Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Welche Strafe droht?

Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten haben, ist der Schock im ersten Moment groß. Vielleicht fragen Sie sich auch, welche Strafe Ihnen überhaupt bei dem Vorwurf drohen kann. Unser innovatives Online-Tool bietet Ihnen eine erste Orientierungshilfe, um den möglichen Strafrahmen für einen bestimmten Straftatbestand einzuschätzen. Durch die Eingabe des Straftatbestands und weiterer relevanter Informationen erhalten Sie eine grobe Vorstellung davon, welcher Strafrahmen in Fällen wie dem Ihren typischerweise zur Anwendung kommt. Sollte Ihnen eine Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, haben wir dafür einen speziellen Steuerhinterziehung-Strafe Rechner.

Beachten Sie bitte, dass das Tool keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Sollte Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem unserer erfahrenen Strafverteidiger auf. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihre Situation genauer analysieren und Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung geben. Unser Ziel ist es dabei, Ihnen nicht nur die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufzuzeigen, sondern auch gemeinsam mit Ihnen die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Strafrahmen-Rechner

Bitte beachten Sie

Dieses Tool dient lediglich als Orientierungshilfe und kann eine individuelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen.

Die Komplexität des Strafrechts und die Individualität jedes einzelnen Falles machen eine persönliche Beratung unerlässlich. Die Ergebnisse, die Sie hier erhalten, sind daher nur als erste Anhaltspunkte zu verstehen.

Wie funktioniert der Strafrahmen-Rechner?

Mit dem Strafrahmen-Rechner können Sie individuell den Strafrahmen von einzelnen Straftatbeständen anzeigen lassen. Dabei haben wir nicht nur Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB) eingepflegt, sondern auch aus dem Nebenstrafrecht, wie beispielsweise dem Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) oder dem Waffengesetz (WaffG).

In unserem Strafrahmen-Rechner müssen Sie vier Angaben machen, um die mögliche Strafandrohung zu berechnen.

  • Als Erstes muss der Tatbestand ausgewählt werden. Wir haben die gängigsten Straftatbestände in unser Programm eingepflegt. Sollte Ihr Straftatbestand nicht vorhanden sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich in einem Erstgespräch, was der individuelle Strafrahmen in Ihrem konkreten Fall ist und wie bestmöglich drauf zu reagieren ist.
  • Als nächstes werden Sie nach Ihrem Alter gefragt. Die gesetzlichen Strafrahmen gelten nämlich uneingeschränkt nur für Personen ab 21 Jahren. Sind Sie jünger, kommt in vielen Fällen das Jugendstrafrecht zur Anwendung, welches ein eigenes Sanktionssystem hat.
  • Schließlich werden Sie nach Vorstrafen und laufender Bewährung gefragt. Gerade wenn Sie unter laufender Bewährung stehen, droht auch ein Bewährungswiderruf der alten Strafe. In der Regel ist hier eine individuelle Beratung notwendig, um eine Freiheitsstrafe noch zu verhindern.

Unser Tool gibt Ihnen anschließend den zu erwartenden Strafrahmen unter Berücksichtigung Ihrer Angaben aus. Ferner prüft unser Tool auch, ob bei diesen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens rechtlich möglich ist oder nicht.

Welche Strafen werden in Deutschland verhängt?

Das deutsche Strafrecht kennt grundsätzlich zwei Hauptstrafen: Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Die meisten Straftatbestände haben einen Strafrahmen, der sowohl eine Bestrafung mittels Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe vorsieht. Die Geldstrafe bemisst sich jeweils nach Ihrem individuellen Einkommen und kommt insbesondere bei geringen Tatvorwürfen und keinen Vorstrafen in Betracht.

Bei der Freiheitsstrafe ist in der Regel eine zeitliche Freiheitsstrafe vor einigen Monaten bis hin zu fünfzehn Jahren vorgesehen. Der Strafrahmen hängt individuell vom Straftatbestand ab. Die letztliche Höhe der Freiheitsstrafe legt der Richter individuell nach den konkreten Umständen der Tat fest. Bei besonders schweren Straftatbeständen, wie zum Beispiel dem Mord, droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. In diesen Fällen wird die Freiheit auf unbestimmte Zeit entzogen, jedoch wird – aber erst frühestens nach fünfzehn Jahren – während der Haftzeit individuell geprüft, ob eine vorzeitige Entlassung möglich ist.

