Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Vorladung als Beschuldigter

Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten? Oder vielleicht einen Anhörungsbogen? Eine polizeiliche Vorladung ist ein Schreiben, das Unruhe und Unsicherheit auslösen kann. Die Informationen im Schreiben der Polizei sind häufig vage und es kann schwierig sein, zu verstehen, was die Polizei von Ihnen möchte und welche Schritte Sie nun unternehmen sollten. In dieser komplexen und herausfordernden Situation stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte und Strafverteidiger zur Seite. Wir erklären Ihnen, was eine polizeiliche Vorladung bedeutet, welche Rechte Sie als Beschuldigter haben, ob und wie Sie einer solchen Vorladung Folge leisten sollten und wie Sie sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren am besten verhalten sollten. Wichtig bei jeder Art der Vorladung der Polizei ist es, dass Sie sich möglichst frühzeitig an uns wenden, damit wir von Anfang an Ihre effektive Verteidigung sicherstellen. Bei vielen unseren Mandanten konnten wir eine Einstellung des Verfahrens erreichen, weil wir bereits frühzeitig auf das Strafverfahren einwirken konnten.

Auf einen Blick

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, ist es wichtig, sofort zu handeln und sich professionelle juristische Unterstützung zu holen. Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten und sollten auf keinen Fall eine Aussage machen, bevor Sie mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben. Als Beschuldigter haben Sie zahlreiche Rechte, darunter das Schweigerecht und das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Durch das Einholen der Akteneinsicht können wir den Informationsvorsprung der Polizei ausgleichen und eine effektive Verteidigungsstrategie aufbauen. Das frühzeitige Einschalten eines Anwalts kann dazu beitragen, das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt zu bekommen und so eine belastende und kostenintensive Hauptverhandlung zu vermeiden. Warten Sie nicht wenn Sie eine Vorladung erhalten haben und kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

Vorladung von der Polizei: Was bedeutet das?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, bedeutet dies, dass die Polizei einen Anfangsverdacht für eine Straftat hat und Sie für den Tatverdächtigen hält. Solch eine Vorladung muss daher ernstgenommen werden, da die Behörde davon ausgeht, dass Sie der Täter sind und in einem nächsten Schritt versuchen wird, Sie zu überführen.

Die Polizei vermittelt dabei oft den Eindruck, dass Sie verpflichtet sind, solch einer Vorladung Folge zu leisten. Allerdings ist dies nicht richtig. Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Eine Ausnahme bildet die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch weiterhin keine Aussagepflicht. Eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft weist oft auf einen schwerwiegenderen Tatvorwurf hin. Gerade dann sollten Sie unbedingt mit uns frühzeitig Kontakt aufnehmen. Wir sind auf diese Art von Fällen spezialisiert und können Sie effektiv vertreten und beraten.

In manchen Fällen verschickt die Polizei auch lediglich einen Anhörungsbogen und bittet um eine schriftliche Aussage. Unser dringender Rat, egal ob Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben: Machen Sie keine Aussagen, bevor Sie mit einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt gesprochen haben. Die Polizei hat in diesem Stadium des Verfahrens einen Informationsvorsprung und versucht diesen auszunutzen. Ein Rechtsanwalt, der Akteneinsicht hat, kann diesen Informationsvorsprung ausgleichen und Sie adäquat vertreten.

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf, um Ihre Optionen zu besprechen und die beste Vorgehensweise zu erörtern. Nur durch eine professionelle rechtliche Unterstützung an Ihrer Seite, können Sie im Strafverfahren eine Waffengleichheit herstellen.

Gut zu wissen

Die Vorladung der Polizei verrät uns häufig bereits viele wichtige Informationen, die uns eine erste Einschätzung Ihres Falles ermöglicht. Neben Tatort und Tatzeit werden meist im Schreiben auch die konkreten Paragrafen genannt, die Ihnen vorgeworfen werden. Wenn Sie uns die Vorladung per E-Mail oder Kontaktformular zukommen lassen, können wir meist schon aufgrund der Vorladung eine erste Einschätzung abgeben und Ihnen Verhaltenstipps geben.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter bei einer polizeilichen Vorladung?

