Gerne können Sie uns auch anrufen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

(040) 600 550 700

Consultatio Strafrecht Hamburg

2/3-Haftstrafe Rechner

In einigen Fällen ist eine Haftstrafe nicht zu vermeiden. Wenn selbst die Revision oder ein Gnadenantrag keinen Erfolg hatte, erfolgt die Ladung zum Strafantritt. Zu diesem Zeitpunkt stellt sich aber die Frage, für wie lange Sie überhaupt in Haft müssen. Im Urteil oder der Ladung steht nur der Zeitpunkt der Endstrafe, in vielen Fällen ist aber bereits eine Aussetzung der Reststrafe nach 2/3 der Zeit oder gar nach der Hälfte der Zeit möglich. Dabei ist die Berechnung der exakten Haftdauer häufig gar nicht so einfach. Unser 2/3-Haftstrafe Rechner hilft Ihnen, einen Überblick über mögliche Entlassungsdaten zu gewinnen, und zwar speziell in Bezug auf die 2/3-Regelung sowie die Möglichkeit einer Halbstrafe. Dieses Tool ist besonders wertvoll für Sie und Ihre Angehörigen, um besser planen und Hoffnung schöpfen zu können.

2/3 Haftstrafe Rechner

Zu welcher Strafe wurden Sie verurteilt?

Bitte beachten Sie

Dieses Tool dient lediglich als Orientierungshilfe und kann eine individuelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen.

Gerade bei der Berechnung der 2/3-Strafe gibt es unterschiedliche Rechenmethoden. Unter bestimmten Umständen sind andere Rechenmethoden für Sie günstiger. Daher kann der von der JVA errechnete Stichtag einige Tage früher sein, als der Rechner hier angibt. Die Ergebnisse, die Sie hier erhalten, sind daher nur als erste Anhaltspunkte zu verstehen.

Wie funktioniert der 2/3-Haftstrafe Rechner?

Die Nutzung unseres Berechnungstools ist einfach und benutzerfreundlich gestaltet. Geben Sie zunächst die Länge der Ihnen auferlegten Haftstrafe sowie das Datum Ihres Haftantritts in die vorgesehenen Eingabefelder ein. Nach Eingabe dieser Informationen berechnet das Tool automatisch den frühestmöglichen Entlassungstermin nach der 2/3-Regelung. Sollte zudem die Möglichkeit einer Halbstrafe bestehen, wird auch dieser Termin angezeigt. Die Ergebnisse können Sie sofort einsehen und bei Bedarf für weitere Planungen verwenden.

In unserem Strafrahmen-Rechner müssen Sie nur zwei Angaben machen, um die relevanten Termine zu ermitteln

  • Als Erstes müssen Sie die Dauer der Haftstrafe angeben. Geben Sie die Strafe in Jahren, Monaten und Wochen an. Bedenken Sie bitte, dass Freiheitsstrafen von über einem Jahr immer in kompletten Monaten angegeben werden.
  • Als zweite Angabe geben Sie den Tag des Haftantritts an. Dieser Tag wird als Ausgangspunkt genutzt. Wissen Sie den Tag des Haftantritts noch nicht, können Sie hier einfach das aktuelle Datum angeben, das Tool berechnet die Zeitpunkte dann vom heutigen Tag an.

Unser Tool prüft dann, ob eine 2/3-Strafe möglich ist. Ist dies der Fall, gibt Ihnen das Tool sowohl die Dauer der 2/3-Strafe als auch den möglichen Entlassungstermin an. Beachten Sie aber, dass der Entlassungstermin leicht unterschiedlich berechnet werden kann und daher von der offiziellen Berechnung der JVA abweichen kann. Für Sie gilt aber immer die günstigere Berechnung. Gleichzeitig prüft das Tool auch, ob die Strafe für eine Halbstrafe geeignet ist und gibt Ihnen in diesen Fällen auch die Dauer der Halbstrafe und den möglichen Entlassungstermin für die Halbstrafe an.

