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Consultatio Strafrecht Hamburg

Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung?

An dieser Stelle bieten wir Ihnen einen innovativen Strafenrechner an, der Ihnen hilft, die möglichen Strafen bei Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) einzuschätzen. Die Höhe der Strafe bei Steuerhinterziehung richtet sich dabei primär nach der Summe der hinterzogenen Steuern, darum basiert unser Tool auf die zu erwartenden Hinterziehungssumme. Allerdings gibt es zwischen den verschiedenen Bundesländern Unterschiede, da jede Finanzbehörde eigene Richtlinien zur Festsetzung der Strafen verfolgt. Unser Strafenrechner basiert daher auf einem Durchschnittswert der erfahrungsgemäßen Strafen.

Es ist aber zu beachten, dass besondere Umstände des Einzelfalls, wie strafschärfende oder strafmildernde Faktoren, einen erheblichen Einfluss auf die genaue Strafhöhe haben können. Insofern soll unser Tool Ihnen lediglich als erste Orientierungshilfe dienen und kann die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen. Nutzen Sie den Rechner daher, um einen ersten Eindruck von der möglichen Strafe zu erhalten, die Ihnen im Falle einer Steuerhinterziehung drohen könnte.

Steuerhinterziehung-Strafe Rechner

Angaben in €

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Bitte beachten Sie

Dieses Tool dient lediglich als Orientierungshilfe und kann eine individuelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen.

Die hier ermittelten Strafhöhen basieren auf Erfahrungswerten und können insbesondere zwischen den Bundesländern schwanken. Ferner hat jeder Einzelfall noch zusätzlich strafschärfende oder strafmildernde Umstände, die individuell zu berücksichtigen sind. Sofern Sie sich daher einem Steuerstrafverfahren ausgesetzt sehen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um Ihren individuellen Fall zu besprechen.

Wie funktioniert der Steuerhinterziehung-Strafe Rechner?

Unser Strafenrechner für Steuerhinterziehung funktioniert wie folgt:

  • Zunächst geben Sie den Betrag der hinterzogenen Steuer ein. Wichtig: Für jede Steuerart und jeden Steuerzeitraum muss eine separate Berechnung erfolgen. Das bedeutet, dass beispielsweise hinterzogene Beträge der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer aus dem gleichen Jahr einzeln eingegeben werden müssen, um die korrekten Einzelstrafen zu ermitteln. Auch wenn die gleiche Steuerart, zum Beispiel die Einkommenssteuer, für zwei Jahre hinterzogen wurde, müssen die Summen jeweils einzeln eingegeben werden, da es dafür zwei unterschiedliche Einzelstrafen geben wird.
  • Optional können Sie zusätzlich Ihr Nettoeinkommen angeben. Diese Information ist relevant, wenn eine Geldstrafe in Betracht kommt. Basierend auf Ihrem Nettoeinkommen kann der Rechner eine ungefähre Einschätzung des Bereichs liefern, in dem sich die Geldstrafe voraussichtlich bewegen wird. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Berechnung auf Erfahrungswerten basiert und daher nur einen groben Schätzwert darstellt.

Bitte bedenken Sie, dass es abhängig vom Bundesland zu Abweichungen kommen kann und der konkrete Einzelfall stets entscheidend ist. Die vom Rechner ausgegebenen Werte sind daher als grobe Orientierung zu verstehen und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Strafrecht nicht ersetzen. Nutzen Sie unseren Rechner, um einen ersten Anhaltspunkt zu erhalten, und ziehen Sie für eine detaillierte und auf Ihren spezifischen Fall zugeschnittene Beratung einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzu.

„Komplexität erfordert Kompetenz. Im Steuerstrafrecht ist unsere Erfahrung und Fachkenntnis Ihr entscheidender Vorteil.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult

Wie wird die Strafe bei Steuerhinterziehung bestimmt?

Bei Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO ist grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn bei einer Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, kann gemäß § 370 Abs. 3 AO eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird eine Steuerverkürzung in großem Ausmaß in der Regel ab einer hinterzogenen Summe von 50.000 Euro angenommen, woraufhin der höhere Strafrahmen zur Anwendung kommt. Ab einer Summe von 100.000 Euro wird üblicherweise eine Bewährungsstrafe verhängt, wohingegen bei einer hinterzogenen Summe von über 1.000.000 Euro in der Regel keine Bewährung mehr in Betracht kommt und stattdessen eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren droht.