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren steht Ihnen eine Vielzahl von Rechten zu, von denen Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Es ist von zentraler Bedeutung, diese Rechte zu kennen und sie von Beginn an effektiv zu nutzen. Bedenken Sie: Das Hauptziel einer polizeilichen Vorladung ist es, eine Aussage von Ihnen zu erhalten. Dabei ist aber gerade zu Beginn eines Strafverfahrens das Recht zu schweigen Ihre wichtigste Waffe. Sie sollten daher unter keinen Umständen eine Aussage machen, solange der Informationsvorsprung der Polizei nicht ausgeglichen ist.

Vergessen Sie nicht: Eine Vernehmung ist kein neutrales Gespräch mit der Polizei. Sie sitzen geschulten Vernehmungsbeamten gegenüber, die bereits davon ausgehen, dass Sie der Täter sind. Eine äußerst ungünstige Ausgangslage für Sie, die Sie nur mit einem spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite ausgleichen können. Äußerungen, die Sie in dieser Phase ohne rechtliche Betreuung machen, können später nur schwer korrigiert werden. Dabei erleben wir es in der Praxis immer wieder, dass solche frühe Aussagen häufig von der Polizei missverstanden oder unvollständig dokumentiert werden. Vermeiden Sie es daher sich solch einer Gefahr auszusetzen und machen Sie sich von Anfang an Ihre Rechte bewusst.

Dies sind Ihre wichtigsten Rechte als Beschuldigter:

  • Schweigerecht: Sie müssen – und sollten – nicht aussagen.
  • Recht auf Beiziehung eines Anwalts: Sie dürfen jederzeit einen Anwalt Ihrer Wahl konsultieren.
  • Unterstützung durch die Polizei: Die Polizei muss Ihnen helfen, einen Anwalt zu kontaktieren. Bestehen Sie auf dieses Recht.
  • Beweisanträge stellen: Sie haben als Beschuldigter das Recht Beweisanträge zu stellen und damit Beweise in das Verfahren einzubringen, die Sie entlasten können.
  • Akteneinsicht: Sie haben das Recht – meist mittels Rechtsanwalts – , Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen.

Das Recht zu schweigen ist dabei Ihr mächtigstes Werkzeug und Sie sollten es nutzen. Der polizeilichen Vorladung sollten Sie nicht folgen. Häufig werden wir von unseren Mandanten gefragt, ob das Schweigen nicht als Schuldeingeständnis gewertet wird. Diesbezüglich können wir Sie jedoch beruhigen: Das Schweigen wird neutral gewertet. Sowohl Polizeibeamte als auch Staatsanwälte würden in Ihrer Situation ebenfalls von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt konsultieren. Tun Sie daher dasselbe und nehmen Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf. Je früher wir mit Ihrer professionellen Verteidigung beginnen können, desto eher kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Gut zu wissen

Sofern die Polizei bei Ihnen versucht den Eindruck zu erwecken, dass eine frühe Aussage für Sie günstig gewertet wird, lassen Sie sich davon nicht täuschen. Die Polizei kann Ihnen solch eine Zusicherung gar nicht machen. Die rechtliche und tatsächliche Würdigung erfolgt allein durch die Staatsanwaltschaft. Die Polizei kann Ihnen daher auch keine verbindlichen Zusicherungen machen, wie das weitere Strafverfahren voranschreitet oder welches Verhalten für Sie von Vor- oder Nachteil ist. Machen Sie daher von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Nachdem wir für Sie Akteneinsicht beantragt haben und eine seriöse Verteidigungsstrategie entwickelt haben, können wir noch immer in geeigneten Fällen Angaben machen.

MUSS ICH EINER VORLADUNG DER POLIZEI FOLGEN?

Auch wenn Sie immer von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten, ist es wichtig zu verstehen, dass es einen Unterschied zwischen einer Vorladung der Polizei und einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft gibt. Bei einer Vorladung der Polizei besteht keine Pflicht zum Erscheinen Sie können diese Vorladung ignorieren oder absagen. Sofern Sie uns frühzeitig kontaktieren, sagen wir gerne den Vernehmungstermin für Sie ab.

Eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft ist dagegen verpflichtend, das heißt, Sie müssen der Vorladung folgen. Es besteht jedoch keine Aussagepflicht und Sie sollten auch hier von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. In beiden Fällen ist es dringend ratsam, sich umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Sobald Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft für Sie. Dazu gehört auch das Absagen eines bereits anberaumten Vernehmungstermins. Unser Ziel ist es, Ihnen den Druck zu nehmen und Sie von Anfang an bestmöglich zu verteidigen. Damit stellen wir sicher, dass Sie den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe begegnen können und Ihre Rechte und Interessen umfassend gewahrt werden.