„Jeder Tag zählt – besonders wenn es um Haftstrafen geht. Unser Tool hilft Ihnen auch in dieser Zeit und ermöglicht Ihnen die Planung Ihrer Zukunft.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Mathias Schult

Voraussetzungen für eine Entlassung nach 2/3 der Haftstrafe

Die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der verbüßten Haftzeit entlassen zu werden, ist gemäß § 57 Abs. 1 StGB an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Als wichtigste Voraussetzung ist, dass die Strafe bereits zu zwei Dritteln vollstreckt wurde. Dabei müssen mindestens zwei Monate verbüßt worden sein. Ferner muss eine vorzeitige Entlassung mit dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden können. Grundlegend hierfür ist das Vorliegen einer positiven Sozialprognose, die besagt, dass von Ihnen keine weiteren strafbaren Handlungen zu erwarten sind. Weiterhin muss Ihre Haftzeit in der Regel ohne schwerwiegende Disziplinarverstöße verlaufen sein. Diese Regelung zielt darauf ab, Gefangenen einen Anreiz für eine positive Entwicklung während der Haftzeit zu bieten und die Resozialisierung zu fördern. Schließlich müssen Sie in eine vorzeitigen Entlassung auch einwilligen, das heißt gegen Ihren Willen kann keine vorläufige Entlassung erfolgen. In manchen Fällen bietet es sich an, eine Entlassung nach 2/3 der Haftzeit abzulehnen, weil mit der vorzeitigen Entlassung in der Regel auch Bewährungsauflagen verbunden sind. Bei einer Endstrafe erfolgt dagegen eine bedingungslose Entlassung.

Die Halbstrafen-Entlassung

Auch eine Entlassung nach Verbüßung der Halbstrafe ist im deutschen Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gemäß § 57 Abs. 2 StGB kann diese Regelung angewendet werden, wenn eine Person zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt wurde. Es ist dabei jedoch erforderlich, dass mindestens sechs Monate der Strafe verbüßt wurden.

In seltenen Ausnahmefällen kann die Halbstrafenregelung auch bei Personen zur Anwendung kommen, die bereits früher eine Freiheitsstrafe verbüßt haben oder deren aktuelle Strafe mehr als zwei Jahre beträgt. Für solche Fälle müssen allerdings besondere Umstände vorliegen, die eine frühere Entlassung rechtfertigen könnten. Diese besonderen Umstände könnten beispielsweise eine außergewöhnlich positive Entwicklung der betreffenden Person während der Haftzeit oder signifikante Änderungen in ihren persönlichen Lebensumständen sein.

Da die Anwendung der Halbstrafenregelung in diesen Fällen stark vom jeweiligen Einzelfall abhängt und eine individuelle gerichtliche Entscheidung erfordert, ist hier immer eine individuelle Prüfung notwendig. Unser Tool ist daher so gestaltet, dass es die Berechnung der Halbstrafe lediglich für Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren anbietet. Dadurch stellen wir sicher, dass die berechneten Daten für die meisten Standardfälle zutreffend und nützlich sind, während komplexere und weniger häufige Szenarien einer individuellen juristischen Bewertung bedürfen.

Freiheitsstrafe verhindern: Revision und Gnadenantrag

In vielen Fällen ist eine Verurteilung nicht das Ende und es gibt weiterhin die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe zu verhindern. Sofern es sich um ein erstinstanzliches oder Berufungsurteil handelt, können Sie Revision gegen das Urteil einlegen. In der Revision wird das Urteil noch einmal auf Rechtsfehler geprüft. Aber selbst nach der Revision gibt es noch Möglichkeiten eine Freiheitsstrafe zu verhindern. Sofern Gnadengründe vorliegen, kann ein Gnadenantrag Aussicht auf Erfolg haben. In vielen Fällen kann so eine Freiheitsstrafe gänzlich aufgehoben oder zumindest in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden.

Sofern Sie daher eine Verurteilung erhalten haben und sich nun einer Freiheitsstrafe ausgesetzt sehen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch, ob es noch Wege gibt, die Freiheitsstrafe in Ihrem Fall zu verhindern und gegebenenfalls den Weg der Revision zu gehen oder einen Gnadenantrag zu stellen.

Häufige Fragen und Antworten

Unser Tool bietet eine erste Orientierung über die zu erwartende Dauer bis zum 2/3- oder Halbstrafen-Termin. Dabei wird vom gesetzlichen Regelfall ausgegangen und seltene Ausnahmefälle werden der Einfachheit ausgeklammert. Sofern Sie der Meinung sind, dass bei Ihnen ein Sonderfall vorliegen könnte, empfehlen wir Ihnen eine individuelle anwaltliche Beratung.

Geben Sie die Dauer Ihrer Haftstrafe sowie das Datum Ihres Haftantritts in die entsprechenden Felder ein. Das Tool berechnet dann automatisch das frühestmögliche Entlassungsdatum gemäß der 2/3-Regelung und, falls zutreffend, auch das Datum für eine mögliche Halbstrafe.

Nein, dieses Tool ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. Jeder Fall ist speziell, und es gibt eine Vielzahl an Besonderheiten, welche dieses Tool nicht berücksichtigen kann. Es dient ausschließlich für einen ersten Überblick, damit Sie davon ausgehend Ihre weitere Zukunft planen können. Sofern Sie individuelle Fragen haben, muss eine genaue Analyse Ihres Falles erfolgen.

Es gibt unterschiedliche Methoden die Endzeitpunkte zu berechnen. Unser Tool nutzt die gängigste Methode und ermittelt erst abstrakt die Haftdauer, und berechnet anschließend vom angegebene Haftantritt die Dauer vorwärtsgerichtet. In Einzelfällen können andere Methoden zu leicht abweichenden Ergebnissen von wenigen Tagen kommen. Für Sie gilt jeweils immer das günstigste Ergebnis. Es kann daher sein, dass der 2/3-Termin, den die JVA für Sie berechnet, um einige Tage zu Ihren Gunsten abweicht.

Die 2/3-Entlassung ermöglicht es Gefangenen, nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftstrafe entlassen zu werden, sofern sie eine positive Sozialprognose erhalten haben und ihre Haftzeit ohne schwerwiegende Disziplinarverstöße verlaufen ist. Es erfolgt dann eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung. Wird die Bewährungszeit überstanden, dann wird die Reststrafe erlassen.

Eine Halbstrafe kann in Betracht gezogen werden, wenn besondere Umstände vorliegen, wie beispielsweise Ersttäterschaft oder eine besonders positive Entwicklung während der Haftzeit. In der Regel ist eine Halbstrafe nur möglich, wenn die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt und mindestens 6 Monate verbüßt sind.

Sofern Sie mehrere Haftstrafen absitzen müssen, werden diese der Reihe nach abgesessen. Dabei wird die kürzere Freiheitsstrafe vor der längeren Freiheitsstrafe angetreten. Sobald ein möglicher Halbstrafentermin oder der 2/3-Termin erreicht ist, beginnt die Vollstreckung der nächsten Freiheitsstrafe. Sobald alle Strafen ihren Halbstrafentermin oder 2/3-Termin erreicht haben, prüft das Gericht, ob alle Strafen ausgesetzt werden können.

In unserem Tool gehen Sie daher am besten so vor, dass sie als erstes die kürzeste Freiheitsstrafe angeben. Notieren Sie sich anschließend den Termin für die 2/3-Entlassung (beziehungsweise der Halbstrafe). Geben Sie anschließend die nächst längere Freiheitsstrafe ein und geben als Haftantritt nun den Entlassungstermin an, den Sie vorher ermittelt haben. Fahren Sie so mit all Ihren Strafen fort. Wenn Sie alle Strafen eingegeben haben, haben Sie das Datum, an dem das Gericht alle Strafen aussetzen kann.

Die Zeit in Untersuchungshaft wird Ihnen auf die Haftstrafe angerechnet. Sie können die Zeit in Untersuchungshaft entweder händisch vom ermittelten 2/3-Termin abziehen oder aber Sie legen den Haftantrittstermin um die entsprechenden Tage vor. Dann erhalten Sie den Endzeitpunkt, der unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft für Sie relevant ist.

Datenschutz hat für uns höchste Priorität. Unser Tool ist so konzipiert, dass Sie keine persönlichen Daten eingeben müssen. Alle Ihre Eingaben im Tool erfolgen ausschließlich lokal auf Ihrem eigenen Gerät. Es gibt keinerlei Datenübertragung an uns, noch speichern wir irgendwelche Ihrer Daten. Ihre Privatsphäre bleibt somit vollständig gewahrt.

Wir haben sorgfältig darauf geachtet, dass die Informationen in unserem Tool so präzise wie möglich sind. Dennoch können sich überall Fehler einschleichen und gerade die Berechnung der 2/3-Strafe und Halbstrafe ist häufig schwierig. Sollten Sie Unstimmigkeiten oder fehlerhafte Ergebnisse feststellen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir die erforderlichen Korrekturen vornehmen können. Ihre Mithilfe hilft uns, die Genauigkeit unseres Tools kontinuierlich zu verbessern.