Was die weitere Strafzumessung bei Steuerhinterziehung betrifft, so gibt es neben der Höhe der hinterzogenen Summe weitere strafschärfende sowie strafmildernde Umstände. Unser Strafenrechner berücksichtigt lediglich den „Normalfall“ und orientiert sich an der Höhe der hinterzogenen Steuer. Es gibt jedoch viele Faktoren, die im Einzelfall die Strafhöhe weiter beeinflussen können:

Strafschärfende Gründe können unter anderem sein:

  • Wiederholte Steuerhinterziehung
  • Nutzung komplexer Tarnstrukturen
  • Hoher Organisationsgrad der Tat
  • Beteiligung mehrerer Personen am Steuervergehen

 

Strafmildernde Gründe umfassen beispielsweise:

  • Erstmalige Tatbegehung
  • Geringer Schaden
  • Freiwillige Meldung und Nachzahlung der hinterzogenen Steuer (Selbstanzeige)
  • Kooperative Haltung gegenüber den Behörden

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verteidigung im Steuerstrafrecht ist es zentral, die Höhe der hinterzogenen Steuer durch eine genauere Auswertung zu reduzieren, oft erfolgt dies in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Dabei ist es ebenso entscheidend, alle strafmildernden Umstände geltend zu machen. Unser Strafenrechner gibt Ihnen eine erste Orientierung über mögliche Strafrahmen, jedoch ist eine individuelle rechtliche Beratung für eine detaillierte Analyse und Strategie in Ihrem spezifischen Fall unerlässlich.

Wie wird die Höhe der Geldstrafe bei einer Steuerhinterziehung ermittelt?

Die Geldstrafe im deutschen Strafrecht ist eine flexible und einkommensabhängige Sanktionsform, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verurteilten orientiert. Die Berechnung erfolgt in zwei wesentlichen Schritten:

1. Festlegung der Anzahl der Tagessätze: Zunächst wird die Anzahl der Tagessätze bestimmt, die als Strafe festgesetzt werden sollen. Dies basiert auf der Schwere der Schuld, bei der Steuerhinterziehung daher primär nach der Höhe der hinterzogenen Steuer. Die Anzahl der Tagessätze bewegt sich in einem Rahmen von 5 bis 360. Durch diese Spanne kann die Strafe sehr genau an die Schwere des Delikts und die Umstände der Tatbegehung angepasst werden.

2. Bestimmung der Höhe eines Tagessatzes: Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes wird ermittelt, indem das Nettoeinkommen des Verurteilten durch 30 geteilt wird, um dessen durchschnittliches Nettoeinkommen pro Tag zu berechnen. Ein Tagessatz kann dabei zwischen 1 Euro und 30.000 Euro liegen. Die Festlegung orientiert sich am tatsächlichen Nettoeinkommen, sodass die Geldstrafe sowohl eine spürbare Belastung darstellt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Verurteilten nicht gefährdet.

Die Gesamtsumme der Geldstrafe ergibt sich dann aus der Multiplikation der Anzahl der Tagessätze mit der Höhe eines Tagessatzes. Bei beispielsweise 30 Tagessätzen entspricht die Strafe einem Nettomonatsgehalt, bei 60 Tagessätzen zwei Nettomonatsgehältern usw. Auf diese Weise kann die Geldstrafe rechnerisch zwischen minimal 5 Euro und maximal 10.800.000 Euro liegen, abhängig von den spezifischen wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.

Diese Berechnungsweise stellt sicher, dass die Geldstrafe jede Person, unabhängig vom Einkommen, gleichermaßen trifft. Die Geldstrafe soll spürbar sein, ohne unverhältnismäßig zu wirken, und das Prinzip der Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz wahren.

„Im Falle einer steuerstrafrechtlichen Untersuchung ist eine frühzeitige und professionelle Beratung entscheidend. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.“

Rechtsanwältin Alina Niedergassel

Einstellung und Strafbefehl bei Steuerhinterziehung

Bei einer Steuerhinterziehung muss nicht zwangsläufig eine öffentliche Gerichtsverhandlung die Folge sein. Eine effektive und diskrete Verteidigungsstrategie kann das Verfahren häufig auch im schriftlichen Weg regeln.

Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO: Ein bevorzugter Weg in der Verteidigung gegen Steuerhinterziehung ist die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen wegen Geringfügigkeit. In der Regel muss eine gewisse Summe an den Staat gezahlt werden. Diese Option vermeidet eine Verurteilung schon dem Grunde nach, was bedeutet, dass Sie weiterhin als unschuldig gelten und kein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt. Die Möglichkeit einer solchen Einstellung und die Höhe der dafür zu zahlenden Geldbuße hängen wesentlich von der Höhe der hinterzogenen Steuer und den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Die Geldauflage wird üblicherweise anhand des Betrags der hinterzogenen Steuer festgesetzt.

Verfahrenserledigung durch Strafbefehl: Ist der Hinterziehungsbetrag zu hoch für eine Einstellung nach § 153a StPO, kann oft ein Strafbefehlsverfahren eine alternative Lösung darstellen. Hierbei erfolgt eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren, ohne dass eine öffentliche Gerichtsverhandlung notwendig ist. In der Regel wird die Höhe der Strafe vorab mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ausgehandelt. Dabei kann die Strafe bis zu einer Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr betragen.

In beiden Szenarien ist die Rolle des Rechtsanwalts entscheidend. Ein versierter Anwalt kann maßgeblich in die Verhandlungen eingreifen und hat oft einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens. Daher ist es von größter Bedeutung, bei einer Anklage wegen Steuerhinterziehung einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sowohl die rechtlichen Feinheiten als auch die taktischen Aspekte der Verteidigung beherrscht. Dies sichert die bestmögliche Ausgangslage im Rahmen der gegebenen Umstände.

