
Strafanzeige erhalten – was tun? Erste Hilfe vom Rechtsanwalt für Strafrecht
Sie haben eine Strafanzeige erhalten? Jetzt ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt. Wir erklären Ihnen, was als nächstes passiert, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten – und wie ein erfahrener Strafverteidiger Ihnen hilft, schnell und erfolgreich das weitere Verfahren zu durchlaufen und Ihre Rechte zu sichern.
Dabei gilt: Je früher Sie sich rechtlich beraten lassen, desto größer sind Ihre Chancen, das Verfahren frühzeitig in den Griff zu bekommen – im besten Fall noch bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Ein erfahrener Strafverteidiger steht Ihnen nicht nur juristisch zur Seite, sondern verschafft Ihnen auch Klarheit, Sicherheit und eine klare Strategie für die nächsten Schritte.
Was bedeutet es, eine Strafanzeige zu bekommen?
Eine Strafanzeige bedeutet noch nicht, dass Ihnen eine Straftat auch nachgewiesen werden kann. Es bedeutet lediglich, dass jemand Sie angezeigt hat, dass ein bestimmtes Verhalten von Ihnen möglicherweise strafbar war. Jeder kann eine Anzeige erstatten – auch ohne Beweise.
Trotzdem: Ab diesem Moment laufen die Ermittlungen an. Und diese können sehr schnell unangenehm und folgenschwer werden, wenn man sich unbedacht verhält. Im schlimmsten Fall droht eine Hausdurchsuchung oder gar die Untersuchungshaft.
In der Regel erhalten Sie, nachdem eine Strafanzeige erstattet wurde, Post von der Polizei. Diese lädt Sie entweder zu einem Vernehmungstermin vor oder bittet in Form eines Anhörungsbogens um Ihre schriftliche Aussage. Wichtig ist hier: Nehmen Sie spätestens jetzt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht Kontakt auf. Im Optimalfall kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung, damit wir mit Ihnen das bestmögliche weitere Vorgehen erörtern können, so kann bereits in diesem Stadium eine belastende Vernehmung bei der Polizei verhindert werden.
Die häufigsten Fehler nach einer Strafanzeige
Wenn Sie eine Strafanzeige erhalten haben, heißt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Die häufigsten Fehler, die wir in der Praxis erleben, sind entweder vorschnelle Handlungen oder aber, was häufig genauso schlimm sein kann, das vollständige Ignorieren der Strafanzeige. Was Sie unbedingt in diesem Stadium vermeiden sollten:
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Sich selbst zu äußern oder versuchen verteidigen, bevor man Akteneinsicht hatte.
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Zur Polizei gehen und „es richtig stellen“ – in der Hoffnung, alles wird sich dann „aufklären“
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Nichts unternehmen und abwarten
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Glauben, man brauche keinen Anwalt, weil man ja „unschuldig“ sei
Bedenken Sie hier immer: Die Polizei geht beim Verschicken der Vorladung bereits davon aus, dass Sie der Täter sind. Ferner hat die Polizei Informationen, die Sie nicht haben. Erst durch eine Akteneinsicht kann dieses Informationsungleichgewicht ausgeglichen werden. Wir kriegen häufig Mandatsanfragen, bei denen Mandanten zur Polizei gegangen sind, weil Sie „nichts zu verbergen“ hatten und dann während der Vernehmung merkten, dass die professionellen Vernehmungsbeamten jedes Wort auf die Goldwaage legen und Aussagen so in den Kontext setzen, dass alles zum Nachteil des Bürgers ausgelegt wird. Gleichen Sie diesen Informationsnachteil durch eine frühzeitige professionelle Unterstützung durch einen Strafverteidiger aus.
„Eine Strafanzeige bedeutet nicht, dass Sie schuldig sind – aber es ist der Moment, in dem Sie sich schützen sollten.“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult
Unsere Empfehlung: So verhalten Sie sich richtig
Zum Beginn eines Strafverfahrens gibt es eindeutige Verhaltensregeln, an die Sie sich halten sollten, um sich später alle Optionen offen zu halten. Die goldenen Grundregeln heißen:
1. Schweigen. Immer. Ohne Ausnahme.
Sagen Sie nichts – weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft oder Dritten.
2. Strafverteidiger einschalten.
Nur mit anwaltlicher Akteneinsicht wissen Sie, worum es wirklich geht.
3. Aktenlage prüfen lassen.
Wir klären: Was genau wird Ihnen vorgeworfen? Welche Beweise gibt es?
4. Strategie entwickeln.
Erst dann entscheiden wir gemeinsam, ob eine Einlassung sinnvoll ist – oder nicht.
Fazit: Frühzeitige Verteidigung ist Ihre beste Chance
Wer schnell handelt, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil im Strafverfahren. Denn wer früh einen Strafverteidiger einschaltet, kann Ermittlungsfehler vermeiden, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Viele Beschuldigte begehen gerade zu Beginn – oft aus Unsicherheit oder dem Wunsch nach Aufklärung – folgenschwere Fehler: Sie äußern sich voreilig gegenüber der Polizei, geben freiwillig Unterlagen oder Geräte heraus oder erscheinen zur Vernehmung ohne anwaltlichen Beistand. All das kann Ihre Lage deutlich verschlechtern.
Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben – und dass Sie keine unbedachten Entscheidungen treffen. Gleichzeitig verschafft er sich über die Akteneinsicht einen genauen Überblick: Was genau wird Ihnen vorgeworfen? Welche Beweismittel gibt es? Welche Strategie ist sinnvoll? So lassen sich unangenehme Überraschungen im weiteren Verlauf des Verfahrens vermeiden.
Besonders wichtig: Wer früh anwaltlich vertreten ist, erhöht die Chance auf eine Verfahrenseinstellung – noch bevor es zu einer Anklage oder gar zu einer Hauptverhandlung kommt. In vielen Fällen ist genau das möglich – wenn rechtzeitig die Weichen richtig gestellt werden. Kurz gesagt: Frühzeitige und professionelle Verteidigung kann den entscheidenden Unterschied machen – und Ihnen viel Zeit, Nerven und öffentliche Aufmerksamkeit ersparen.
„Ein einziges Gespräch kann der erste Schritt sein, um Klarheit, Sicherheit – und neue Perspektiven zu gewinnen.“
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Alina Niedergassel
Unverbindliches Erstgespräch
Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten? Dann ist jetzt der richtige Moment, sich rechtlich abzusichern – bevor Sie einen folgenschweren Fehler machen.
In unserem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, worum es geht, was als Nächstes auf Sie zukommt – und wie Sie sich am besten verhalten. Ob telefonisch oder über unser Online-Buchungstool: Wir nehmen uns Zeit für Sie – diskret, ehrlich und ohne jede Verpflichtung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Gesprächstermin – bevor Sie sich äußern oder reagieren.
Häufige Fragen und Antworten
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass jemand eine Straftat begangen haben könnte. Jeder darf eine Strafanzeige erstatten – auch ohne konkrete Beweise. Die Anzeige allein bedeutet noch nicht, dass Sie schuldig sind. Sie ist aber oft der Auslöser für ein Ermittlungsverfahren.
In vielen Fällen ist der Name des Anzeigenden in der Ermittlungsakte vermerkt – das sehen Sie aber erst, wenn wir als Strafverteidiger Akteneinsicht erhalten. In manchen Verfahren bleibt der Anzeigende anonym, da er selbst nur einen anonymen Hinweis gegeben hat, dies ist aber eher die Ausnahme.
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten. Es steht Ihnen frei zum Vorladungstermin zu gehen oder aber diesem fernzubleiben. Wenn Sie uns frühzeitig mit Ihrer Verteidigung beauftragen, sagen wir den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie ab und beantragen als erstes Akteneinsicht.
Wenn Sie eine Strafanzeige ignorieren, nehmen Sie sich und Ihrem Strafverteidiger die Möglichkeit, bereits frühzeitig positiv auf das Strafverfahren einzuwirken. Ermittlungen laufen im Hintergrund weiter – egal ob Sie aktiv reagieren oder nicht. Wer untätig bleibt, verschenkt wertvolle Verteidigungschancen. Deshalb gilt: Nicht abwarten – handeln! Dies aber nicht überstürzt, sondern nur in enger Absprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht.
Nein. In Deutschland darf aus dem Schweigen keine Schuldvermutung abgeleitet werden. Gerade am Anfang ist Schweigen – ohne wenn und aber – das sinnvollste Verhalten. Wenn wir Akteneinsicht erhalten haben, können wir gezielt schauen, ob in Ihrem speziellen Fall eine Einlassung sinnvoll ist oder nicht. Das heißt es gibt hier keine Eile und man vergibt durch ein frühes Schweigen keine Chancen, viel mehr hält man sich so alle Optionen für das weitere Verfahren noch offen.
Ein Strafverteidiger gibt Ihnen in diesem wichtigen Verfahrensabschnitt die notwendige Sicherheit: Er beantragt Akteneinsicht, kennt die genaue Vorwurfslage und verhindert, dass Sie sich ungewollt selbst belasten. Gerade am Anfang werden oft Weichen gestellt, die den Ausgang des Verfahrens bestimmen. Dies gilt egal ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Wir schützen Ihre Rechte, geben Ihnen Klarheit – und sorgen dafür, dass Sie von Anfang an keine Fehler machen.