Welche Strafen werden in Deutschland verhängt?
Das deutsche Strafrecht kennt grundsätzlich zwei Hauptstrafen: Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Die meisten Straftatbestände haben einen Strafrahmen, der sowohl eine Bestrafung mittels Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe vorsieht. Die Geldstrafe bemisst sich jeweils nach Ihrem individuellen Einkommen und kommt insbesondere bei geringen Tatvorwürfen und keinen Vorstrafen in Betracht.
Bei der Freiheitsstrafe ist in der Regel eine zeitliche Freiheitsstrafe vor einigen Monaten bis hin zu fünfzehn Jahren vorgesehen. Der Strafrahmen hängt individuell vom Straftatbestand ab. Die letztliche Höhe der Freiheitsstrafe legt der Richter individuell nach den konkreten Umständen der Tat fest. Bei besonders schweren Straftatbeständen, wie zum Beispiel dem Mord, droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. In diesen Fällen wird die Freiheit auf unbestimmte Zeit entzogen, jedoch wird – aber erst frühestens nach fünfzehn Jahren – während der Haftzeit individuell geprüft, ob eine vorzeitige Entlassung möglich ist.
Neben diesen beiden Hauptstrafen existieren auch noch Nebentrafen und Maßregelanordnungen. Als Nebenstrafe sieht das Strafgesetzbuch zum Beispiel das Fahrverbot in § 44 StGB im Verkehrsstrafrecht vor. Die Maßregeln, welche ebenfalls verhängt werden können, dienen dagegen nicht der Bestrafung, sondern sollen zukünftige Straftaten verhindern. Die wohl häufigste Maßregel ist der Entzug der Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit. Bei schweren Straftaten kommt aber auch eine Unterbringung in einer Psychiatrie (§ 63 StGB) oder gar die Anordnung der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) in Betracht.
Sie sehen, das deutsche Sanktionssystem hat viele Besonderheiten, um dem konkreten Strafvorwurf möglichst individuell begegnen zu können. Gerade hier setzt eine gute und professionelle Strafverteidigung an. Der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen kann immer nur eine erste grobe Orientierung sein. In vielen Fällen können wir noch im laufenden Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen oder, wenn eine Einstellung nicht möglich ist, Gründe und Umstände vorbringen, welche einen milderen Strafrahmen zur Anwendung bringt. Gerne beraten wir Sie individuell für Ihren konkreten Strafrechtsfall, um die bestmögliche Verteidigung von Anfang an sicherzustellen.