Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

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Consultatio Strafrecht Hamburg

Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder gar eine Hausdurchsuchung wegen einer Sexualstraftat erhalten haben, können Sie den Eindruck bekommen, dass die gesamte Welt sich plötzlich gegen Sie gewendet hat. Ein solcher Vorwurf kann Ihre Reputation, Ihre Karriere und Ihre persönlichen Beziehungen irreparabel beschädigen. Es ist nicht nur ein juristischer Kampf, sondern auch ein emotionaler und sozialer. Möglicherweise fühlen Sie sich in dieser Situation unsicher und allein, doch das sind Sie nicht.

Unsere Kanzlei, spezialisiert auf das Sexualstrafrecht, ist hier, um Sie zu unterstützen und Sie durch diesen herausfordernden und komplexen Prozess zu führen. Wir verstehen die Schwere und Komplexität Ihres Falles, aber wir glauben auch an Ihre Rechte und die Unschuldsvermutung.Unsere Expertise und unser Engagement als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht haben vielen Mandanten geholfen, die gleiche beängstigende Situation zu überstehen. Mit unserer frühzeitigen Einbindung können wir meist schon in einem frühen Stadium des Verfahrens eine positive Wendung herbeiführen. Es gibt viele Fälle, in denen wir durch gezielte und strategische Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens erreichen konnten, wodurch eine belastende Hauptverhandlung vermieden wurde.

Wir möchten Ihnen Hoffnung und Unterstützung bieten, indem wir Sie mit unserer Erfahrung und unserer Expertise im Sexualstrafrecht verteidigen. Ihr Kampf ist unser Kampf und wir sind entschlossen, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen, wir sind an Ihrer Seite. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren, in dem wir Ihnen die bestmögliche Verteidigung für Ihren Fall besprechen können.

Auf einen Blick

Unsere auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei, unterstützt Sie von Anfang an bei allen Vorwürfen einer Sexualstraftat. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte, bestehend aus Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Schult und Rechtsanwältin Alina Niedergassel, haben bereits viele Mandanten erfolgreich durch Strafverfahren aus dem Sexualstrafrecht geführt. Beide Experten verfügen über umfangreiches aussagepsychologisches Wissen, welches im Sexualstrafrecht unumgänglich ist. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Expertise auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts und vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte.

Was ist Sexualstrafrecht?

In den Bereich des Sexualstrafrechts fallen alle Straftaten, die einen Bezug zur Sexualität haben. Dieses weit gefasste Gebiet umfasst insbesondere zwei Hauptkategorien: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Straftaten, die im Internet begangen werden.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung, missachten oder verletzen die Freiheit des Einzelnen, seine Sexualität nach eigenem Ermessen auszuleben.

Aber auch Straftaten, die im Internet begangen werden, sind ein wichtiger Teil des Sexualstrafrechts. Dazu gehören die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie, der Umgang mit Kinderpornografie oder die sexuelle Belästigung im Internet.

Die wichtigsten Sexualstraftaten, mit denen sich das Sexualstrafrecht befasst, sind:

  • Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
  • Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB)
  • Besitz von Jugendpornografie (§ 184c StGB)

Bei solchen erheblichen Vorwürfen sollten Sie immer einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Gerade das Sexualstrafrecht bietet viele Besonderheiten. Neben der notwendigen rechtlichen Expertise, ist zusätzlich Erfahrung auf dem Gebiet der Aussagepsychologie notwendig.

Warum braucht man einen spezialisierten Strafverteidiger für Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht ist im Strafrecht nicht nur ein sehr spezielles, sondern auch eines der komplexesten Rechtsgebiete. Ein Vorwurf, der in den Bereich des Sexualstrafrechts fällt, kann nicht nur juristische, sondern auch persönliche, berufliche und soziale Folgen haben, die weit über die strafrechtliche Verurteilung hinausgehen. Daher ist es unerlässlich, einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht an Ihrer Seite zu haben.

In vielen Fällen aus dem Sexualstrafrecht liegt eine „Aussage gegen Aussage“-Konstellation vor. Hier ist ein tiefgreifendes Verständnis der Aussagepsychologie erforderlich, um die Glaubhaftigkeit und Zuverlässigkeit der Aussagen zu bewerten. Ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht verfügt über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um solche Aussagen zu analysieren und zu interpretieren.

Gerade die detaillierte Analyse der Aussage der Belastungszeugin ist ein kritischer Aspekt in diesen Fällen und erfordert Zeit, Erfahrung und Expertise. Nur durch sorgfältige Untersuchung und Überprüfung dieser Aussagen können wir Unstimmigkeiten aufdecken, die möglicherweise zur Klärung des Falls beitragen.

Gerade dies zeichnet unsere Kanzlei aus, die auf diese detaillierte Untersuchung der belastenden Aussagen großer Wert gelegt wird. Mit unserer Erfahrung, Expertise und besonderen Hingabe können wir in vielen Fällen bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen und so negative Folgen für Sie abwenden.

