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Consultatio Strafrecht Hamburg

Anwalt für Körperverletzung

Wenn Sie gerade eine Vorladung wegen des Vorwurfes einer Körperverletzung erhalten haben, befinden Sie sich in einer Situation, die nicht nur belastend, sondern häufig auch mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Sie stehen der gesamten Staatsmacht in Form der Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber. Gerade hier lohnt es sich, einen spezialisierten Anwalt für Körperverletzung an seiner Seite zu haben. Insbesondere in dieser kritischen Phase können durch einen Rechtsanwalt bereits frühzeitig die wichtigen Weichen für Ihre Verteidigung gestellt werden.

Eines der wichtigsten Dinge, die Sie in dieser Situation beachten sollten, ist das Recht zu schweigen. So intuitiv es auch sein mag, mit der Polizei sprechen zu wollen, um die Angelegenheit „aus dem Weg zu räumen“, kann jede unbedachte Aussage später erhebliche strafrechtliche und finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht kann in dieser Situation entscheidend sein, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und die Belastungen dieses Verfahrens zu minimieren. Denken Sie daran: Die frühzeitige Inanspruchnahme professioneller rechtlicher Hilfe durch einen Anwalt ist nicht nur ein Zeichen von Weitsicht, sondern auch der erste Schritt zur Wahrung Ihrer Zukunft.

Auf einen Blick

Der Straftatbestand der Körperverletzung wird häufig in seiner Tragweite und Komplexität unterschätzt. In einem ersten Schritt ist die Unterscheidung zwischen der einfachen Körperverletzung, gefährlichen Körperverletzung und schweren Körperverletzung wichtig. Je nach konkreter Ausgangsgestaltung kann eine Anzeige wegen Körperverletzung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies beinhaltet neben der Sanktion nach dem Strafrecht, die bis hin zu einer Gefängnisstrafe gehen kann, auch mögliche zivilrechtliche Schmerzensgeldforderungen. Als spezialisierte Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Strafrechts und der Körperverletzung unterstützen wir Sie in allen Verfahrensstadien. In vielen Fällen können wir beim Vorwurf der Körperverletzung bereits im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung des Strafverfahrens bringen. Gerade in diesen Fällen lohnt sich die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts für Strafrecht doppelt.

Wann liegt eine Körperverletzung vor (§ 223 StGB)?

Die Frage, wann eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB vorliegt, stellt sich bei einem Vorwurf der Körperverletzung als erstes. Eine Körperverletzung ist nach dem Gesetz dann gegeben, wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Doch was bedeutet das konkret?

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit einer Person nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Es geht hierbei nicht nur um sichtbare Verletzungen oder langfristige gesundheitliche Schäden. Vielmehr kann bereits eine Handlung, die zu einem vorübergehenden Schmerz führt, wie eine Ohrfeige oder ein Schlag auf den Hinterkopf, diesen Tatbestand erfüllen.

Die Schädigung der Gesundheit umfasst jede Herbeiführung oder Verschlimmerung eines pathologischen (also krankhaften) Zustandes. Interessanterweise muss für die Erfüllung des Straftatbestandes der Körperverletzung keine dauerhafte oder ernsthafte Verletzung entstehen. Selbst geringfügige Schädigungen der Gesundheit können unter diesen Begriff fallen, solange sie die körperliche Integrität der betroffenen Person beeinträchtigen.

Sofern daher vorsätzlich, das heißt die Folge wurde zumindest billigend in Kauf genommen, entweder eine körperliche Misshandlung oder eine Schädigung der Gesundheit erfolgt ist, droht eine Bestrafung gemäß der Körperverletzung nach § 223 StGB. Die Strafandrohung für eine Körperverletzung nach § 223 StGB ist dabei nicht zu unterschätzen. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Dabei ist ebenfalls wichtig, dass gemäß § 223 Abs. 2 StGB auch die versuchte Körperverletzung strafbar ist. Das bedeutet, dass selbst ein Angriff, der sein Ziel verfehlt und die andere Person gar nicht trifft, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Absicht und der Versuch, eine andere Person körperlich zu misshandeln oder ihre Gesundheit zu schädigen, reichen somit aus, um den Tatbestand der versuchten Körperverletzung zu erfüllen.

„Bei einer Anzeige wegen Körperverletzung steht nicht nur Ihre Freiheit auf dem Spiel, sondern auch Ihre Zukunft. Gemeinsam können wir diese Herausforderung bewältigen und für Ihr Recht kämpfen.“

RECHTSANWÄLTIN ALINA NIEDERGASSEL

Was kennzeichnet eine Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)?

Die gefährliche Körperverletzung, geregelt in § 224 StGB, stellt eine qualifizierte Form der Körperverletzung dar, die unter bestimmten, im Gesetz genau definierten Umständen begangen wird. Von einer gefährlichen Körperverletzung wird vor allem dann gesprochen, wenn bei der Begehung der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet wird. Dabei kann bereits der Schlag mit einem Glas oder der Wurf mit einem Schlüssel – beides jeweils gefährliche Werkzeuge – ausreichen, um diese Variante zu erfüllen. Dabei kommt es aber immer auf die konkrete Verwendung der Gegenstände an. Daher muss der Rechtsanwalt immer ganz konkret im Einzelfall prüfen, ob diese Tatvariante tatsächlich vorliegt. Die gefährliche Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeuges ist sicher die häufigste und auch bekannteste Variante der gefährlichen Körperverletzung, aber was fällt noch alles unter diese Kategorie?

Die spezifischen Merkmale, die eine gefährliche Körperverletzung charakterisieren, sind im Gesetz klar aufgeführt:

  • Durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen: Hierunter fällt beispielsweise das Verabreichen von Substanzen, die geeignet sind, die Gesundheit nachhaltig zu schädigen.
  • Mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs: Dies bezieht sich auf Objekte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit in der Lage sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen. Dies können auch allgemeine Alltagsgegenstände sein.
  • Mittels eines hinterlistigen Überfalls: Ein solcher Überfall ist gekennzeichnet durch das Ausnutzen des Überraschungsmoments, um dem Opfer keine Chance zur Verteidigung zu geben.
  • Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich: Die Beteiligung einer weiteren Person kann die Tat besonders gefährlich machen. Dabei ist es ausreichend, wenn die zweite Person nicht unmittelbar eingreift, sondern beispielsweise in der Nähe einsatzbereit steht, um den Haupttäter im Zweifel zu unterstützen.
  • Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: Hierunter versteht man Handlungen, die objektiv geeignet sind, das Leben des Opfers zu gefährden.

Ein in der Praxis ebenfalls häufig auftretender Fall der vorstehenden Varianten ist die gemeinschaftliche Körperverletzung. Diese liegt immer dann vor, wenn mindestens eine zweite Person an der Tat beteiligt ist. Die reine physische Präsenz oder Beihilfe, wie das Einsatzbereitstehen in der Nähe, kann bereits ausreichen, um den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu erfüllen. Gerade hier kann es sehr entscheidend sein, wie die genauen Tatumstände sind und bieten für den Rechtsanwalt häufig erhebliche Verteidigungsansätze.

Festzuhalten für alle Varianten der gefährlichen Körperverletzung ist: Die rechtlichen Konsequenzen können gravierend sein. Es droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Dies unterstreicht die Schwere, mit der der Gesetzgeber diese Form der Körperverletzung ahndet. Es ist entscheidend, sich der Tragweite bewusst zu sein, dass bereits der Einsatz alltäglicher Gegenstände oder das Begleiten einer anderen Person unter bestimmten Umständen schwere rechtliche Folgen und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Eine professionelle Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher unabdingbar.