Wie verhalte ich mich am besten bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter?

Es stellt sich daher die Frage, wie Sie sich denn nun am besten bei einer polizeilichen Vorladung verhalten sollten. Dabei können wir uns nicht oft genug wiederholen: Machen Sie Gebrauch von Ihrem Schweigerecht, bis ein Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat und den Informationsvorsprung der Polizei ausgeglichen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Durch unsere frühzeitige Beauftragung sorgen Sie nicht nur dafür, dass Sie den gleichen Informationsgehalt wie die Ermittlungsbehörden erlangen, sondern Sie der Polizei und Staatsanwaltschaft auch auf Augenhöhe begegnen können.

Häufig besteht der Irrglaube, dass man – insbesondere als Unschuldiger – nur kurz den Sachverhalt „klarstellen“ muss. Doch diese Vorgehensweise birgt gewaltige Risiken. Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, bedeutet dies, dass die Polizei Sie bereits als Tatverdächtigen eingestuft hat und nun versucht, Ihnen die Tat nachzuweisen. Sie begegnen in dieser Phase nicht mehr einer neutralen Behörde, sondern einer, die darauf aus ist, Sie zu überführen. Gehen Sie hier nicht das Risiko ein und spielen Sie nicht mit Ihrer Zukunft und Ihrer Freiheit. Setzen Sie stattdessen von Anfang an auf eine professionelle Verteidigung durch einen unserer qualifizierten Rechtsanwälte.

„Den wichtigsten Rat, den wir Ihnen geben können: Machen Sie bei einer Vorladung der Polizei von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann auf Augenhöhe mit der Polizei agiert werden.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Aus diesem Grund raten wir Ihnen dringend, sich mit uns möglichst frühzeitig in Verbindung zu setzen. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch können wir bereits die ersten wichtigen Schritte für Ihre Verteidigung besprechen. Anschließend beantragen wir Akteneinsicht und können konkret abschätzen, was die Polizei Ihnen vorwirft und welche Beweismittel zur Verfügung stehen. Was wir in der Praxis oft erleben, ist, dass die Polizei auf der Vorladung nur einen Teil der Vorwürfe, meist den geringsten Vorwurf, angibt. Durch die Akteneinsicht kann sich jedoch herausstellen, dass die Polizei Ihnen noch ganz andere, in vielen Fällen schwerere, Straftaten vorwirft. Hätten Sie der Vorladung ohne vorherige Akteneinsicht Folge geleistet, wären Sie hier möglicherweise überrascht worden und hätten möglicherweise Äußerungen getätigt, welche Sie mit vollständiger Akteneinsicht so nicht gemacht hätten.

Rechtsanwalt bei einer Vorladung als Beschuldigter

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, dann nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit uns auf. Wir leiten anschließend alle notwendigen Schritte für Sie ein. Wir sagen den Termin für Sie ab und beantragen die Einsicht in die Ermittlungsakte. Sobald wir die Ermittlungsakte erhalten haben, besprechen wir mit Ihnen den Inhalt und erörtern mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auch zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir erst, ob wir uns inhaltlich zu den Vorwürfen einlassen oder nicht. An dieser Stelle können wir in einer umfassenden Verteidigungsschrift noch alle Umstände vorbringen, die für Ihre Entlastung sprechen. Die Angst, dass es zu spät sein könnte, ist hierbei unbegründet. Gerade dadurch, dass wir entscheiden, wann wir welche Informationen den Behörden zur Verfügung stellen, erlangen wir wieder die Kontrolle über Ihre Rechte und damit dem Verfahren zurück. Häufig können gerade diese taktischen Möglichkeiten entscheidend sein, um Ihre Freiheit zu bewahren.

Unverbindliches Erstgespräch

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen Ihre aktuelle Situation und besprechen die nächsten Schritte. Viele unserer Mandanten berichten uns später davon, dass bereits dieses Erstgespräch Ihnen das Gefühl zurückgegeben hat, dass Sie wieder die Kontrolle über Ihr Leben erhalten haben. Mit einer professionellen Strafverteidigung an Ihrer Seite, können Sie aktiv auf das Strafverfahren einwirken. In vielen Fällen können wir eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren erreichen.