Unverbindliches Beratungsgespräch

Sofern Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird, kann nicht früh genug eine professionelle Beratung eingeschaltet werden. Egal ob Sie bereits ein Schreiben von der Polizei erhalten haben oder lediglich befürchten, dass Sie Beschuldigter einer Sexualstraftat werden könnte. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie unverbindlich, diskret und vorurteilsfrei zu allen Fragen des Sexualstrafrechts.

Wie ein Strafverteidiger Ihnen beim Vorwurf der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder des Kindesmissbrauchs hilft

Bei Vorwürfen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder Kindesmissbrauch befinden sich Beschuldigte oft in der schwierigen Lage der „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation. Die wichtigste Frage ist dann: Wem kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Glauben schenken? In solchen Fällen spielt die Aussagepsychologie eine entscheidende Rolle, um den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu bewerten. Ein zentraler Grundsatz dabei ist die sogenannte Nullhypothese, das heißt, die Annahme, dass eine Aussage nicht wahr ist, bis das Gegenteil nachgewiesen wurde.

Als spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht analysieren wir die Aussagen der Belastungszeugen nach psychologischen Kriterien, um zu prüfen, ob es sich um eine reale Erinnerung handelt oder nicht. Hierbei berücksichtigen wir unter anderem folgende in der Aussagepsychologie gefestigten Kriterien:

  • Detailliertheit der Erinnerung
  • Struktur der Erzählung
  • Darstellung von Emotionen
  • Kontextspezifität
  • Plausibilität und Konsistenz

Oft können Aussagen durch suggestive Einflüsse verändert oder verzerrt werden. Durch ein sorgfältiges Aktenstudium identifizieren wir diese suggestiven Einflüsse, und bringen diese in das Strafverfahren ein. Auf diese Weise konnten wir bereits in vielen Fällen die Freiheit unserer Mandanten sichern.

Gut zu wissen

In besonders komplexen Fällen ziehen wir auch externe Spezialisten auf dem Gebiet der Aussagepsychologie heran, um ein eigenes Glaubwürdigkeitsgutachten zu erstellen. Auf diese Weise gewährleisten wir eine umfassende und fundierte Analyse jeder Aussage, um die besten Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Spezialisierte Strafverteidigung bei Vorwürfen der Jugend- und Kinderpornografie

Der Vorwurf des Besitzes oder Verbreitens von Jugend- und Kinderpornografie kann erhebliche persönliche wie berufliche Konsequenzen haben. Gerade die Strafen für Kinderpornografie wurde in den letzten Jahren immer wieder vom Gesetzgeber angepasst.

In den meisten Fällen beginnt das Strafverfahren wegen Kinderpornografie mit der Ermittlung der IP-Adresse. In vielen Fällen stammt die Meldung vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) aus den USA. Sobald der Anschlussinhaber identifiziert wurde, kommt es in der Regel zu einer Durchsuchung und Sicherstellung aller Datenträger, Computer, Handys und Tablets. Im Falle einer Durchsuchung sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, keine PINs oder Passwörter herausgaben und stattdessen umgehend Kontakt mit uns aufnehmen.

„Geben Sie bei einer Durchsuchung keine PINs oder Passwörter heraus. Lassen Sie sich auch nicht davon täuschen, dass die Geräte dann schneller wieder herausgegeben werden. Dies entspricht meist nicht der Wahrheit“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht verfügen nicht nur über die notwendige Expertise auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts, sondern haben auch das technische Know-How, welches gerade in Verbindung mit Sexualstraftaten im Internet notwendig ist. Die technische Ermittlung der IP-Adresse ist nämlich nicht so sicher, wie häufig der Anschein erweckt wird. In einigen Fällen konnten wir sogar nachweisen, dass es zu einer Verwechslung der IP-Adresse kam. Aber selbst, wenn die IP-Adresse korrekt ermittelt wurde, bleibt die Frage offen, wer tatsächlich der Nutzer war. Es ist nicht unüblich, dass die Polizei den einzigen erwachsenen männliche Bewohner des Haushalts zum Beschuldigten macht.

Beim Vorwurf der Jugend- oder Kinderpornografie gilt daher: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns umgehend. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir mit Ihnen das bestmögliche weitere Vorgehen und können Ihnen bereits in diesem Gespräch erste wichtige Handlungsempfehlungen geben.

Gut zu wissen

Der Gesetzgeber hat vor kurzem den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie wieder von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft und damit die vorherige Gesetzesverschärfung rückgängig gemacht. Statt einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, droht für den das Verbreiten von Kinderpornografie nunmehr nach dem neuen § 184b Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Für den reinen Besitz von der Kinderpornografie, droht das Gesetz in § 184b Abs. 3 StGB nunmehr Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren an. Durch diese Gesetzesänderung haben sich für die Verteidigung wieder viele neue Optionen eröffnet. In vielen Fällen – gerade wenn es nur um vereinzelte Bilder geht – ist nun eine Erledigung ohne belastende öffentliche Hauptverhandlung möglich. Gerne prüfen wir, ob in Ihrem Fall solch eine Erledigung in Betracht kommt.

