Erfolgreiche Verteidigung im Graffiti-Fall: Wenn Stadtverschönerung straffrei ist
Auch Fälle, die auf dem ersten Fall aussichtslos erscheinen, können mit der richtigen Strategie bemerkenswerte Erfolge erzielt werden. Unser Mandant wurde „auf frischer Tat“ dabei erwischt, wie er eine Bushaltestelle sowie mehrere Stromkästen in den Farben seines Fußballvereins in Hamburg besprühte. Der Vorwurf: Sachbeschädigung durch Graffiti. Diese vermeintlich klare Sachlage machte die Verteidigung zu einer Herausforderung, der wir uns jedoch gestellt haben.
Die Ausgangslage: Beschuldigt der Sachbeschädigung
Die Situation unseres Mandanten schien auf den ersten Blick eindeutig: Er wurde mit der Spraydose in der Hand und Farbe am Ärmel erwischt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft gingen von einer strafbaren Sachbeschädigung aus. Das Sprühen von Graffiti wird dabei oft und vorschnell pauschal als Beschädigung von fremdem Eigentum betrachtet und mit teils empfindlichen Strafen belegt. Doch unser Mandant vertraute uns seine Verteidigung an – und das sollte sich auszahlen.
Viele würden denken, dass in einem solchen Fall, in dem der Beschuldigte auf frischer Tat mit Spraydose erwischt wurde, kaum eine Verteidigungsmöglichkeit besteht. Doch als erfahrene Strafverteidiger wissen wir, dass selbst aussichtslos scheinende Fälle oft eine versteckte Chance bieten. In diesem Fall bestand unser Ansatz darin, die genaue Beschaffenheit der angeblich beschädigten Objekte sowie die Historie der bisherigen Gestaltung zu überprüfen.
Entscheidend war der Zustand der Objekte vor der Tat
Durch unsere intensive Recherche und Beweisführung konnten wir zeigen, dass die betroffenen Objekte, also die Bushaltestelle und die Stromkästen, bereits zuvor von unbekannten Personen in den Vereinsfarben besprüht worden waren. Unser Mandant hatte diese Farben lediglich „aufgefrischt“. Hierbei konnten wir glaubhaft nachweisen, dass das äußere Erscheinungsbild durch die Handlung unseres Mandanten nicht wesentlich verändert wurde, sondern dass er im Wesentlichen nur den bestehenden Zustand beibehalten hat. Dies war ein entscheidender Punkt, denn nach geltender Rechtsprechung liegt eine strafbare Sachbeschädigung nur dann vor, wenn das äußere Erscheinungsbild einer Sache erheblich nachhaltig verändert oder die Nutzungsmöglichkeit beeinträchtigt wird.
Dank dieser detaillierten Verteidigung konnten wir eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO wegen mangelnden Tatverdachts, quasi der „Freispruch im Ermittlungsverfahren“ erreichen. Dies bedeutete für unseren Mandanten nicht nur die Abwendung einer möglichen Strafe, sondern auch eine enorme persönliche Erleichterung, da ihm die langwierigen und oft belastenden Folgen eines Strafverfahrens erspart blieben und das Führungszeugnis sauber bleibt..
„Auch in scheinbar aussichtslosen Situationen gibt es oft eine Perspektive, die übersehen wird – unsere Aufgabe ist es, diese zu finden.“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult
Die Bedeutung einer engagierten Verteidigung
Für unseren Mandanten war das Ergebnis ein großer Erfolg. Er war davon ausgegangen, dass ihm durch diese „Stadtverschönerung“ eine empfindliche Strafe drohen würde – möglicherweise eine hohe Geldstrafe oder gar eine Vorstrafe, die ihn in seinem beruflichen und persönlichen Leben stark beeinträchtigt hätte. Durch die Einstellung des Verfahrens konnte unser Mandant ohne Eintrag im Führungszeugnis aus der Sache herausgehen.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, in vermeintlich aussichtslosen Situationen nicht aufzugeben. Gerade im Strafrecht kann eine engagierte und kreative Verteidigung den entscheidenden Unterschied machen. Die genaue Analyse der Umstände, das Hinterfragen vermeintlich klarer Beweise und die akribische Arbeit an den Details sind oft der Schlüssel zum Erfolg.
Wenn auch Sie mit einem Strafvorwurf konfrontiert sind oder sich in einer ähnlich schwierigen Situation befinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Engagement zur Seite und kämpfen für Ihre Rechte. Jede Verteidigung beginnt mit einer gründlichen Analyse des Falls und einer offenen und ehrlichen Beratung. Bei uns erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und was wir gemeinsam erreichen können.