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Consultatio Strafrecht Hamburg

Erfolgreiche Verteidigung in einem Mordprozess: Freiheit für unseren Mandanten gesichert

Das Belastendste in einem Strafverfahren für die Mandanten ist meist die öffentliche Hauptverhandlung. Daher sehen wir gerade die Vermeidung dieser belastenden Situation auch als unser oberstes Verteidigungsziel an. Dass dieses Verteidigungsziel nicht nur bei „kleineren Verfahren“ angestrebt werden sollte, zeigt nunmehr eine erfolgreiche Verteidigung in einem Verfahren wegen Mordes durch Rechtsanwalt Mathias Schult. Der umfassende Kampf gegen die Staatsanwaltschaft Hamburg und das Einschalten von Mathias Schult als zusätzlichen Wahlverteidiger hat sich für den Mandanten vollumfänglich gelohnt.

Dem Mandanten, ein bisher völlig unbescholtener Bürger, wurde von der Staatsanwaltschaft ein Mord vorgeworfen. Er soll vorsätzlich einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer herbeigeführt haben, der zum Versterben der anderen Person führte. Die Staatsanwaltschaft Hamburg beantragte Haftbefehl wegen Mordes und nahm den Tatverdächtigen in Untersuchungshaft. Nachdem ihm ein Pflichtverteidiger von Gericht bestellt wurde, kontaktierte die Familie des Mannes Rechtsanwalt Schult und bat um die Übernahme der Verteidigung als Wahlverteidiger.

Erstes Ziel: Die Untersuchungshaft beenden und die Freiheit des Mandanten sichern

Das erste Ziel war es den Mandanten aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Dazu mussten als erstes die vorhandenen Beweismittel gesichtet werden. Rechtsanwalt Schult besorgte sich die Aufnahmen der Überwachungskameras und wertete diese aus. In einem ersten Schritt wurde gegenüber dem Haftrichter anhand der Videoaufzeichnungen dargelegt, dass ein vorsätzlicher Zusammenstoß sich aus den vorhandenen Beweismitteln nicht herleiten lässt. Der Haftrichter stufte den Vorwurf nicht nur vom Mord auf Körperverletzung mit Todesfolge runter, sondern entließ auf Antrag von Rechtsanwalt Schult den Tatverdächtigen auch gegen Zahlung einer Kaution aus der Untersuchungshaft. Damit war das erste Ziel, die Freiheit des Mandanten wiederherzustellen, erfolgreich.

Zweites Ziel: Die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln

In einem nächsten Schritt musste der noch bestehende Tatvorwurf gegen den Mandanten jedoch beseitigt werden. Es war zu befürchten, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen den Mandanten erheben wird, ohne selbst den Sachverhalt vollständig und neutral aufzuklären. Bei einer noch genaueren Auswertung der Videoaufzeichnungen durch Rechtsanwalt Schult kamen aber weitere Zweifel am vorgeworfenen Tathergang auf. Aus diesem Grund beauftragten wir einen Sachverständigen für Unfallforensik mit der Erstellung eines Privatgutachtens. Dies kam zu dem für uns günstigen Ergebnis, dass es sich um einen Unfall handelte und nicht um einen vorsätzlich herbeigeführten Zusammenstoß.

Mit diesem Gutachten in der Hinterhand konnte sodann gemeinsam mit dem Mandanten die weitere Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Dazu gehörte es auch, dass nicht gleich alle verfügbaren entlastenden Beweismittel vorgelegt wurden. Gerade als erfahrener Strafverteidiger weiß man aufgrund seiner gesammelten Expertise, wann der optimale Zeitpunkt ist, um die Beweismittel einzubringen. Vom Mandanten wurde hier viel Geduld und Kraft abverlangt, er vertraute jedoch der Erfahrung von Rechtsanwalt Schult, und dies sollte sich bezahlt machen.

Drittes Ziel: Die Anklage gegen den Mandanten ohne Hauptverhandlung abwehren

Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhob Anklage gegen den Mandanten zum Schwurgericht des Landgerichts Hamburg und warf ihm das vorsätzliche Herbeiführen des Zusammenstoßes vor und machte ihn für den Tod des Verunfallten verantwortlich. Aufgrund der akribischen Vorbereitung auf genau diese Situation, konnte unmittelbar auf diese Anklage mittels eines umfangreichen Schriftsatzes an das Landgericht Hamburg reagiert werden. Nunmehr war die Entscheidungsgewalt über die weiteren Ermittlungen nämlich von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht übergegangen und dies machten wir uns zu Nutze. Das Gericht musste als erstes nämlich entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg zugelassen wird und es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Das Gericht sah sich aufgrund unseres Vorbringens gezwungen, noch ein eigenes zusätzliches Gutachten einzuholen, um das von uns vorgelegte Privatgutachten zu überprüfen. Genau dies war unser Ziel, um die Anklage abwehren zu können. Nach einem kurzen Telefonat mit dem Vorsitzenden der Kammer wurde sich schnell auf einen Gutachter und das weitere Vorgehen geeinigt.

Dieser lange Kampf und das Ausharren auf den richtigen Zeitpunkt, um die Beweismittel bestmöglich zu präsentieren, hat sich am Ende ausgezahlt. Auch das eingeholte Gutachten des Gerichtes bestätigte die bereits im Vorfeld durch uns ermittelten Umstände. Gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Gericht die Anklage abgelehnt und die Nichteröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Rechtsanwalt Schult konnte daher dem Mandanten die freudige Botschaft überbringen, dass eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden konnte und die Reputation des Mandanten wiederhergestellt wurde. Am Ende des umfangreichen Kampfes hat sich herausgestellt, dass es sich nicht um ein Verbrechen handelte, sondern lediglich um einen tragischen Unfall.

Erfolgreiche Verteidigung: Die harte Arbeit hat sich ausgezahlt

Der Mandant wird diese Wochen und Monate seines Lebens sicherlich nicht vergessen, war aber am Ende heilfroh, dass er sich zu jeder Zeit auf den Beistand und die Expertise seines Verteidigers Schult verlassen konnte. Dies zeigt auch uns, wie wichtig unsere Aufgabe als Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen ist, dass wir jeden Tag unser Bestes geben. Erst die akribische Arbeit und das Entwickeln der richtigen Verteidigungsstrategie hat zum Erfolg geführt. Dies ist für uns der Antrieb, um jeden Tag die bestmögliche Verteidigung – egal ob in „kleinen“ oder „großen“ Fällen – für unsere Mandanten sicherzustellen.

„Dieses Verfahren zeigt: Hat die Staatsanwaltschaft erst einmal einen mutmaßlichen Täter, versucht sie alles daran zu setzen, den Tatverdacht zu erhärten. Erst das Gericht hat, nach akribischer Vorarbeit der Verteidigung, den Spuk beendet.“

RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT MATHIAS SCHULT