Spezialisierter Rechtsanwalt für Internetstrafrecht
Wenn es um die Verteidigung Ihrer Freiheit geht, sollten Sie immer auf einen spezialisierten Rechtsanwalt setzen. Das Internetstrafrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsfeld, das nicht nur fundierte Kenntnisse im allgemeinen Strafrecht, sondern auch ein tiefes Verständnis für die technischen Hintergründe erfordert. Die technische Komponente ist dabei oft entscheidend, um die Komplexität der Vorwürfe vollständig zu erfassen und effektiv zu verteidigen.
In Deutschland nimmt die Spezialisierung der Strafverfolgungsbehörden bei Internetdelikten stetig zu. Ein Beispiel hierfür ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), eine Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die bundesweite Ermittlungen, insbesondere in den Bereichen Kinderpornografie, Darknet-Kriminalität, Datendiebstahl, Hackerangriffe und Hasskriminalität im Internet koordiniert und leitet. Die ZIT arbeitet eng mit dem Bundeskriminalamt zusammen und hat in den letzten Jahren einige Erfolge bei der Aufdeckung von Darknet-Plattformen und illegalen Tauschbörsen erzielt.
Zusätzlich gibt es in vielen Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder spezialisierte Abteilungen innerhalb von Staatsanwaltschaften, die sich auf das Internetstrafrecht konzentrieren. In Schleswig-Holstein ist es zum Beispiel die Staatsanwaltschat Itzehoe und in Niedersachsen die Staatsanwaltschaft Göttingen. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und Staatsanwaltschaft Berlin gibt es jeweils Spezialabteilungen, welche auf den Bereich des Internetstrafrechts spezialisiert sind. Um in diesem dynamischen und technisch komplexen Rechtsfeld effektiv zu agieren, ist es für Verteidiger unabdingbar, ebenfalls über ausreichend technisches Fachwissen zu verfügen. Dies ermöglicht es, Schwachstellen in der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu identifizieren und zu widerlegen.
Ein entscheidender Aspekt ist das Verständnis der technischen Grundlagen aber auch dann, wenn die ermittelnden Staatsanwälte oder Richter in diesem Bereich gerade nicht spezialisiert sind. Unsere Kanzlei hat in zahlreichen Verfahren erlebt, dass Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf fehlerhaften technischen Annahmen beruhten. Beispielsweise wurden die technischen Gegebenheiten von DSL-Internet unzutreffend auf Shared-Netzwerke wie Kabelinternet (Koaxnetzwerk) oder Mobilfunknetze (5G-Netzwerk) übertragen, was zu völlig falschen Grundannahmen geführt hat. Ebenso wird die Genauigkeit bei der Ortung von Mobilfunkgeräten oder Internetanschlüssen oft überschätzt. In solchen Fällen ist es unsere Hauptaufgabe, Staatsanwaltschaft und Gericht aufzuzeigen, dass ihre technischen Annahmen fehlerhaft sind und somit die Verdachtsmomente nicht tragen können.
Unsere Kanzlei verfügt über das notwendige Fachwissen und Expertise, um unseren Mandanten eine fundierte und effektive Verteidigung in allen Bereichen des Internetstrafrechts zu bieten. Neben dem rechtlichen Wissen, ist es auch unsere Aufgabe, die komplexen technischen Sachverhalte den Ermittlungsbehörden verständlich zu machen und überzeugend darzulegen, warum bestimmte technische Annahmen der Strafverfolgungsbehörden fehlerhaft sind. So gewährleisten wir unseren Mandanten eine umfassende und kompetente Vertretung, die ihren spezifischen Bedürfnissen im Bereich des Internetstrafrechts gerecht wird.
Wann sind Posts in sozialen Medien strafbar?
In der Praxis erleben wir eine stetige Anzahl an Verfahren wegen Postings in sozialen Netzwerken. Gerade Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zeigen immer häufiger Posts an. Aber auch Privatpersonen und zum Teil sogar die Netzwerkbetreiber selbst erstatten immer häufiger Strafanzeigen. Verfolgt wird dies dann wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Volksverhetzung. Gerade in den sozialen Medien sind die Nachrichten aber so verkürzt, dass es maßgeblich auf den Inhalt ankommt. Dazu muss in der Regel die gesamte Konversation ausgewertet werden und es reicht nicht aus die einzelne Nachricht auszuwerten.