Unser spezialisiertes Team von Experten im Sexualstrafrecht

Unsere Kanzlei verfügt mit den Rechtsanwälten Mathias Schult und Alina Niedergassel über gleich zwei renommierte Experten auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Beide haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich verteidigt und bringen diese fundierte Erfahrung in jedes Verfahren ein, welches Sie übernehmen.

Wir vertreten und verteidigen Sie gegen alle Anschuldigungen im Sexualstrafrecht, unabhängig vom Stadium des Verfahrens. Eine frühzeitige Beteiligung, schon im Ermittlungsverfahren, ermöglicht uns oft, durch eine strategische Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Doch auch wenn Sie bereits eine Anklage erhalten haben oder sogar ein Urteil gefällt wurde, stehen wir Ihnen zur Seite. Unser Fachanwalt für Strafrecht, Mathias Schult, ist spezialisiert auf Revisionen im Sexualstrafrecht. Auf dieser entscheidenden „letzten Instanz“ ist es unerlässlich, einen Experten zu haben, der sich sowohl im Sexualstrafrecht als auch im Revisionsrecht auskennt.

Mit Rechtsanwältin Alina Niedergassel haben Sie eine Expertin auf dem gesamten Gebiet des Sexualstrafrechts. Manchesmal kann gerade die Beauftragung einer weiblichen Rechtsanwältin im Sexualstrafrecht besondere Vorteile haben. Zum einen können weibliche Rechtsanwältinnen einen anderen Zugang zu bestimmten sensiblen Themen bieten. Sie können Empathie und Verständnis auf eine Weise vermitteln, die insbesondere bei der Befragung von Zeugen oder angeblichen Opfern hilfreich sein kann. Zum anderen können sie dazu beitragen, mögliche vorgefasste Meinungen oder Stereotype, die in solchen Fällen auftreten können, auszugleichen.

Wir sind überzeugt, dass unsere Expertise, unser Engagement und unser maßgeschneiderter Ansatz Ihnen die bestmögliche Verteidigung bieten werden. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten, um in einem kostenlosen und individuellen Erstgespräch zu besprechen, wie wir Ihnen am besten helfen können. Bei uns sind Sie vom ersten Moment an in sicheren Händen.

Häufige Fragen und Antworten

Wenn Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen wird, sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren. Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei und geben Sie auch keine PINs oder Passwörter heraus. In einem Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen die ersten wichtigen Schritte, damit Ihre Verteidigung von Anfang an erfolgreich aufgebaut werden kann.

Auch und gerade wenn der Vorwurf unzutreffend ist, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Es ist der natürliche Drang, dass man gerade in dieser Situation den Sachverhalt „klarstellen“ möchte. Aber spätestens mit der Vorladung oder Hausdurchsuchung hat die Polizei deutlich gemacht, dass diese Sie für den Täter hält. Sie kämpfen hier mit ungleichen Waffen gegen die spezialisierten Beamte. Gerade aus diesem Grund sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Sexualstrafrecht kontaktieren, um keine falschen Angaben zu machen.

Was der „Beste Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht“ ist, ist immer sehr individuell. Neben der Erfahrung und Spezialisierung des Rechtsanwalts, müssen Sie auch ein besonderes Vertrauen in den Anwalt haben. Gerade im Sexualstrafrecht ist ein unerschütterliches Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten notwendig. Sie legen Ihre Zukunft und Freiheit in die Hände eines fremden Experten. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch an, damit Sie sich davon überzeugen können, dass Ihre Verteidigung bei uns in den besten Händen ist.

Nein, es gibt keinen Fachanwalt für Sexualstrafrecht. Dagegen gibt es einen Fachanwalt für Strafrecht, der über besondere theoretische wie praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts verfügt. Einige Fachanwälte für Strafrecht haben sich dabei auch auf das Sexualstrafrecht spezialisiert, so zum Beispiel bei uns in der Kanzlei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult.

Die Kosten einer Strafverteidigung im Sexualstrafrecht kann stark variieren. Die Kosten hängen insbesondere vom Umfang des Falles und des individuellen Verteidigungsbedarfes ab. Unsere Kanzlei arbeitet beim Vorwurf von Sexualstraftaten in der Regel mit festen Pauschalhonoraren. Sie wissen daher von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen können. Gerne unterbreiten wir Ihnen, nachdem wir uns einen Überblick über Ihren Verteidigungsbedarf verschafft haben, ein individuelles Angebot für Ihre Verteidigung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Die Dauer eines Strafverfahrens wegen einer Sexualstraftat kann sehr unterschiedlich sein. Dies hängt insbesondere von der Komplexität des Falles, der verfügbaren Beweise und der Belastung der Behörden ab. In der Regel kann die Verfahrensdauer aber durch das frühzeitige Einschalten eines Strafverteidigers positiv beeinflusst werden. In vielen Fällen können wir bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen, sodass eine umfangreiche und langwierige Hauptverhandlung vermieden werden kann.

In unserer unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung erörtern wir mit Ihnen Ihren individuellen Fall und geben erste Tipps und Hinweise für das weitere Vorgehen. Wir können Ihnen die wichtigsten Fragen meist bereits in diesem Erstgespräch beantworten und mit Ihnen die weitere Verteidigungsschritte planen.

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