Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht

In einer Zeit, in der die Wirtschaft dynamisch wächst und sich ständig verändert, steigt auch die Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts. Dabei ist nicht nur die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung in der Wirtschaft entscheidend, sondern auch die stetig wachsende Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen. Oftmals bewegen sich Unternehmen und Einzelpersonen auf einem schmalen Grat zwischen gesetzlichen Vorschriften und wirtschaftlichen Ambitionen.

Dies führt dann häufig zu einer polizeilichen Vorladung oder gar eine Durchsuchung des Unternehmens. In diesen Fällen sollten Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht kontaktieren. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht kann sich ein frühes Agieren lohnen, da wir so in vielen Fällen bereits im Ermittlungsverfahren eine schnelle und lautlose Einstellung des Verfahrens erreichen können.

Auf einen Blick

Verstöße im Wirtschaftsstrafrecht können oft unabsichtlich geschehen. Die Strafverfolgung im Bereich der Wirtschaftskriminalität hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wobei Einzelpersonen, insbesondere Führungskräfte, im Fokus stehen. Da kein Unternehmensstrafrecht in Deutschland existiert, werden die Strafverfahren gegen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte eingeleitet und können erhebliche Reputationsschäden verursachen. Unsere Anwaltskanzlei legt Wert auf eine effektive Verteidigung, wobei das Ziel die Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsstadium ist. Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Delikte wie Geldwäsche, Betrug, Untreue und viele andere. Unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Experten aus verschiedenen Bereichen gewährleistet eine umfassende Verteidigungsstrategie.

Was gehört zum Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das strafrechtliche Normen umfasst, welche die Ordnung des Wirtschaftslebens schützen sollen. Es handelt sich hierbei nicht um ein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern vielmehr um eine Sammlung von Straftatbeständen, die sich über verschiedene Gesetzeswerke verteilen. Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören insbesondere:

  • Geldwäsche
  • Betrugsdelikte (inklusive Subventionsbetrug)
  • Untreue
  • Korruptionsstrafrecht
  • Schwarzarbeit
  • Steuerstrafrecht
  • Insolvenzverschleppung
  • Zollstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht schützt somit die Integrität und das Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr und soll sicherstellen, dass wirtschaftliches Handeln nach klaren Regeln und Vorgaben stattfindet.

Gut zu wissen

Das Wirtschaftsstrafrecht weist eine besondere Komplexität auf, da es häufig Überschneidungen und Verzahnungen mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Zivil- und Steuerrecht, aufweist. Solch komplexe Sachverhalte erfordern eine multidisziplinäre Herangehensweise und Expertise über die Grenzen des reinen Strafrechts hinaus.

Um Ihnen die bestmögliche Verteidigung und Beratung zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit Kollegen aus den Bereichen des Zivil- und Steuerrechts zusammen. Darüber hinaus ziehen wir bei Bedarf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hinzu, um eine umfassende und interdisziplinäre Betrachtung Ihres Falles sicherzustellen. Bei uns erhalten Sie somit nicht nur juristische Expertise, sondern einen ganzheitlichen Beratungsansatz.

Wirtschaftskriminalität wird immer stärker verfolgt

In der heutigen, zunehmend vernetzten und komplexen Wirtschaftswelt gewinnt das Wirtschaftsstrafrecht stetig an Bedeutung. Gerade in den letzten Jahren wurde deutlich, dass der Druck der Strafverfolgung im Wirtschaftsstrafrecht stark zugenommen hat. Während die Wirtschaftswelt und ihre Gesetze komplizierter werden, steigt nämlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen oder Einzelpersonen unabsichtlich in den Fokus der Ermittlungen geraden. Gerade in komplexen Rechtsmaterien der Wirtschaftswelt verstecken sich häufig Fallstricke, die oft dazu führen, dass Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte Grenzen unwissentlich überschreiten.

Dabei ist es bemerkenswert, wie entschlossen die Staatsanwaltschaften mittlerweile vorgehen. Schon bei geringstem Anfangsverdacht einer Wirtschaftsstraftat sind Firmendurchsuchungen keine Seltenheit mehr. Dies spiegelt sich auch in der Struktur der Justiz wider. So haben Gerichte schon seit geraumer Zeit spezielle Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet. Aber auch die Staatsanwaltschaften ziehen nach und gründen verstärkt Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität. So gibt es zum Beispiel folgende Schwertpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstraftaten:

  • Staatsanwaltschaft Hamburg
  • Staatsanwaltschaft Berlin
  • Staatsanwaltschaft Kiel (Für Schleswig-Holstein)
  • Staatsanwaltschaft Oldenburg (Für Niedersachsen)
  • Staatsanwaltschaft Rostock (Für Mecklenburg-Vorpommern)

Angesichts dieser Entwicklung ist es unerlässlich, dass diejenigen, die sich gegen Vorwürfe im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zur Wehr setzen wollen, auf hochspezialisierte Experten zurückgreifen. Ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht bringt nicht nur tiefgreifende strafrechtliche Kenntnisse mit, sondern versteht auch die wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Aspekte, die in solchen Fällen oft eine Rolle spielen. Bei der Auswahl Ihrer Vertretung sollten Sie daher darauf achten, dass diese in einer renommierten Wirtschaftsstrafrecht Kanzlei tätig ist und über die nötige Erfahrung und Expertise verfügt.