Gut zu wissen

Viele sind sich nicht bewusst, dass bereits der Einsatz von alltäglichen Gegenständen wie Gläsern, Aschenbechern, Schlüsseln oder Ähnlichem zu einer erheblichen Verschärfung der strafrechtlichen Bewertung einer Körperverletzung führen kann. Wenn solche Objekte im Rahmen einer Auseinandersetzung verwendet werden, kann dies schnell den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen. In unserer Kanzlei erleben wir als Rechtsanwälte häufig, dass Mandanten sich diesen Konsequenzen nicht bewusst waren. Die Folge ist eine deutlich erhöhte Straferwartung. Der Gesetzgeber macht hier keinen Unterschied zwischen eigens für den Angriff hergestellten Waffen und Gegenständen des täglichen Gebrauchs, die im Moment der Tat zu einer Gefahr werden. In vielen Fällen kommt es bei der Verteidigung aber darauf an, ob die Gegenstände tatsächlich in ihrer konkreten Verwendung „gefährlich“ waren. Gerade hier setzen wir an und können auch bei diesem Vorwurf das Verfahren häufig noch zur Einstellung bringen.

Kriterien für eine Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Die schwere Körperverletzung, definiert in § 226 StGB, stellt neben der Körperverletzung mit Todesfolge die schwerwiegendste Form der Körperverletzung dar. Der Tatbestand der schweren Körperverletzung wird relevant, wenn die Körperverletzung besonders gravierende Folgen für das Opfer nach sich zieht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen für solche Fälle eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Handelt es sich um eine absichtliche oder wissentlich herbeigeführte schwere Körperverletzung, so erhöht sich der Strafrahmen sogar auf drei bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe.

Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn eine der folgenden besonders schweren Folgen eintritt:

  • Verlust des Sehvermögens auf einem oder beiden Augen, des Gehörs, des Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit: Diese Schädigungen haben in der Regel tiefgreifende Auswirkungen auf die Lebensführung und die persönliche Autonomie des Opfers.
  • Verlust oder dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Gliedes des Körpers: Ein Glied gilt als wichtig, wenn es eine erhebliche Funktion für die allgemeine Bewegungsfähigkeit oder die Fähigkeit zur Verrichtung alltäglicher Aufgaben hat.
  • Erhebliche dauernde Entstellung oder Verfall in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung: Hierzu zählen dauerhafte Veränderungen des Erscheinungsbildes oder der körperlichen beziehungsweise geistigen Gesundheit, die das Opfer signifikant in seiner Lebensführung beeinträchtigen.

Die Feststellung, wann genau diese Kriterien erfüllt sind, bedarf einer eingehenden medizinischen und rechtlichen Bewertung durch den Rechtsanwalt. Nicht jede Verletzung oder gesundheitliche Beeinträchtigung fällt automatisch unter die schwere Körperverletzung. Es müssen spezifische, dauerhafte und erhebliche Folgen nachgewiesen werden, die die Lebensqualität des Opfers langfristig und schwerwiegend beeinträchtigen.

Angesichts der erheblichen Freiheitsstrafen, die im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung drohen, ist gerade bei diesem Vorwurf von Anfang an eine professionelle Strafverteidigung essenziell. Eine frühzeitige Verteidigung durch einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann Ihnen nicht nur dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren, sondern stellt auch sicher, dass die komplexen juristischen und medizinischen Umstände professionell bewertet werden. Die Schwere der Tat und die damit verbundenen möglichen rechtlichen Konsequenzen unterstreichen die Notwendigkeit, bei Verdacht auf schwere Körperverletzung unverzüglich kompetente rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Übersicht und Strafrahmen: Körperverletzung, Gefährliche und Schwere Körperverletzung

Die Unterschiede zwischen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung sowie die jeweiligen Folgen in Form der Strafhöhe zeigt die folgende Tabelle:

Tatbestand Definition Strafhöhe
Körperverletzung (§ 223 StGB) Eine Person misshandelt eine andere körperlich oder schädigt deren Gesundheit. Dies umfasst Handlungen, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen, ohne dass eine dauerhafte Verletzung entstehen muss. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) Eine Körperverletzung, die unter erschwerenden Umständen erfolgt, z.B. durch Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, durch einen hinterlistigen Überfall, gemeinschaftlich oder durch eine das Leben gefährdende Behandlung. Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) Eine Körperverletzung mit schweren Folgen, wie z.B. dem Verlust des Sehvermögens, des Gehörs, des Sprechvermögens, der Fortpflanzungsfähigkeit, dem Verlust oder der dauernden Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Gliedes des Körpers, erheblicher dauernder Entstellung oder dem Verfall in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit/Behinderung. Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren, in besonders schweren Fällen 3 bis 15 Jahre.

„Jeder Fall von Körperverletzung ist einzigartig, und genau deshalb verdient er eine individuell zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur den bestmöglichen rechtlichen Beistand zu leisten, sondern auch ein Verständnis für den Prozess zu vermitteln, der vor Ihnen liegt“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT DR. MATHIAS SCHULT

Folgen einer Anzeige wegen Körperverletzung

Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann weitreichende Folgen für Sie haben, die sowohl das Strafverfahren selbst als auch das Leben danach betreffen. Zunächst einmal führt eine solche Anzeige zu einem Strafverfahren, das eine erhebliche psychische und emotionale Belastung darstellen kann. Die Ungewissheit über den Ausgang und die möglichen Konsequenzen können die nachfolgenden Monate erheblich beeinträchtigen. Gerade hier kann eine frühzeitige Beratung und Einordnung des Vorwurfes durch einen Rechtsanwalt helfen, um die weiteren Folgen realistisch einschätzen zu können. In vielen Fällen können wir in unserer Kanzlei den Mandanten bereits zu Beginn Mut machen, da wir in den meisten Fällen mit der richtigen Verteidigungsstrategie eine Einstellung des Strafverfahrens ohne Gerichtsverfahren erreichen.

Das Ignorieren einer polizeilichen Vorladung wegen einer Körperverletzung ist dagegen nicht zu empfehlen. Die rechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Körperverletzung können wie aufgezeigt erheblich sein. Sie reichen von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen, je nach Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalles. Neben den unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen können zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere Schmerzensgeldforderungen des Opfers, auf den Täter zukommen. Diese können sehr hoch ausfallen und Ihre finanzielle Situation zusätzlich belasten.

Darüber hinaus kann eine Verurteilung wegen Körperverletzung langfristige Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben haben. Beamte oder Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen, können durch eine solche Verurteilung in ihrer beruflichen Laufbahn erheblich eingeschränkt werden. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verringern und das Ansehen in der Gesellschaft beschädigen. All dies sind Umstände, welche der Rechtsanwalt im Strafrecht immer im Blick haben muss. Wir setzen bei unserer Verteidigung ganzheitlich an, um am Ende das bestmögliche Ergebnis auf allen Ebenen für unsere Mandanten zu erreichen.

In vielen Fällen ist es für uns möglich, das Verfahren zu einer Einstellung zu bringen, bevor es zu einem Gerichtstermin kommt. Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen darin, solche Einstellungen beim Vorwurf der Körperverletzung zu erreichen. Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig und reichen von der Darlegung mangelnder Beweise durch den Rechtsanwalt über die Geltendmachung von Verfahrensfehlern bis hin zu außergerichtlichen Einigungen mit dem Opfer. Eine Einstellung des Verfahrens bietet den entscheidenden Vorteil, dass das Strafverfahren schnell und ohne öffentliche Verhandlung beendet werden kann. Zudem bleibt das Führungszeugnis sauber, was bedeutet, dass Sie in der Gesellschaft und im Berufsleben weiterhin als unschuldig gelten.

Die kompetente Unterstützung durch spezialisierte Anwälte ist in solchen Fällen unerlässlich. Unsere Expertise und Erfahrung als Rechtsanwälte im Strafrecht ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, um die Belastungen durch das Strafverfahren für Sie zu minimieren und die langfristigen Folgen einer Anzeige wegen Körperverletzung zu vermeiden.

Gut zu wissen

Bei einer Körperverletzung können neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Neben hohen Schmerzensgeldforderungen des Opfers müssen Beschuldigte häufig auch mit Regressforderungen von Krankenkassen bezüglich der entstandenen Arztkosten rechnen. Diese Kosten können schnell in die Höhe schießen, insbesondere wenn langwierige medizinische Behandlungen notwendig sind. Gerade deshalb ist die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts beim Vorwurf der Körperverletzung essenziell. Ein spezialisierter Anwalt kann nicht nur bei der strafrechtlichen Verteidigung unterstützen, sondern auch dabei helfen, die Gefahr von zivilrechtlichen Forderungen zu minimieren oder ganz abzuwenden. Eine frühzeitige professionelle Beratung und Vertretung kann sich daher auch finanziell lohnen. In den meisten Fällen sind die Kosten der Strafverteidigung günstiger als die ansonsten zu erwartenden zivilrechtlichen Forderungen.

