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Consultatio Strafrecht Hamburg

Ein Mandant, zwei Verfahren, ein Sieg: Das Geheimnis kluger Strafverteidigung

Unsere Strategie orientierte sich am Prinzip des „ne bis in idem“. Wir beschleunigten das Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, welches tendenziell mit einer geringeren Strafe einhergeht, in der Hoffnung auf einen raschen Abschluss. Mit einer rechtskräftigen Entscheidung in diesem Verfahren könnten wir das Drogenverfahren zur Einstellung bekommen. Denn während das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird, drohte für den Handel mit Betäubungsmitteln Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren.

Die Strategie hatte vollen Erfolg: Das Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis endete mit einer geringen Geldstrafe. Wir konnten das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung mit einem Strafbefehl zum Abschlussbringen. Gestärkt durch diesen Abschluss wandten wir uns dem schwerwiegenderen Drogenverfahren zu. Dabei verwiesen wir auf die bereits erfolgte Bestrafung wegen der Verkehrsstraftat und beantragten die Einstellung des zweiten Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft, die erst jetzt den Fehler der getrennten Verfahren erkannte, musste unserem Antrag folgen.

UNSERE VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE: KLUG UND ZIELFÜHREND

Das deutsche Strafrecht birgt viele Besonderheiten, die schnell bei einer Verteidigung übersehen werden können. Einer dieser zentralen Grundsätze ist das Verbot der Doppelbestrafung, auch bekannt als „ne bis in idem“. Dieser Grundsatz, im Grundgesetz unter Art. 103 Abs. 3 GG festgelegt, besagt, dass niemand für denselben Sachverhalt zweimal bestraft werden darf. Dabei ist es egal, weswegen er verurteilt wurde, sondern es geht allein darum, ob es ein zusammenhängender Lebenssachverhalt ist. Hier ergeben sich für die Verteidigung einige Ansatzpunkte, welche zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann.

Der Mandant wurde im Straßenverkehr von der Polizei angehalten. Das Problem: Er hatte keine gültige Fahrerlaubnis. Ein noch größeres Problem: Die Polizei entdeckte ferner Cannabis und Bargeld im Fahrzeug. Nun stand er vor zwei schwerwiegenden Vorwürfen: Aus dem Verkehrsstrafrecht das Fahren ohne Fahrerlaubnis, und aus dem Drogenstrafrecht der mutmaßliche Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringe Menge.

Bei der sorgfältigen Durchsicht der Ermittlungsakten bemerkten wir etwas Besonderes, und zwar, dass zwei separate Verfahren eingeleitet wurden: eines für das Fehlen der Fahrerlaubnis und ein weiteres für den Drogenhandel.

Erfolgreiche Verteidigung: Der Unterschied liegt im Detail

Unser Mandant war erleichtert. Statt einer drohenden Haftstrafe wegen Drogenhandels musste er lediglich eine geringe Geldstrafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis zahlen. Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig detaillierte Kenntnisse des Strafrechts und eine strategische Verteidigung sind. Es sind oft die kleinen, übersehenen Details, die den Unterschied einer erfolgreichen Strafverteidigung machen. Am Ende konnte so eine Freiheitsstrafe verhindert werden und der Mandant war super glücklich.

„Im Geflecht des Strafrechts sind es oft die feinsten Fäden, die den stärksten Halt bieten. Unsere Aufgabe als Anwälte ist es, diese zu erkennen und zum Schutz unserer Mandanten zu nutzen.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT MATHIAS SCHULT