Neben diesen beiden Hauptstrafen existieren auch noch Nebentrafen und Maßregelanordnungen. Als Nebenstrafe sieht das Strafgesetzbuch zum Beispiel das Fahrverbot in § 44 StGB im Verkehrsstrafrecht vor. Die Maßregeln, welche ebenfalls verhängt werden können, dienen dagegen nicht der Bestrafung, sondern sollen zukünftige Straftaten verhindern. Die wohl häufigste Maßregel ist der Entzug der Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit. Bei schweren Straftaten kommt aber auch eine Unterbringung in einer Psychiatrie (§ 63 StGB) oder gar die Anordnung der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) in Betracht.

Sie sehen, das deutsche Sanktionssystem hat viele Besonderheiten, um dem konkreten Strafvorwurf möglichst individuell begegnen zu können. Gerade hier setzt eine gute und professionelle Strafverteidigung an. Der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen kann immer nur eine erste grobe Orientierung sein. In vielen Fällen können wir noch im laufenden Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen oder, wenn eine Einstellung nicht möglich ist, Gründe und Umstände vorbringen, welche einen milderen Strafrahmen zur Anwendung bringt. Gerne beraten wir Sie individuell für Ihren konkreten Strafrechtsfall, um die bestmögliche Verteidigung von Anfang an sicherzustellen.

Individuelles Erstgespräch: Unverbindlich und ohne Kostenrisiko

In strafrechtlichen Angelegenheiten ist es entscheidend, schnell und richtig zu handeln. Wenn Sie ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, ist es wichtig, sofort die richtigen Schritte einzuleiten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen dafür ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an. In diesem Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche konkreten Konsequenzen in Ihrem Fall drohen könnten und wie Sie am besten darauf reagieren sollten. In diesem Gespräch können wir auch schon deutlich individueller Ihren Fall einschätzen und schauen, ob möglicherweise nur ein minderschwerer Fall vorliegt.

Unser Ziel ist es, Sie von Anfang an umfassend und kompetent zu beraten und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen. Als erfahrene Strafrechtsexperten stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite. Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere Erfahrung, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall zu entwickeln.

Häufige Fragen und Antworten

Unser Tool bietet eine erste Orientierung über den möglichen Strafrahmen, basierend auf dem von Ihnen angegebenen Straftatbestand und weiteren Informationen. Es nutzt den Strafrahmen des jeweiligen Tatbestandes, um eine grobe Einschätzung zu liefern.

Nein, dieses Tool ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. Jeder Fall ist einzigartig, und nur eine detaillierte Analyse durch einen erfahrenen Anwalt kann alle individuellen Aspekte und Umstände berücksichtigen. Wir bieten Ihnen deswegen in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch eine individuelle Analyse Ihres Falles an. In diesem Gespräch können wir deutlich genauer auf Ihren Fall eingehen und auch meist schon eine erste Einschätzung hinsichtlich der zu erwartenden Strafe geben.

Die Ergebnisse bieten eine allgemeine Orientierung und basieren auf den Strafrahmen, den der Gesetzgeber festgelegt hat. Sie können nicht alle spezifischen Details und Umstände Ihres Falles berücksichtigen, weshalb eine genaue Vorhersage des Strafmaßes nicht abstrakt möglich ist. Gerne beraten wir Sie aber individuell für Ihren konkreten Fall.

Wir haben versucht möglichst viele Straftatbestände in unser Tool einzupflegen. Aufgrund der immensen Vielzahl mussten wir uns aber auf die wichtigsten beschränken. Sollte Ihr konkreter Vorwurf nicht im Tool verfügbar sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns. In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir gerne Ihren individuellen Fall.

Es ist wichtig, schnell und angemessen zu reagieren, wenn Sie Post von der Polizei erhalten haben. Wir empfehlen keine Angaben zu machen und sich unverzüglich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, um in einem kostenfreien Erstgespräch über die nächsten Schritte zu beraten. So können wir von Anfang an Ihre Verteidigung aufbauen und in vielen Fällen eine Einstellung der Verfahrens, und damit eine Bestrafung, vermeiden.

Wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Das Tool ist extra so programmiert, dass keine persönlichen Daten eingegeben werden müsse. Alle Ihre Eingaben im Tool werden nur lokal auf Ihrem Rechner verarbeitet. Es findet weder eine Übertragung noch eine Speicherung an uns statt.

Wir haben uns größte Mühe gegeben, dass die Informationen im Tool so genau wie möglich sind. Aber gerade bei Gesetzen ändern sich Straftatbestände und auch die Strafrahmen sehr schnell. Sollten Sie daher feststellen, dass einige Angaben fehlerhaft sind oder sich geändert haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, damit wir den Fehler beheben können.