Wie wir als spezialisierte Anwälte für Körperverletzung helfen können

Bei einem Vorwurf der Körperverletzung ist schnelles und fachkundiges Handeln entscheidend, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Unsere Kanzlei hat sich auf das Strafrecht und damit auch auf die Verteidigung in Fällen von Körperverletzung spezialisiert. Wir verfügen über das erforderliche Know-how und die Erfahrung, um von Beginn an effektiv beim Vorwurf der Körperverletzung zu agieren.

Unser erster Schritt besteht darin zu prüfen, ob überhaupt eine strafbare Handlung im Sinne einer Körperverletzung vorliegt. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Umstände des Einzelfalls. In vielen Situationen hat sich bereits frühzeitig herausgestellt, dass die Handlungen unserer Mandanten unter das Recht der Notwehr (§ 32 StGB) fallen und somit kein strafbares Verhalten darstellen. Die klare Identifizierung einer Notwehrlage kann das Verfahren frühzeitig zur Einstellung bringen.

Selbst wenn ein strafbares Verhalten vorliegt, gibt es für unsere Rechtsanwälte zahlreiche Möglichkeiten, den Vorwurf zugunsten unserer Mandanten zu beeinflussen. Eine Option ist häufig die Darlegung der Geringfügigkeit der Tat, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann, gegebenenfalls auch gegen Zahlung einer geringen Geldauflage. Diese Geldauflage ist oft verhältnismäßig gering und ermöglicht es dem Mandanten, das Verfahren schnell und ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen hinter sich zu lassen. Nachdem ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei Ihren Fall analysiert hat, legt er gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie fest.

Ein weiterer effektiver Weg ist häufig der Täter-Opfer-Ausgleich. In geeigneten Fällen arbeiten wir in enger Absprache mit Ihnen darauf hin, einen direkten Ausgleich mit dem Opfer zu ermöglichen. Solch ein Täter-Opfer-Ausgleich kann häufig zur Zufriedenheit beider Parteien gestaltet werden Ein erfolgreich durchgeführter Täter-Opfer-Ausgleich kann dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absieht, da der Konflikt auf außergerichtlichem Wege beigelegt wurde.

Unser Ziel ist es stets, das Strafverfahren für unsere Mandanten zu einer Einstellung zu bringen und so ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Durch frühzeitiges Eingreifen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie arbeiten wir daran, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten und Ihre Reputation zu schützen. Wir verstehen, dass hinter jedem Fall ein Mensch mit individuellen Bedürfnissen und Sorgen steht, und setzen unser Fachwissen gezielt ein, um die Belastungen durch das Strafverfahren zu reduzieren.

Indem wir den konkreten Sachverhalt frühzeitig präzise analysieren, die Beweislage kritisch hinterfragen und proaktiv Lösungen entwickeln, bieten wir Ihnen eine umfassende und effektive Strafverteidigung. Unsere Erfahrung im Bereich der Körperverletzung ermöglicht es uns, auch in komplexen und schwierigen Fällen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Vereinbaren Sie Ihr unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, dem Anwalt Ihren Fall zu schildern und erste wertvolle rechtliche Einschätzungen zu erhalten. Wir verstehen, dass die Situation belastend ist und viele Fragen aufwerfen kann. Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an zur Seite zu stehen, Ihnen Klarheit zu verschaffen und gemeinsam den besten Weg für Ihre Verteidigung zu erarbeiten. Profitieren Sie von unserer spezialisierten Expertise im Bereich der Körperverletzung und lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen. Ihr Vertrauen in uns ist der erste Schritt zu einer effektiven Lösung Ihres Anliegens. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren, und gehen Sie den ersten Schritt in Richtung Klarheit und Sicherheit in Ihrer rechtlichen Angelegenheit. Wir freuen uns darauf, Ihnen zur Seite zu stehen.

