2/3-Haftstrafe Rechner
In einigen Fällen ist eine Haftstrafe nicht zu vermeiden. Wenn selbst die Revision oder ein Gnadenantrag keinen Erfolg hatte, erfolgt die Ladung zum Strafantritt. Zu diesem Zeitpunkt stellt sich aber die Frage, für wie lange Sie überhaupt in Haft müssen. Im Urteil oder der Ladung steht nur der Zeitpunkt der Endstrafe, in vielen Fällen ist aber bereits eine Aussetzung der Reststrafe nach 2/3 der Zeit oder gar nach der Hälfte der Zeit möglich. Dabei ist die Berechnung der exakten Haftdauer häufig gar nicht so einfach. Unser 2/3-Haftstrafe Rechner hilft Ihnen, einen Überblick über mögliche Entlassungsdaten zu gewinnen, und zwar speziell in Bezug auf die 2/3-Regelung sowie die Möglichkeit einer Halbstrafe. Dieses Tool ist besonders wertvoll für Sie und Ihre Angehörigen, um besser planen und Hoffnung schöpfen zu können.