mit Todesfolge
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Mord
  • Totschlag

Straftaten gegen persönliche Freiheit, Ehre und sonstige Rechtsgüter

  • Nötigung
  • Freiheitsberaubung
  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Üble Nachrede
  • Hausfriedensbruch
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Falsche Verdächtigung
  • Vortäuschen einer Straftat
  • Strafvereitelung
  • Falsche uneidliche Aussage
  • Meineid
  • Landfriedensbruch
  • Unerlaubter Waffenbesitz

Straftaten im Bezug zu Urkunden

  • Urkundenfälschung
  • Urkundenunterdrückung
  • Fälschung technischer Aufzeichnungen

Gemeingefährliche Straftaten

  • Brandstiftung
  • Fahrlässige Brandstiftung
  • Schwere Brandstiftung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
  • Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das allgemeine Strafrecht eine Vielzahl weiterer Delikte umfasst, die hier nicht einzeln aufgelistet werden können. Für alle diese Straftaten gilt: Wenn Sie mit einem solchen Tatvorwurf konfrontiert werden, steht viel auf dem Spiel – und eine professionelle Verteidigung ist von entscheidender Bedeutung. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen Vorwürfen aus dem Bereich des Strafrechts zur Seite. Wir wahren Ihre Rechte und kämpfen für das bestmögliche Ergebnis vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision im Strafrecht.

Gut zu wissen

Jeder Straftatbestand erfordert eine spezifische Verteidigungsstrategie. Deshalb ist ein erfahrener Rechtsanwalt, spezialisiert auf Strafrecht, unerlässlich. Ein Anwalt, der ausschließlich in diesem Bereich arbeitet, besitzt das nötige Know-how und die Praxiserfahrung, um Sie optimal zu verteidigen. Gerne beraten unsere spezialisierten Rechtsanwälte Sie zu allen Fragen aus dem Bereich des Strafrechts.

Die wichtigsten Rechte als Beschuldigter eines Strafverfahrens

Es ist ein fundamentaler Grundsatz unseres Rechtssystems: Jeder Beschuldigte hat Rechte, die es zu achten gibt. Ein zentrales Element hierbei ist das Schweigerecht. Unabhängig von der Schwere des Ihnen vorgeworfenen Delikts ist es zum Beginn an immer ratsam, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn der Wunsch groß ist, die eigene Unschuld zu beteuern, können unbedachte Äußerungen in vielen Fällen missinterpretiert oder gegen Sie verwendet werden.

Stattdessen ist es strategisch klüger und sicherer, umgehend einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Unsere Kanzlei steht bereit, um Ihnen in dieser kritischen Phase beizustehen. Wir beantragen in einem ersten Schritt Akteneinsicht, um den Wissensvorsprung der Ermittlungsbehörden auszugleichen. Auf diese Weise verschaffen wir uns einen vollständigen Überblick über den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die Ihnen gegenüber vorliegenden Beweise. Mit diesem Wissen entwickeln wir eine fundierte Verteidigungsstrategie und besprechen das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen. Erst anschließend entscheiden wir in enger Absprache mit Ihnen, ob Angaben gemacht werden sollen oder nicht.

Unsere jahrelange Erfahrung und Expertise zeigen, dass dieses Vorgehen alternativlos ist. In vielen Fällen konnten wir so eine Einstellung des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren erreichen und unseren Mandanten so eine belastende Hauptverhandlung ersparen.

„Nutzen Sie stets Ihr Schweigerecht. Erst wenn wir vollumfänglich Einblick in die Akten haben und die genauen Vorwürfe kennen, können wir fundiert entscheiden, ob und wie Sie sich äußern sollten.“

RECHTSANWÄLTIN ALINA NIEDERGASSEL

Mit der richtigen Verteidigung das Führungszeugnis retten

Ein sauberes Führungszeugnis ist in vielen Lebensbereichen von zentraler Bedeutung – sei es bei der Jobsuche, bei der Wohnungssuche oder auch bei der Beantragung bestimmter Lizenzen und Erlaubnisse. Verfahrenseinstellungen sind in diesem Zusammenhang oft der Schlüssel, um langfristige Nachteile zu verhindern. Unser Hauptziel in der Verteidigung ist es stets, genau das für Sie zu erreichen: Eine Einstellung des Verfahrens. Ein solches Ergebnis beendet den juristischen Prozess nicht nur schnell und effektiv, sondern sorgt auch dafür, dass Ihr Führungszeugnis unberührt bleibt. Es wird keine Vorstrafe verzeichnet.

Unsere Kanzlei zeichnet sich durch Engagement, Fachwissen und strategisches Geschick aus. Mit unserer Erfahrung und Expertise im Strafrecht setzen wir alles daran, Ihren guten Ruf und Ihre Zukunft zu schützen. Ein sauberes Führungszeugnis ist oft mehr wert als nur ein Papier – es ist eine Lebensgrundlage. Vertrauen Sie auf unsere erstklassige Verteidigung, um Ihr Führungszeugnis zu schützen.

Jetzt handeln – Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn Sie rechtliche Unterstützung aus dem Bereich des Strafrechts benötigen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen bereit, um Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu bieten und Ihr Führungszeugnis zu schützen. Je früher wir in das Ermittlungsverfahren eingreifen können, desto höher sind die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Termin und setzen Sie auf Expertise, die Sie wirklich weiterbringt.

Icon für MailkontaktMail Icon für TelefonkontaktTelefon Icon für Termin buchenTermin buchen