Häufige Fragen und Antworten

Eine Körperverletzung liegt vor, wenn jemandem körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Dies kann durch direkte physische Einwirkung oder durch das Verursachen von Schmerzen geschehen, ohne dass dabei zwingend eine sichtbare Verletzung entstehen muss.

Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt dann vor, wenn besondere Umstände vorliegen wie der Einsatz von Waffen oder durch einen hinterlistigen Überfall. Eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) liegt dagegen vor, wenn es zu gravierenden und dauerhaften Schädigungen des Opfers, wie dem Verlust des Sehvermögens oder einer dauerhaften Behinderung, gekommen ist. In beiden Fällen drohen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen, so dass möglichst frühzeitig ein Rechtsanwalt, am besten ein Fachanwalt für Strafrecht, kontaktiert werden sollte.

Ja, auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.

Ja, auch die fahrlässige Körperverletzung ist strafbar gemäß § 229 StGB. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Sofern Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird, beraten wir Sie ebenfalls gerne im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei.

Bei Vorwürfen der Körperverletzung sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht, beziehungsweise einen Fachanwalt für Strafrecht, konsultieren. Dabei sollte sichergestellt sein, dass der Rechtsanwalt über ausreichend Erfahrung mit solchen Fällen hat und Sie effektiv verteidigen kann. Gerne beraten wir Sie kostenfrei zu Ihrem konkreten Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch. Ein auf dem Gebiet erfahrener Rechtsanwalt berät Sie umfassend und erörtert mit Ihnen das bestmögliche weitere Vorgehen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt bei Körperverletzungsdelikten können variieren und hängen von der Komplexität des Falles, dem Umfang der Beratung und der Vertretung ab. Wir bieten Ihnen daher ein kostenfreies Erstgespräch an, in diesem können wir Ihren Fall bewerten und in den meisten Fällen auch eine erste Kostenschätzung vornehmen.

Bei einfacher Körperverletzung ist in der Regel gemäß § 230 StGB ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung aufnimmt. Das bedeutete, dass das Opfer ausdrücklich die Bestrafung wünschen muss. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht hat. Die gefährliche und schwere Körperverletzung wird dagegen immer von Amts wegen verfolgt.

Die Strafe für eine Körperverletzung kann von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere der Tat. Bei einfacher Körperverletzung sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich, bei gefährlicher Körperverletzung bis zu 10 Jahren und bei schwerer Körperverletzung zwischen 1 und 10 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 15 Jahren. In allen Fällen sollte möglichst frühzeitig ein Rechtsanwalt, am besten ein Fachanwalt für Strafrecht, kontaktiert werden. Eine Übersicht über die zu erwartende Strafe können Sie in unserem Strafrahmen-Rechner erhalten. Gerne berät Sie ein spezialisierter Anwalt aus unserer Kanzlei in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch. Dort können wir Ihnen in vielen Fällen auch schon eine erste Einschätzung der zu erwartenden Strafe geben.

Ja, Geschädigte von Körperverletzung können zivilrechtlich Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Dies dient dem Ausgleich für erlittene körperliche und seelische Schäden. Die Höhe richtet sich nach den konkreten Schäden, die dem Opfer entstanden sind. In vielen Fällen droht zusätzlich noch ein Regressanspruch der Krankenkassen für die Kosten der ärztlichen Behandlungen. Es ist daher häufig der Fall, dass auch nach der strafrechtlichen Sanktion noch ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt eintrifft und unerwartet hohe Kosten entstehen. Daher ist es beim Vorwurf der Körperverletzung häufig günstiger von Anfang an einen erfahrenen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, zu beauftragen und schon von Anfang an den Vorwürfen entschieden entgegenzutreten.

Bei falschen Anschuldigungen einer Körperverletzung ist es entscheidend, frühzeitig rechtlichen Beistand durch einen Rechtsanwalt zu suchen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, bereits frühzeitig die Anschuldigungen effektiv zu widerlegen. Gerne unterstützen wir Sie von Anfang an, um die bestmögliche Verteidigung für Sie sicherzustellen.

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