Häufige Fragen und Antworten

Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass die Polizei den Anfangsverdacht einer Straftat hat und Sie für einen Tatverdächtigen hält. Die Vorladung dient dazu, von Ihnen eine Aussage zu erhalten. Bedenken Sie dabei, dass die Polizei Sie schon für einen Tatverdächtigen hält und Sie daher der Tat überführen möchte. Sie können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr darauf vertrauen, dass die Polizeibeamten Ihnen unvoreingenommen entgegentreten. Daher sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und umgehend Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir mit Ihnen die weiteren Schritte erörtern können.

Sie erhalten nicht immer eine persönliche Vorladung der Polizei. In einigen Fällen verschickt die Polizei auch einen Anhörungsbogen und möchte von Ihnen als Beschuldigten eine schriftliche Aussage haben. Auch in diesen Fällen geht die Polizei jedoch davon aus, dass Sie eine Straftat begangen haben. Daher sollten Sie auch einen Anhörungsbogen nicht beantworten, sondern von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und umgehend mit uns Kontakt aufnehmen. Wir besprechen mit Ihnen gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch das bestmögliche weitere Vorgehen.

Nein, Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten und sollten dies auch nicht tun. Nur bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch ebenfalls keine Aussagepflicht. In beiden Fällen sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, um Akteneinsicht zu erhalten. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ihrem konkreten Fall und sagen einen Vernehmungstermin für Sie ab.

Nein, Sie haben das volle Recht, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einer polizeilichen Vorladung nicht zu folgen. Dies wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet, sondern gilt als eine neutrale Handlung. Aus einer Vielzahl von Verfahren, in denen wir Polizeibeamte verteidigt haben wissen wir: Auch Polizeibeamte und Staatsanwälte würden in Ihrer Situation das gleiche tun und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen.

Es gibt keine Pflicht, den Termin bei der Polizei abzusagen; Sie können diesem auch einfach fernbleiben. Es besteht dann jedoch die Gefahr, dass die Polizei Sie erneut kontaktieren wird. Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden für Sie, einschließlich der Absage eines bereits vereinbarten Vernehmungstermins.

Als Beschuldigter stehen Ihnen verschiedene Rechte zu. Zu den wichtigsten gehören Ihr Schweigerecht und das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Von beidem sollten Sie möglichst frühzeitig im Ermittlungsverfahren Gebrauch machen, um Ihre bestmöglichen Verteidigungschancen zu sichern.

Es ist ratsam, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und keine Aussagen zu machen, bis ein Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat und den Informationsvorsprung der Polizei ausgeglichen hat. Selbst wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Ein Rechtsanwalt kann von Anfang an alle notwendigen Schritte einleiten, die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und eine professionelle Verteidigung für Sie aufbauen. In einem ersten Schritt sagen wir den Vernehmungstermin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Anschließend besprechen wir mit Ihnen anhand der Ermittlungsakte den aktuellen Ermittlungsstand und die Beweislage und legen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Verteidigungsschritte fest. Je früher wir eingeschaltet werden, desto höher ist die Chance, das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt zu bekommen und eine belastende und kostenintensive Hauptverhandlung zu vermeiden.

Wenn Sie eine Vorladung für Ihr Kind erhalten haben, sollten Sie sich frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht wenden. Gerade im Jugendstrafrecht gibt es viele Möglichkeiten bereits im Ermittlungsverfahren das Verfahren eingestellt zu bekommen und so die Zukunft Ihres Kindes nicht durch eine strafrechtliche Eintragung zu gefährden. Gerne beraten wir Sie im gesamten Bereich des Jugendstrafrechts. Nehmen Sie diesbezüglich gerne mit uns Kontakt auf und wir erörtern mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch das bestmögliche Vorgehen bezüglich der Verteidigung Ihres Kindes.

Wenn Sie als Zeuge vorgeladen wurden, haben Sie grundsätzlich eine Aussagepflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie sich durch die Aussage selbst belasten könnten oder wenn Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, weil Sie mit dem Beschuldigten verwandt sind. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor der Aussage rechtsanwaltlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Gerne beraten und prüfen wir für Sie, inwieweit Sie tatsächlich eine Aussage tätigen müssen.