Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Wenn Sie ohne gültigen Führerschein von der Polizei angehalten wurden oder eine Vorladung wegen des Vorwurfs Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten haben, befinden Sie sich in einer Situation, die nicht nur äußerst belastend ist, sondern häufig auch weitreichende private und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Im schlimmsten Fall droht bei Wiederholungstätern sogar eine Haftstrafe. Sie fragen sich bestimmt, wie Sie auf einen solchen Vorwurf am besten reagieren sollten oder ob sich eine Strafe noch vermeiden lässt. Es lohnt sich dabei immer, wenn Sie sich in dieser schwierigen Phase einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht zur Unterstützung holen. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen, frühzeitig die richtigen Weichen für Ihre Verteidigung zu stellen.
Für den Fall, dass Sie mit dem Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis konfrontiert werden, ist es entscheidend, von Anfang an besonnen zu handeln. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. So nachvollziehbar es auch ist, die Angelegenheit schnell aus dem Weg räumen zu wollen, können unbedachte Aussagen später erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Zögern Sie nicht, sich unverzüglich Unterstützung von einem unserer erfahrenen Strafrechtsanwälte zu suchen. Je früher wir uns für Ihre Rechte im Strafverfahren einsetzen können, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung. Unsere Kanzlei entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren speziellen Fall. Damit erzielen wir bestmögliche Ergebnisse für Sie und minimieren die Belastungen des Verfahrens.