Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Kosten der Strafverteidigung

„Eine exzellente Strafverteidigung ist unbezahlbar“ – Viele unserer Mandanten, denen wir die Freiheit, den Führerschein oder die berufliche wie private Existenz retten konnten, würden diesem Satz wahrscheinlich zustimmen. Unsere Mandanten sagen oft, dass die Gewissheit, einen Experten an ihrer Seite zu haben, der in ihrem besten Interesse handelt, unbezahlbar ist. Und wir können ihnen nur zustimmen. Denn letztendlich geht es nicht nur um Geld, sondern um Ihre Freiheit, Ihre Karriere, Ihre sozialen Beziehungen und Ihre Zukunft. Gleichzeitig haben wir bei Consultatio Strafverteidiger den Anspruch, die bestmögliche Strafverteidigung zu transparenten und fairen Preisen anzubieten – ein Ziel, was uns durch einen hohen Grad der Spezialisierung auf das Strafrecht und einer modernen Kanzleiinfrastruktur gelingt.

Sie haben vielleicht gerade eine Vorladung erhalten oder es wurde gar bei Ihnen durchsucht und fragen sich nun, ob Sie einen Rechtsanwalt für Ihr Strafverfahren beauftragen sollen. Lassen Sie sich gesagt sein: In der Regel lohnt sich die Investition in eine professionelle Strafverteidigung gleich in vielfacher Hinsicht. Sie sichern sich so nicht nur die bestmögliche Verteidigung in Ihrem individuellen Verfahren, sondern minimieren auch das Risiko für erhebliche Folgekosten.

Unser Ziel bei Consultatio Strafverteidiger ist es, Ihnen in diesen schwierigen Zeiten nicht nur juristisch, sondern auch menschlich beizustehen und Ihnen zu helfen, Ihr Leben wieder auf Kurs zu bringen. Ihre Investition in unsere Dienstleistungen zahlt sich nicht nur finanziell aus, sondern hilft Ihnen auch, mit der Situation fertig zu werden und wieder Ruhe und Normalität in Ihrem Leben zu finden.

Zögern Sie also nicht und wenden Sie sich an uns. Unabhängig von der Komplexität Ihres Falls, werden wir Sie unterstützen und gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Denn wir wissen: Die Entscheidung für einen Strafverteidiger ist mehr als eine finanzielle Überlegung – es ist eine Investition in Ihre Zukunft. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg beschreiten und Ihre Zukunft sichern.

Auf einen Blick

Eine exzellente Strafverteidigung ist eine Investition in Ihre Zukunft und kann Ihnen teure Folgekosten und Konsequenzen wie Freiheitsstrafe, Führerscheinverlust oder Jobverlust ersparen. Unsere spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälte bieten individuelle und effektive Verteidigung bei gleichzeitig transparenten und fairen Pauschalhonoraren. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch, damit wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrer konkreten Situation erörtern können. Wir finden für Sie eine Lösung – auch was die Kosten betrifft.

Eine gute Strafverteidigung kann viel Geld sparen

Eine exzellente Strafverteidigung ist in vielen Fällen nicht nur eine Investition in Ihre Freiheit, sondern in den meisten Fällen auch eine kluge wirtschaftliche Entscheidung. Ähnlich wie bei einem Arzt, der durch frühzeitige Behandlung teure Folgebehandlungen und Komplikationen vermeiden kann, kann auch ein erfahrener Strafverteidiger durch eine frühzeitige und effektive Verteidigung häufig kostenintensive Hauptverhandlungen verhindern.

Unsere Erfahrung zeigt, dass je früher wir in ein Strafverfahren eingreifen können, desto effizienter können wir das Verfahren zu einem guten Ende für unsere Mandanten bringen. In vielen Fällen steht das Abwenden einer Gefängnisstrafe im Vordergrund. Doch ebenso bedeutend ist das Umgehen einer Geldstrafe oder der Erhalt des Führerscheins bei einer Verkehrsstraftat für unsere Mandanten. Unsere Kanzlei arbeitet in der Regel mit Pauschalhonoraren, die sich am Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalles orientieren. Als Mandant haben Sie dadurch nicht nur maximale Kostentransparenz, sondern können sich auch sicher sein, dass unser Honorar in einem fairen Verhältnis zu der Ihnen vorgeworfenen Tat steht.

„Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Dies gilt nicht nur für die richtige Verteidigungsstrategie, sondern auch bei den Kosten. Es gibt bei uns keine versteckten Kosten oder andere Überraschungen.“

RECHTSANWÄLTIN ALINA NIEDERGASSEL

Kostenfreie Ersteinschätzung in allen Fällen

Bei uns steht der Mandant stets im Mittelpunkt – unabhängig von der Größe oder Schwere Ihres Falles. Deshalb bieten wir Ihnen immer eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Bereits im Erstgespräch können wir wichtige Fragen klären und gemeinsam erörtern, ob und inwiefern die Beauftragung eines Anwalts für Ihr Anliegen wirtschaftlich sinnvoll und strategisch ratsam ist. Mit unserem umfangreichen Fachwissen auf dem Gebiet des Strafrechts stehen wir Ihnen zur Seite, um die bestmögliche Verteidigung für Sie sicherzustellen.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen und beraten Sie in allen Fragen des Strafrechts. Immer dann, wenn der Fall für Sie wichtig ist, ist er es auch für uns. Daher ermutigen wir Sie gerne, sich mit all Ihren strafrechtlichen Fragen und Anliegen an uns zu wenden. Zögern Sie nicht, unsere Expertise in Anspruch zu nehmen und mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren – wir freuen uns darauf, Ihnen zur Seite zu stehen.

Gut zu wissen

Gesundheit und Freiheit sind Aspekte unseres Lebens, deren Wert wir oft erst erkennen, wenn sie bedroht sind. Sie sind im Grunde unbezahlbar. Die Einschaltung eines unserer erfahrenen Strafverteidiger ist also weniger ein Kostenpunkt, sondern vielmehr eine wertvolle Investition in Ihre Zukunft. Die Erkenntnis, dass eine gute Strafverteidigung auf lange Sicht Geld spart, ist zentral. Unsere Kanzlei bietet dabei immer eine faire und transparente Preisgestaltung, die letztendlich meist kostengünstiger ist, als gerade an diesem entscheidenden Punkt zu sparen.

Ihr Weg zur bestmöglichen Verteidigung: Kostenfreie Erstberatung und transparente Pauschalhonorare

Wir machen Ihnen nichts vor: Eine hochwertige Strafverteidigung, wie wir sie anbieten, hat ihren Preis. Eine effektive und seriöse Strafverteidigung erfordert ein gründliches Aktenstudium, strategische Planung und ein beträchtliches Maß an Zeit und Ressourcen. Kompromisse können in diesen Punkten nicht gemacht werden, dies widerspricht nicht nur unserem Anspruch an eine bestmögliche Strafverteidigung, sondern hilft Ihnen auch in der konkreten Situation nicht weiter. Was an dieser Stelle jedoch wichtig ist: Ein fairer und transparenter Preis, den Sie nachvollziehen und überprüfen können. Dank unserer Spezialisierung auf das Strafrecht und unserer modernen, digitalisierten Kanzlei sind unsere Pauschalhonorare oft niedriger, als viele unserer Mandanten zunächst vermuten. Dies ermöglicht es uns, erstklassige Strafverteidigung zu einem fairen Preis anzubieten, ohne Abstriche bei der Qualität der Verteidigung machen zu müssen.

Wir arbeiten nahezu ausschließlich mit Pauschalhonoraren. Dies hat für Sie viele Vorteile. Durch ein Pauschalhonorar haben Sie von Beginn an eine klare Vorstellung von den Kosten, die auf Sie zukommen. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder andere unangenehme Überraschungen. Darüber hinaus stellen Pauschalhonorare sicher, dass die Interessen des Anwalts und des Mandanten gleichlaufend sind – nämlich, das Strafverfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Dies steht im Gegensatz zu Stundenhonoraren oder einer Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren, wo die Anwaltskosten mit der Dauer und dem Umfang des Verfahrens steigen. Unser Ansatz besteht darin, so früh wie möglich in das Strafverfahren einzugreifen und eine schnellstmögliche Einstellung des Verfahrens, ohne belastende und kostenintensive Hauptverhandlung anzustreben. In diesen Situationen sind Pauschalhonorare die beste Wahl für alle Beteiligten.

Gut zu wissen

So individuell wie Ihre konkrete Lebenssituation ist, sind auch unsere Honorarvereinbarungen. Wir verteidigen Sie mit Respekt und auf Augenhöhe. Dazu gehört auch ein ehrlicher Umgang hinsichtlich der zu erwartenden Kosten. Mit unseren Pauschalhonoraren ermöglichen wir Ihnen die maximale Kostentransparenz zu fairen Preisen. Auch bei den Zahlungsmodalitäten finden wir in der Regel immer eine Lösung, seien es individuelle Zahlungspausen oder Ratenzahlungen. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an, damit wir gemeinsam die bestmögliche Lösung finden.

Es gibt einige wenige seltene Ausnahmen, in denen wir unsere Tätigkeit nach Stundensatz abrechnen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Aufwand im Vorfeld nicht abzuschätzen ist. In solchen Fällen informieren wir Sie gesondert und umfassend. Auch hierbei legen wir größten Wert auf maximale Kostentransparenz. In der Regel können wir Ihnen – spätestens nach erfolgter Akteneinsicht – ein konkretes Pauschalhonorar für Ihre Verteidigung anbieten. Bis zu diesem Zeitpunkt entsteht für Sie kein Kostenrisiko, die Erstberatung ist bei uns stets kostenfrei.

Unverbindliches Erstgespräch

Egal, mit welcher strafrechtlichen Situation Sie konfrontiert sind, in einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir gerne mit Ihnen Ihren konkreten Fall und erörtern auch, inwieweit eine Beauftragung wirtschaftlich sinnvoll ist. Zögern Sie daher nicht mit uns Kontakt aufzunehmen und ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.

Häufige Fragen und Antworten

Die Kosten für eine Strafverteidigung variieren stark und hängen maßgeblich vom Umfang und Schwierigkeit des Falles ab. Wir erörtern gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihren individuellen Verteidigungsbedarf und die dabei zu erwartenden Kosten. In der Regel arbeiten wir mit Pauschalhonoraren und können Ihnen spätestens nach erfolgter Akteneinsicht ein konkretes Preisangebot unterbreiten. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keine Kosten.

Neben dem Umfang und der Schwere des Falls spielt für die Kosten der Strafverteidigung insbesondere der Stand des Verfahrens eine Rolle. Wenn wir frühzeitig eingeschaltet werden, kann das Verfahren häufig bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden. Eine Hauptverhandlung – die weitere Kosten auslösen würde – kann so vermieden werden.

Auch weitere Instanzen, wie die Berufung oder gar die Revision im Strafrecht, können weitere Kostenfaktoren sein. In allen Fällen besprechen wir mit Ihnen die zu erwartenden Kosten, bevor diese entstehen. So haben Sie im gesamten Verfahren eine vollständige Kostentransparenz.

Die Rechtschutzversicherungsverträge sind gerade im Bereich des Strafrechtsschutzes sehr individuell. Es gibt Versicherungen, welche das Strafrecht gar nicht abdecken, zum Teil abdecken oder vollständig abdecken. Gerne können wir für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung eine Deckungsanfrage stellen und klären, ob Ihre Versicherung einen Teil oder ganz die vollen Verteidigungskosten übernimmt.

Ein Strafverfahren kommt häufig überraschend und so auch die Kosten für eine professionelle Strafverteidigung. Gerne erörtern wir mit Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlung in Ihrem individuellen Fall. In der Regel finden wir immer eine Lösung. Sprechen Sie uns gerne an.

In einigen speziellen Fällen wird Ihnen ein Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt. Die Kosten für diesen Verteidiger werden dann vom Staat vorgestreckt, im Falle einer Verurteilung müssen Sie diese jedoch zurückzahlen. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt immer dann, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. In der Regel ist eine notwendige Verteidigung bei schwereren Straftaten gegeben. Häufig wird der Pflichtverteidiger direkt vom Gericht ausgewählt und Ihnen zugewiesen. Sie haben aber auch beim Fall eines Pflichtverteidigers das Recht einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren. Zusätzlich können Sie neben Ihrem Pflichtverteidiger auch immer selbst einen weiteren Wahlverteidiger mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Gerne prüfen wir in Ihrem Fall, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, und ob wir Sie im Rahmen der Pflichtverteidigung unterstützen können.

Im Gegensatz zum Zivilrecht gibt es für die Strafverteidigung keine Prozesskostenhilfe. Sofern daher kein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, müssen Sie die Anwaltskosten erst einmal selbst tragen. Bei einem Freispruch werden die Kosten – zumindest teilweise – von der Staatskasse übernommen