Verfolgung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten

Trotz anhaltender Diskussionen existiert in Deutschland nach wie vor kein Unternehmensstrafrecht. Das bedeutet konkret: Ein Unternehmen als solches kann nicht strafrechtlich belangt werden. Die Folge dieser Rechtslage? Individuen, die das Unternehmen repräsentieren – insbesondere Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte –, stehen im Fokus der Strafverfolgung. Ein strafrechtlicher Vorwurf im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts trifft daher nicht nur die Unternehmensstruktur, sondern gefährdet unmittelbar den guten Ruf derjenigen, die hinter dem Unternehmen stehen. Selbst wenn diese Personen das Unternehmen längst verlassen hat, können diese strafrechtlichen Folgen noch nachwirken.

Unsere Kanzlei legt daher besonderen Wert darauf, eine diskrete und schnelle Beendigung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. Das Ziel: mögliche negative Schlagzeilen vermeiden und die Reputation unserer Mandanten schützen.

Zusätzlich zu dieser personenbezogenen Strafverfolgung können Unternehmen gemäß § 30 OWiG mit empfindlichen Bußgeldern konfrontiert werden. Die möglichen Summen sind nicht zu unterschätzen: Bis zu 10 Millionen Euro können als Geldbuße gefordert werden. Einige Regelungen setzen das Bußgeld sogar in Relation zum Unternehmensumsatz fest, sodass bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes als Strafe veranschlagt werden können. In solch einem Kontext kann ein Bußgeld schnell zur existenziellen Bedrohung für ein Unternehmen avancieren. Ferner können auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder Ähnliches drohen.

Umso entscheidender ist es, von Beginn an mit einem erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht an Ihrer Seite zu agieren.

„Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Labyrinth aus Normen und Gesetzen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite, um Sie sicher durch dieses komplexe Terrain zu leiten.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Unsere Strategie für eine effektive Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht liegt oft in einer proaktiven Herangehensweise. Unser primäres Ziel ist die Einstellung wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren im frühestmöglichen Stadium, speziell schon im Ermittlungsverfahren. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass die Belastung durch ein langwieriges Strafverfahren minimiert wird und in vielen Fällen verhindert werden kann, dass die Anschuldigungen überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich. Wir haben bereits zahlreiche komplexe wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren durch konstruktive Gespräche mit der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften erfolgreich zur Einstellung gebracht. Selbst wenn das Verfahren bereits vor einem Gericht anhängig ist, besteht oft noch die Chance, durch Verhandlungen eine Einstellung zu erreichen. Insbesondere haben wir festgestellt, dass die Wirtschaftsstrafkammern am Landgericht durchaus offen für rationale und pragmatische Lösungen sind. Es ist daher stets Teil unserer Vorgehensweise, die Möglichkeiten einer Verständigung mit den Ermittlungsbehörden gründlich auszuloten.

Die Wahl des richtigen Anwalts für Wirtschaftsstrafrecht kann den Unterschied zwischen einem langwierigen Verfahren und einer effektiven, diskreten Lösung bedeuten. Unsere Erfahrung, unser tiefgreifendes Know-how und unser Engagement für unsere Mandanten machen uns zur besten Wahl in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, die bestmögliche Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht zu erhalten.

Stehen Sie vor wirtschaftsstrafrechtlichen Herausforderungen?

Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Unsere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht, kombiniert mit unserem interdisziplinären Netzwerk aus Zivilrechtlern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, stellt sicher, dass Ihr Fall in den besten Händen ist. Bei uns erhalten Sie eine maßgeschneiderte, umfassende Beratung und Verteidigung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Häufige Fragen und Antworten

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftatbestände, die im wirtschaftlichen Kontext begangen werden, wie z.B. Geldwäsche, Betrug, Untreue und Korruption.

In Deutschland gibt es kein spezielles Unternehmensstrafrecht. Strafverfahren richten sich gegen Einzelpersonen, insbesondere Führungskräfte. Unternehmen können jedoch gemäß § 30 OWiG mit Bußgeldern belegt werden.

Bußgelder können sehr hoch ausfallen, bis zu 10 Millionen Euro. Einige Normen sehen sogar eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens vor.

Das Hauptziel ist oft die Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium, um Reputationsschäden zu vermeiden und die Vorwürfe von der Öffentlichkeit fernzuhalten.

Aufgrund der Spezialisierung der Strafverfolgungsbehörden und der Komplexität des Wirtschaftsstrafrechts benötigen Betroffene Anwälte, die sowohl strafrechtliche Kenntnisse als auch ein Verständnis für wirtschaftliche und zivilrechtliche Zusammenhänge haben.

Das Wirtschaftsstrafrecht hat komplexe Verknüpfungen zum Zivil- und Steuerrecht. Um eine ganzheitliche Verteidigung zu gewährleisten, arbeiten unsere Anwälte häufig mit Experten aus diesen Bereichen, sowie mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, zusammen.

Es ist wichtig, sofort einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht zu konsultieren, um Ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Wirtschaftslebens und der damit einhergehenden Gefahr gegen Normen zu verstoßen, gehört der Abschluss einer D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) heute zum Standard bei größeren Unternehmen. In vielen Fällen beinhaltet diese Versicherung auch einen Versicherungsschutz gegen wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe.

Unternehmen können interne Compliance-Programme und Schulungen für ihre Mitarbeiter implementieren, um das Bewusstsein für rechtliche Risiken zu erhöhen und wirtschaftsstrafrechtliche Verstöße zu verhindern. Ein regelmäßiger Austausch mit Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht kann auch dazu beitragen, potenzielle rechtliche Fallstricke frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren