Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung
Obwohl wir in den meisten Fällen eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren erreichen können, bedeutet ein festgelegter Gerichtstermin nicht das Ende der Möglichkeiten zur Einstellung des Strafverfahrens.
In geeigneten Fällen suchen wir noch vor dem Gerichtstermin das Gespräch mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, um den Gerichtstermin noch zu verhindern und eine Einstellung zu erreichen. Durch frühzeitige Verhandlungen und geschickte Argumentation können wir oft eine günstige Lösung finden, ohne dass es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen muss.
In einigen Fällen ergeben sich die Voraussetzungen für eine Einstellung jedoch erst in der Hauptverhandlung selbst. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn wir die Beweismittel, insbesondere Belastungszeugen, in der Hauptverhandlung erfolgreich angreifen können und die notwendigen Zweifel einer Täterschaft beim Gericht erzeugen. Wenn das Gericht beispielsweise weitere Beweismittel, wie Zeugen, heranziehen müsste, kann oft ein weiterer Hauptverhandlungstermin verhindert werden, indem sich auf eine Einstellung – zum Beispiel gegen eine geringe Geldauflage – geeinigt wird. Dem Mandanten wird so ein weiterer Hauptverhandlungstag erspart, und er kommt in den Genuss aller Vorteile einer Einstellung, einschließlich der Vermeidung von Gerichtskosten und dem Schutz des Führungszeugnisses.
Die Einstellung eines Strafverfahrens ist daher nicht nur auf das Ermittlungsverfahren beschränkt; sie kann auch noch während der Hauptverhandlung erfolgen. Dennoch sollten Sie sich bei einem strafrechtlichen Vorwurf so früh wie möglich an uns wenden, damit wir bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinwirken können. Die Chancen auf eine erfolgreiche Einstellung sind in der Regel umso größer, je früher wir in den Fall einbezogen werden. In jedem Stadium des Verfahrens bringen wir unsere Erfahrung und unser Fachwissen ein, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.