
Sie haben eine Vorladung der Polizei Hamburg erhalten, bei Ihnen fand eine Durchsuchung statt oder ein Angehöriger wurde festgenommen? Ein Strafverfahren trifft fast jeden unvorbereitet. Gerade jetzt, ganz am Anfang, werden die wichtigsten Weichen gestellt. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg sagen wir Ihnen sofort, was zu tun ist. Unsere Kanzlei in der Johnsallee 2 liegt in unmittelbarer Nähe der Alster und ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens.
Das Wichtigste vorab: Machen Sie keine Aussage, bevor ein Anwalt die Akte kennt. Alles Weitere erledigen wir: Wir sagen Termine bei der Polizei ab, beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und entwickeln mit Ihnen eine Verteidigung, die zu Ihrem Fall passt.
Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erklären wir Ihnen, wie Sie sich jetzt verhalten sollten und was die nächsten Schritte sind. Wenn Sie uns früh einschalten, erreichen wir in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens, bevor es zur Hauptverhandlung kommt.
Jetzt anrufen: 040 600 550 700 oder online einen Termin buchen.
Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei Hamburg nicht folgen. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Wir sagen den Termin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.
Bei einer Durchsuchung gilt: Ruhig bleiben, nichts unterschreiben, keine Aussage machen und sofort einen unserer Strafverteidiger anrufen. Wir stehen Ihnen bei einer Hausdurchsuchung in Hamburg und Umgebung schnell und diskret zur Seite.
Nach einer Festnahme entscheidet der Haftrichter, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Diese wird in Hamburg in der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis vollzogen. Rufen Sie uns sofort an.

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird nur nach besonderen theoretischen Kenntnissen und umfangreicher Praxiserfahrung in Strafverfahren von der Rechtsanwaltskammer verliehen. In unserer Hamburger Kanzlei arbeiten drei Fachanwälte für Strafrecht. Für Sie heißt das: Verteidigung durch Anwälte, die umfangreiche Erfahrung vor Hamburger Strafgerichten haben.
Wer mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, braucht keinen Anwalt, der nebenbei auch Strafrecht macht, sondern Strafverteidiger, die nichts anderes tun. Unsere Kanzlei arbeitet seit ihrer Gründung ausschließlich im Strafrecht. Unser Team in Hamburg besteht aus Fachanwälten für Strafrecht und erfahrenen Strafverteidigern, die täglich mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in Hamburg zu tun haben.
Diese Erfahrung vor Ort macht einen Unterschied. Wir kennen die Abläufe bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, die Gepflogenheiten der Hamburger Strafgerichte und wissen, wann ein frühes Gespräch mit den Ermittlungsbehörden sinnvoll ist und wann Zurückhaltung die bessere Strategie ist. So können wir realistisch einschätzen, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem Verfahren haben, und Ihre Verteidigung gezielt darauf ausrichten.
Von Anfang an haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Akte kennt und Sie durch jede Phase des Verfahrens begleitet. Sie müssen Ihre Situation nicht immer wieder neu erklären, und Fragen werden schnell und direkt beantwortet. Bei komplexen Verfahren arbeiten mehrere Anwälte unserer Kanzlei zusammen, damit jede Spezialisierung, etwa im Wirtschaftsstrafrecht oder in der Revision, in Ihre Verteidigung einfließt.
Vom ersten Anruf bis zum Abschluss des Verfahrens begleitet Sie ein fester Ansprechpartner unserer Kanzlei. Wir verteidigen in Hamburg und ganz Norddeutschland, in jeder Phase des Strafverfahrens.

Im kostenlosen Erstgespräch schildern Sie uns Ihre Situation, persönlich in der Johnsallee, telefonisch oder per Video. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich jetzt verhalten sollten und welche Möglichkeiten Sie haben.
Wir beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Sobald die Ermittlungsakte vorliegt, prüfen wir jedes Beweismittel und besprechen das Ergebnis ausführlich mit Ihnen.


Auf Basis der Akte entscheiden wir gemeinsam, wie wir vorgehen: Schweigen, eine schriftliche Stellungnahme oder Gespräche mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens.
Kommt es zur Anklage, verteidigen wir Sie vor dem Amtsgericht, dem Landgericht Hamburg oder in der Revision vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg
Wir verteidigen Sie in jeder Instanz, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision. In Hamburg sind das die Amtsgerichte, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht. Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts Hamburg führen wir auch vor dem Bundesgerichtshof. Neben dem allgemeinen Strafrecht übernehmen wir auch Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht, die in Hamburg häufig vor spezialisierten Kammern des Landgerichts verhandelt werden.
Zum Bezirk des Landgerichts Hamburg gehören folgende Amtsgerichte:
Auch außerhalb Hamburgs sind wir für Sie da, etwa in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie bundesweit mit unseren weiteren Standorten. Sie haben Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht in Hamburg erhalten? Rufen Sie uns an. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was jetzt zu tun ist.
Wir unterstützen und verteidigen Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Insbesondere in folgenden Gebieten:
Erstklassige Verteidigung in sämtlichen Facetten des allgemeinen Strafrechts, wie Körperverletzung, Diebstahl und Betrug, durch einen versierten Rechtsanwalt, gestützt auf umfassende Erfahrung und tiefgreifende Fachkenntnisse.
Umfassende Verteidigung und Beratung bei Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts, basierend auf gründlichen Fachkenntnissen und einer strategischen Herangehensweise durch unsere Anwälte.
Umfassende Verteidigung in der strafrechtlichen Revision, sowohl vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg als auch vor dem Bundesgerichtshof, durch unseren Revisionsexperten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult.
Mit Diskretion und Fachkompetenz verteidigen unsere Anwälte Sie bei allen Sexualstraftaten in Hamburg. Dabei berücksichtigen wir aktuelle aussagepsychologische Erkenntnisse sowie die neuste Rechtsprechung im Sexualstrafrecht.
Zielgerichtete Beratung und Verteidigung bei Delikten im Zusammenhang mit Drogen in Hamburg und Norddeutschland durch einen spezialisierten Anwalt.
Spezialisierte Verteidigung im Bereich Verkehrsstrafrecht, stets mit dem Ziel, Ihren Führerschein vor den strafrechtlichen Folgen bei Verkehrsdelikten zu schützen.
Präzise Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Medizinstrafrechts durch einen erfahrenen Anwalt, gestützt auf tiefgreifendes Wissen bezüglich medizinischer und juristischer Fragestellungen.
Kompetente Verteidigung bei Internetdelikten, bedeutet auch, dass der jeweilige Anwalt die technischen Besonderheiten und Eigenheiten des Internets berücksichtigt. Wir unterstützen Sie mit juristischen und technischen Sachverstand im gesamten Bereich des Internetstrafrechts.
Mit Engagement setzen wir uns als Anwälte im Jugendstrafrecht in Hamburg ein, um die Rechte junger Menschen zu schützen und ihre Zukunft nicht durch eine Vorstrafe zu gefährden.
Unsere Kanzlei liegt in der Johnsallee 2 im Stadtteil Rotherbaum, nur wenige Schritte von der Alster entfernt.
Consultatio Strafverteidiger Hamburg
Johnsallee 2, 20148 Hamburg
Telefon: 040 600 550 700
E-Mail: info@consultatio-strafrecht.de
Mit Bahn und Bus: Vom Bahnhof Dammtor (S-Bahn und Fernverkehr) erreichen Sie uns in etwa 10 Minuten zu Fuß, von der U-Bahn-Station Hallerstraße (U1) in etwa 12 Minuten. In unmittelbarer Nähe hält außerdem die Buslinie 19 an der Haltestelle Böttcherstraße.
Mit dem Auto: Direkt vor der Kanzlei steht ein Parkplatz für unsere Mandanten zur Verfügung. Die Zufahrt ist über die Johnsallee und über den Mittelweg möglich.
Erreichbarkeit: Wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche telefonisch für Sie erreichbar, auch nachts und am Wochenende, etwa bei einer Festnahme oder Durchsuchung. Persönliche Termine in der Kanzlei vereinbaren wir kurzfristig nach Absprache.
So früh wie möglich, am besten sobald Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. Je früher wir die Akte kennen, desto mehr Möglichkeiten haben wir, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden.
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zu folgen oder Angaben zur Sache zu machen. Wir sagen den Termin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Anders ist es bei einer Ladung durch das Gericht. Hier sollten Sie sich umgehend beraten lassen.
Ein Strafbefehl wird in der Praxis häufig erlassen und entspricht einem Urteil im schriftlichen Verfahren. Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, müssen Sie schnell reagieren, da dieser Strafbefehl rechtskräftig wird, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Nehmen Sie daher umgehend Kontakt mit uns auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, ob ein Einspruch Sinn ergibt und wie das weitere Vorgehen ist.
Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Kosten der weiteren Verteidigung hängen vom Umfang und vom Stadium des Verfahrens ab. Wir besprechen sie vorab transparent mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.
Ja, wir sind in Notfällen rund um die Uhr telefonisch erreichbar unter 040 600 550 700, auch nachts und am Wochenende, etwa bei einer Festnahme oder einer Hausdurchsuchung.
Rufen Sie uns sofort an. Der Festgenommene sollte keine Aussage machen und ausdrücklich nach einem Anwalt verlangen. Wir kümmern uns um den Kontakt, begleiten die Vorführung beim Haftrichter und prüfen sofort Haftprüfung oder Haftbeschwerde.
Vor allen Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Hamburg, vor dem Landgericht Hamburg und in der Revision vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Revisionen führen wir auch vor dem Bundesgerichtshof.
Ja. Sie können das Gespräch telefonisch, per Video-Call oder persönlich in unserer Kanzlei in der Johnsallee 2 führen, ganz wie es Ihnen lieber ist.
Ja, direkt vor der Kanzlei steht ein ausgeschilderter Parkplatz für unsere Mandanten zur Verfügung. Mit der Bahn erreichen Sie uns in etwa 10 Minuten zu Fuß vom Bahnhof Dammtor oder der U-Bahn Station Hallerstraße.