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Consultatio Strafrecht Hamburg

Wie ein Gnadenantrag eine Freiheitsstrafe abwenden kann

In der Welt des Strafrechts gibt es Momente, in denen trotz aller Bemühungen und ausgeschöpfter Rechtsmittel die Hoffnung auf Freiheit zu schwinden droht. Genau solche Momente erfordern eine besondere Expertise und den Mut, auch unkonventionelle Wege zu beschreiten. Die Geschichte unserer Mandantin aus Berlin verdeutlicht eindrucksvoll, wie ein sorgfältig vorbereiteter Gnadenantrag die Freiheit retten kann.

Unsere Mandantin, die bereits mehrfach straffällig geworden war, stand vor einer erheblichen Herausforderung: Das Amtsgericht Tiergarten hatte einen früheren Bewährungsbeschluss widerrufen, und es drohte ihr nun eine mehrmonatige Freiheitsstrafe. Nachdem alle herkömmlichen Rechtsmittel erfolglos blieben, schien eine Haftstrafe unausweichlich. Doch bevor sie die Haft antreten musste, wandte sie sich an unsere Kanzlei. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Schult, der bei uns auf den Bereich der Revision im Strafrecht und des Gnadenrechts spezialisiert ist, nahm sich der Sache an.

„Ein gut begründeter Gnadenantrag ist ein kraftvolles Werkzeug, um die Waage der Justiz neu zu justieren.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult

Der Gnadenantrag – Häufig das letzte Mittel

Ein Gnadenantrag ist oft die letzte juristische Möglichkeit, um eine bereits rechtskräftige Freiheitsstrafe abzuwenden oder abzumildern. Dieser wird direkt bei der zuständigen Gnadenbehörde eingereicht und kann aus humanitären oder persönlichen Gründen bewilligt werden. Ein solcher Antrag erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis für juristische Prozesse, sondern auch eine umfassende Darstellung der persönlichen Entwicklung und Umstände des Antragstellers.

Mit Dr. Schult an ihrer Seite stellte unsere Mandantin einen umfassenden Gnadenantrag und beantragte gleichzeitig einen vorläufigen Vollstreckungsaufschub, um die Zeit bis zur Entscheidung der Gnadenbehörde in Freiheit verbringen zu können. In diesem Antrag wurde dargelegt, wie sich die Mandantin in der Zwischenzeit einer Psychotherapie begonnen hatte und erhebliche persönliche Fortschritte gemacht hat, um Rückfälle zu vermeiden.

Dieses engagierte Vorgehen führte zu einem schnellen Erfolg: Bereits nach wenigen Tagen konnte der vorläufige Vollstreckungsaufschub erreicht werden. Unsere Mandantin blieb in Freiheit und durfte die endgültige Entscheidung der Gnadenbehörde als freie Frau abwarten.

Ein erfolgreicher Abschluss und ein neuer Anfang

Die Entscheidung der Gnadenbehörde in Berlin brachte nach einigen Wochen die erlösende Nachricht: Der Antrag wurde bewilligt, und unsere Mandantin erhielt die Chance, sich erneut zu bewähren. Die Behörde setzte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für ein weiteres Jahr aus und gab unserer Mandantin die Möglichkeit, um ihre Resozialisierung fortzusetzen und keine weiteren Straftaten zu begehen. Sollte die Mandantin das Jahr ohne weitere Straftat überstehen, wovon mehr als auszugehen ist, würde die Gnadenbehörde die unbedingte Freiheitstrafe noch einmal zur Bewährung aussetzen. Die Freiheit der Mandantin war damit gesichert.

Dieser Fall illustriert eindrucksvoll, dass mit der richtigen rechtlichen Unterstützung auch in scheinbar ausweglosen Situationen Lösungen gefunden werden können. Gemeinsam mit der Expertise von Rechtsanwalt Dr. Schult konnte so die Freiheit der Mandantin gerettet werden.

Wenn auch Sie vor einer Herausforderung im Strafrecht stehen, kontaktieren Sie uns. Nutzen Sie die Möglichkeit einer professionellen Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen und Ihre Freiheit zu bewahren. Wir stehen bereit, Sie auf diesem oft komplexen und herausfordernden Weg zu begleiten.

„Ein Gnadenantrag ist oft die letzte juristische Schlacht – und wir sind darauf vorbereitet, sie mit Überzeugung und Scharfsinn zu führen.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult