
Bewährungswiderruf: Die Haft kann noch verhindert werden
In vielen Fällen glauben Mandanten, die unter Bewährung stehen, mit einer spätesten Geldstrafe für eine neue Straftat in der Bewährungszeit „glimpflich davongekommen“ zu sein – insbesondere dann, wenn das Gericht ausdrücklich festhält, dass eine Freiheitsstrafe nicht erforderlich ist. Umso größer ist dann der Schock, wenn kurze Zeit später dennoch eine Ladung zum Strafantritt ins Haus flattert, weil eine frühere Bewährungsstrafe widerrufen wurde.
Genau so erging es einem unserer Mandanten. Er war bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und wurde während dieser Bewährungszeit wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls erneut verurteilt. Die gesetzliche Mindeststrafe beträgt für diesen Straftatbestand drei Monate Freiheitsstrafe. Das zuständige Amtsgericht Tostedt entschied sich jedoch – unter ausdrücklicher Anwendung von § 47 StGB – bewusst gegen eine Freiheitsstrafe und verhängte lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, also das gesetzliche Minimum.
Damit stellte das Gericht klar: Eine kurze Freiheitsstrafe sei in diesem Fall nicht „unerlässlich“, eine Geldstrafe reiche aus. Der Mandant war sehr glücklich, dass eine Freiheit hier noch einmal gerettet werden konnte.
„Ein Bewährungswiderruf ist kein Automatismus. Gerichtliche Begründungen müssen in sich stimmig und nachvollziehbar sein.“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult
Der spätere Bewährungswiderruf – Ein klarer Widerspruch
Umso unverständlicher war der nächste Schritt: Kurze Zeit später widerrief dasselbe Amtsgericht Tostedt die frühere Bewährungsstrafe unseres Mandanten. Die Begründung: Durch die neue Straftat habe er gezeigt, dass die Vollstreckung der früheren Freiheitsstrafe nun notwendig sei. Die Konsequenz wäre ein Haftantritt von sieben Monaten gewesen.
Auf den Punkt gebracht: In dem neuen Verfahren sollte eine Freiheitsstrafe nicht notwendig sein – stattdessen reichte eine Geldstrafe. Gleichzeitig sollte just diese Tat aber genügen, um im Bewährungsverfahren zu begründen, dass eine Haftstrafe jetzt doch unerlässlich sei. Dieses widersprüchliche Verhalten war der zentrale Angriffspunkt im Beschwerdeverfahren.
„Unser Mandant sitzt heute nicht im Gefängnis, weil das Landgericht anerkannt hat, dass man eine Person nicht mit doppeltem Maß messen darf.“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult
Unsere Argumentation im Beschwerdeverfahren
Im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht haben wir genau diesen Widerspruch herausgearbeitet. Das Amtsgericht Tostedt hatte schriftlich festgehalten, dass aufgrund der neuen Straftat eine Freiheitsstrafe nicht erforderlich sei. Wenn das Gericht im Anschluss aber den Bewährungswiderruf auf diese Tat stützt und hier plötzlich von der Notwendigkeit einer Vollstreckung der Freiheitsstrafe ausgeht, passt das inhaltlich nicht zusammen.
Ein Gericht kann nicht im Erkenntnisverfahren sagen: „Eine Freiheitsstrafe ist nicht nötig, eine Geldstrafe genügt“, und im Bewährungsverfahren für denselben Sachverhalt faktisch das Gegenteil behaupten und damit den Mandanten doch ins Gefängnis schicken. Genau darauf haben wir hingewiesen.
Landgericht: Bewährungswiderruf aufgehoben, Bewährungszeit verlängert
Das Landgericht schloss sich unserer Sichtweise an. Es sah ebenfalls ein widersprüchliches Vorgehen des Amtsgerichts und hob den Bewährungswiderruf auf. Statt den Mandanten für sieben Monate in Haft zu schicken, wurde die Bewährungszeit lediglich verlängert.
Unser Mandant war erleichtert: Er konnte seine Freiheit behalten, seine Arbeit fortsetzen und hat nun eine echte Chance, die restliche Bewährungszeit unauffällig zu überstehen. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, auch in Bewährungsfragen genau hinzuschauen und gerichtliche Entscheidungen auf ihre innere Logik zu prüfen.
Konsequenzen für Betroffene: Nicht jede neue Straftat führt automatisch in Haft
Viele Betroffene glauben, jede neue Straftat während der Bewährung führe automatisch zum Widerruf. Das ist so pauschal falsch. Sowohl der Inhalt der neuen Verurteilung als auch die Begründung des Gerichts spielen eine große Rolle. Wenn ein Gericht im neuen Verfahren ausdrücklich festhält, dass eine Freiheitsstrafe nicht erforderlich ist, kann es schwierig sein, die vollstreckbare Freiheitsstrafe aus einem anderen Urteil allein darauf zu stützen.
Genau hier setzt professionelle Strafverteidigung an: Widersprüche aufzeigen, Begründungen angreifen, Alternativen wie etwa eine Verlängerung der Bewährung statt eines Widerrufs durchsetzen.
Lassen Sie einen drohenden Bewährungswiderruf jetzt prüfen
Wenn Ihnen ein Bewährungswiderruf droht oder Sie bereits eine Ladung zum Strafantritt erhalten haben, ist schnelles und kompetentes Handeln entscheidend.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen, ob das Gericht in Ihrem Fall widersprüchlich argumentiert, ob ein Widerruf wirklich gerechtfertigt ist und welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Freiheit zu erhalten.