Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

(040) 600 550 700

Consultatio Strafrecht Hamburg

Erfolg im Strafrecht: Freispruch vor dem Amtsgericht Tostedt

Ein aktueller Erfolg unserer Kanzlei zeigt, wie entscheidend eine fundierte und strategische Verteidigung vor Gericht sein kann. Dabei kommt es maßgeblich auch darauf an, welche Beweismittel wann präsentiert werden und wie und mit welcher Intention die Zeugen befragt werden. In einem komplexen Verfahren vor dem Amtsgericht Tostedt konnten Rechtsanwältin Alina Niedergassel und Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult, Fachanwalt für Strafrecht, zwei Brüder erfolgreich verteidigen, die schwerwiegenden Vorwürfen ausgesetzt waren. Der Fall, der zunächst den Anschein eines versuchten Totschlags oder gar Mordes hatte, endete nach zwei intensiven Hauptverhandlungstagen mit einem vollständigen Freispruch.

Der Fall: Eine Anklage mit weitreichenden Konsequenzen

Die Anklage lautete zunächst auf gefährliche Körperverletzung. Unsere Mandanten, zwei Brüder, sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, mit einem Messer auf einen Mann eingestochen zu haben, wobei die Stiche Rücken und Bauch des Opfers trafen. In vielen Fällen wird hier bereits ein versuchter Totschlag oder gar Mord angenommen. Dank unserer frühzeitigen Intervention im Ermittlungsverfahren konnte jedoch verhindert werden, dass es zu einer schwerwiegenderen Anklage kam. Die Herausforderung bestand darin, die Unschuld unserer Mandanten in einem Fall zu beweisen, in dem die Beweislage zunächst eindeutig gegen sie zu sprechen schien.

„„Dieser Freispruch zeigt, wie entscheidend eine fundierte Verteidigungsstrategie sein kann. Wir haben frühzeitig mit dem Entlastungsvideo die Weichen für diesen Erfolg gestellt.“

Rechtsanwältin Alina Niedergasselt

Die Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategie führt zum Freispruch

Bereits am ersten Hauptverhandlungstag konnten wir durch gezielte und präzise Befragung der Zeugen entscheidende Widersprüche in deren Aussagen aufdecken. Eine besondere Rolle spielte hierbei eine kurze Videosequenz, welche wir zur Verteidigung vorlegen konnten. Das Video zeigte, dass der vermeintlich Geschädigte selbst äußerst aggressiv agierte. Mit einer klaren Verteidigungsstrategie gelang es uns, die wahren Umstände des Vorfalls offenzulegen und ein anderes Bild des Geschehens zu zeichnen, als es zunächst von den Zeugen dargestellt wurde.

Am zweiten Hauptverhandlungstag versuchte die Staatsanwaltschaft, durch die Anhörung weiterer Zeugen die Vorwürfe aufrechtzuerhalten. Doch auch hier konnten wir durch detaillierte Befragung aufzeigen, dass einer der Angeklagten bereits gar nicht aktiv an dem Vorfall beteiligt war. Dies führte dazu, dass am Ende des Verfahrens auch die Staatsanwaltschaft für einen der Brüder einen Freispruch beantragte. Für den zweiten Bruder plädierte die Staatsanwaltschaft weiterhin auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Schlussplädoyer konnte Dr. Schult jedoch die Notwehrlage überzeugend darlegen, was schließlich dazu führte, dass das Gericht beide Angeklagten von allen Vorwürfen freisprach.

Fazit: Ein hart erkämpfter Freispruch und zufriedene Mandanten

Am Ende muss gesagt werden, dass wohl auch die Staatsanwaltschaft von der Notwehrlage überzeugt werden konnte, denn das Urteil ist rechtskräftig geworden, ohne dass die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer starken und entschlossenen Verteidigung im Strafrecht. Unsere Mandanten sind über den Ausgang des Verfahrens hochzufrieden, und auch wir sehen in diesem Erfolg eine Bestätigung unserer Arbeit als Strafverteidiger. Sollten auch Sie oder Ihre Angehörigen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen – wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihr Recht ein.

„Unsere Aufgabe als Strafverteidiger ist es, die Rechte unserer Mandanten zu schützen und ihnen in schwierigen Situationen beizustehen – dieser Fall ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult


Icon für MailkontaktMail Icon für TelefonkontaktTelefon Icon für Termin buchenTermin buchen