Konfrontiert mit einer Vorladung wegen Steuerhinterziehung?

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder vermuten, dass gegen Sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen auch im Steuerstrafrecht die erforderliche Expertise, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles und schützen Sie sich und Ihre finanzielle Zukunft.

Häufige Fragen und Antworten

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand absichtlich falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden macht, um Steuern zu sparen. Dies kann zum Beispiel durch das Verschweigen von Einkünften, das Übersehen von Informationen oder das Fälschen von Belegen erfolgen.

Die Strafen für Steuerhinterziehung können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen, je nach Schwere des Falles und der Höhe der hinterzogenen Steuern. Die einfache Steuerhinterziehung wird gemäß § 370 Abs. 1 AO mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren möglich.

Die Strafhöhe bemisst sich maßgeblich an der Höhe der hinterzogenen Steuer. Auch unser Rechner orientiert sich an der von Ihnen eingegeben Höhe des hinterzogenen Betrages.

Nein, dieses Tool kann eine persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Der Rechner verwendet lediglich die Höhe der hinterzogenen Steuer als Grundlage für die Strafbemessung, da dies der zentrale Faktor bei der Bestimmung der Strafe für Steuerhinterziehung ist. Obwohl die Berechnungen auf Erfahrungswerten basieren, variieren die tatsächlichen Strafen insbesondere zwischen den Bundesländern. Zudem können individuelle Umstände zu einer höheren oder niedrigeren Strafe führen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an, in dem wir eine individuelle Analyse Ihres Falls vornehmen. In diesem Gespräch können wir Ihren Fall detaillierter betrachten und oft bereits eine genauere Einschätzung zur erwartenden Strafe abgeben.

Die Ergebnisse des Rechners dienen als allgemeine Orientierungshilfe und basieren auf Erfahrungswerten aus früheren Steuerstrafverfahren, wobei die Höhe der hinterzogenen Steuer der maßgebliche Faktor ist. Allerdings ist der Rechner nicht in der Lage, alle spezifischen Details und Besonderheiten Ihres Falles zu erfassen, weshalb die Ergebnisse lediglich als grobe Richtwerte zu verstehen sind. Für eine individuelle Beratung, die speziell auf Ihren Fall zugeschnitten ist, stehen wir Ihnen jedoch gerne jederzeit zur Verfügung.

In vielen Fällen der Steuerhinterziehung kann eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden. Dazu darf die Höhe der hinterzogenen Steuer aber nicht zu hoch sein. In vielen Fällen kann – meist in enger Abstimmung mit einem Steuerberater – aufgezeigt werden, dass die hinterzogene Summe nicht so hoch ist, wie die Steuerfahndung dies ursprünglich angenommen hat. Es gibt sodann unterschiedliche Möglichkeiten das Verfahren entweder gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO zur Einstellung zu bringen oder aber es im schriftlichen Strafbefehlswege zu erledigen. In beiden Fällen muss keine öffentliche Hauptverhandlung stattfinden.

Es ist entscheidend, schnell und angemessen zu handeln, wenn Sie eine Vorladung wegen Steuerhinterziehung von der Polizei erhalten haben. Wir warnen dringend davor, eigenständige Angaben zu machen und empfehlen Ihnen, sich sofort mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen. In einem kostenfreien Erstgespräch beraten wir Sie über die weiteren Schritte. Auf diese Weise können wir frühzeitig mit dem Aufbau Ihrer Verteidigung beginnen und in vielen Fällen sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Wenn bei Ihnen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durchsucht wurde, ist es entscheidend, besonnen zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre rechtlichen Interessen zu schützen. Diese Durchsuchungen betreffen oft sowohl private Wohnungen als auch geschäftliche Räumlichkeiten und führen meist zur Sicherstellung von Buchungsunterlagen und technischen Geräten. In einer solchen Situation ist es ratsam, unverzüglich Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt aufzunehmen und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Die sichergestellten Unterlagen und Daten werden oft für die weitere Geschäftsfortführung und Buchführung benötigt. Schnelles Handeln ist entscheidend, um zumindest Kopien der relevanten Dokumente zu erhalten und Ihre rechtlichen Interessen wirksam zu schützen.

Wir legen großen Wert auf Datenschutz. Unser Tool ist speziell so entwickelt worden, dass keine Daten übertragen oder gespeichert werden. Sämtliche Eingaben, die Sie im Tool vornehmen, werden ausschließlich lokal auf Ihrem Rechner verarbeitet. Die Angabe Ihres Nettoeinkommens ist zudem optional, und auch dieser Wert wird nur lokal auf Ihrem Computer verarbeitet.

Wir haben sorgfältig darauf geachtet, dass die Informationen in unserem Tool so akkurat wie möglich sind. Sollten Ihnen jedoch Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen auffallen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir sind dankbar für jedes Feedback.